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Cottbus erhält fast acht Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds – Kredite für Gallinchen können abgelöst werden

15:55 Uhr | 17. Dezember 2008
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Die kreisfreie Stadt Cottbus erhält eine nicht rückzahlbare Finanzspritze in Höhe von 7,98 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds für hoch verschuldete Kommunen. Die Mittel sind für die vorzeitige Ablösung von insgesamt sieben Krediten bestimmt, die noch von der früher selbständigen Gemeinde Gallinchen aufgenommen wurden. Gallinchen war im Zuge der Gemeindegebietsreform im Jahr 2003 als Ortseil nach Cottbus eingemeindet worden.
Mit der Zuwendung ist eine Reihe von Auflagen verbunden. So wurde der Stadt die Verpflichtung auferlegt, das Haushaltssicherungskonzept zu überarbeiten, weil bereits jetzt von vielen dort getroffenen Festlegungen abgewichen wurde. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass sich die Stadt mit dem Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept einer Selbstbindung unterwirft und von den beschlossenen Maßnahmen nicht ohne zwingenden Grund abgewichen werden darf.
Verlangt werden ferner ein detailliertes Personalentwicklungskonzept und weiter gehende Konsolidierungsanstrengungen angesichts der absehbaren Entwicklung in der Haushalts- und Finanzsituation der Stadt. Unter anderem wird von der Stadt auch ein Bericht darüber verlangt, mit welchen Maßnahmen sie ihre Dienstleistungen an die sich abzeichnende demographische Entwicklung anpassen will.
Im vergangenen Jahr erhielten 17 Gemeinden und zwei strukturschwache Landkreise, die wegen Zahlungsverpflichtungen an Gläubiger für Investitionsmaßnahmen in unüberwindbare Finanzprobleme geraten waren, Mittel in Höhe von insgesamt 27,2 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)

Die kreisfreie Stadt Cottbus erhält eine nicht rückzahlbare Finanzspritze in Höhe von 7,98 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds für hoch verschuldete Kommunen. Die Mittel sind für die vorzeitige Ablösung von insgesamt sieben Krediten bestimmt, die noch von der früher selbständigen Gemeinde Gallinchen aufgenommen wurden. Gallinchen war im Zuge der Gemeindegebietsreform im Jahr 2003 als Ortseil nach Cottbus eingemeindet worden.
Mit der Zuwendung ist eine Reihe von Auflagen verbunden. So wurde der Stadt die Verpflichtung auferlegt, das Haushaltssicherungskonzept zu überarbeiten, weil bereits jetzt von vielen dort getroffenen Festlegungen abgewichen wurde. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass sich die Stadt mit dem Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept einer Selbstbindung unterwirft und von den beschlossenen Maßnahmen nicht ohne zwingenden Grund abgewichen werden darf.
Verlangt werden ferner ein detailliertes Personalentwicklungskonzept und weiter gehende Konsolidierungsanstrengungen angesichts der absehbaren Entwicklung in der Haushalts- und Finanzsituation der Stadt. Unter anderem wird von der Stadt auch ein Bericht darüber verlangt, mit welchen Maßnahmen sie ihre Dienstleistungen an die sich abzeichnende demographische Entwicklung anpassen will.
Im vergangenen Jahr erhielten 17 Gemeinden und zwei strukturschwache Landkreise, die wegen Zahlungsverpflichtungen an Gläubiger für Investitionsmaßnahmen in unüberwindbare Finanzprobleme geraten waren, Mittel in Höhe von insgesamt 27,2 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)

Die kreisfreie Stadt Cottbus erhält eine nicht rückzahlbare Finanzspritze in Höhe von 7,98 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds für hoch verschuldete Kommunen. Die Mittel sind für die vorzeitige Ablösung von insgesamt sieben Krediten bestimmt, die noch von der früher selbständigen Gemeinde Gallinchen aufgenommen wurden. Gallinchen war im Zuge der Gemeindegebietsreform im Jahr 2003 als Ortseil nach Cottbus eingemeindet worden.
Mit der Zuwendung ist eine Reihe von Auflagen verbunden. So wurde der Stadt die Verpflichtung auferlegt, das Haushaltssicherungskonzept zu überarbeiten, weil bereits jetzt von vielen dort getroffenen Festlegungen abgewichen wurde. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass sich die Stadt mit dem Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept einer Selbstbindung unterwirft und von den beschlossenen Maßnahmen nicht ohne zwingenden Grund abgewichen werden darf.
Verlangt werden ferner ein detailliertes Personalentwicklungskonzept und weiter gehende Konsolidierungsanstrengungen angesichts der absehbaren Entwicklung in der Haushalts- und Finanzsituation der Stadt. Unter anderem wird von der Stadt auch ein Bericht darüber verlangt, mit welchen Maßnahmen sie ihre Dienstleistungen an die sich abzeichnende demographische Entwicklung anpassen will.
Im vergangenen Jahr erhielten 17 Gemeinden und zwei strukturschwache Landkreise, die wegen Zahlungsverpflichtungen an Gläubiger für Investitionsmaßnahmen in unüberwindbare Finanzprobleme geraten waren, Mittel in Höhe von insgesamt 27,2 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds.
Quelle: Ministerium des Innern
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Die kreisfreie Stadt Cottbus erhält eine nicht rückzahlbare Finanzspritze in Höhe von 7,98 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds für hoch verschuldete Kommunen. Die Mittel sind für die vorzeitige Ablösung von insgesamt sieben Krediten bestimmt, die noch von der früher selbständigen Gemeinde Gallinchen aufgenommen wurden. Gallinchen war im Zuge der Gemeindegebietsreform im Jahr 2003 als Ortseil nach Cottbus eingemeindet worden.
Mit der Zuwendung ist eine Reihe von Auflagen verbunden. So wurde der Stadt die Verpflichtung auferlegt, das Haushaltssicherungskonzept zu überarbeiten, weil bereits jetzt von vielen dort getroffenen Festlegungen abgewichen wurde. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass sich die Stadt mit dem Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept einer Selbstbindung unterwirft und von den beschlossenen Maßnahmen nicht ohne zwingenden Grund abgewichen werden darf.
Verlangt werden ferner ein detailliertes Personalentwicklungskonzept und weiter gehende Konsolidierungsanstrengungen angesichts der absehbaren Entwicklung in der Haushalts- und Finanzsituation der Stadt. Unter anderem wird von der Stadt auch ein Bericht darüber verlangt, mit welchen Maßnahmen sie ihre Dienstleistungen an die sich abzeichnende demographische Entwicklung anpassen will.
Im vergangenen Jahr erhielten 17 Gemeinden und zwei strukturschwache Landkreise, die wegen Zahlungsverpflichtungen an Gläubiger für Investitionsmaßnahmen in unüberwindbare Finanzprobleme geraten waren, Mittel in Höhe von insgesamt 27,2 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)

Die kreisfreie Stadt Cottbus erhält eine nicht rückzahlbare Finanzspritze in Höhe von 7,98 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds für hoch verschuldete Kommunen. Die Mittel sind für die vorzeitige Ablösung von insgesamt sieben Krediten bestimmt, die noch von der früher selbständigen Gemeinde Gallinchen aufgenommen wurden. Gallinchen war im Zuge der Gemeindegebietsreform im Jahr 2003 als Ortseil nach Cottbus eingemeindet worden.
Mit der Zuwendung ist eine Reihe von Auflagen verbunden. So wurde der Stadt die Verpflichtung auferlegt, das Haushaltssicherungskonzept zu überarbeiten, weil bereits jetzt von vielen dort getroffenen Festlegungen abgewichen wurde. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass sich die Stadt mit dem Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept einer Selbstbindung unterwirft und von den beschlossenen Maßnahmen nicht ohne zwingenden Grund abgewichen werden darf.
Verlangt werden ferner ein detailliertes Personalentwicklungskonzept und weiter gehende Konsolidierungsanstrengungen angesichts der absehbaren Entwicklung in der Haushalts- und Finanzsituation der Stadt. Unter anderem wird von der Stadt auch ein Bericht darüber verlangt, mit welchen Maßnahmen sie ihre Dienstleistungen an die sich abzeichnende demographische Entwicklung anpassen will.
Im vergangenen Jahr erhielten 17 Gemeinden und zwei strukturschwache Landkreise, die wegen Zahlungsverpflichtungen an Gläubiger für Investitionsmaßnahmen in unüberwindbare Finanzprobleme geraten waren, Mittel in Höhe von insgesamt 27,2 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © W.J.Pilsak (wikipedia.org)

Die kreisfreie Stadt Cottbus erhält eine nicht rückzahlbare Finanzspritze in Höhe von 7,98 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds für hoch verschuldete Kommunen. Die Mittel sind für die vorzeitige Ablösung von insgesamt sieben Krediten bestimmt, die noch von der früher selbständigen Gemeinde Gallinchen aufgenommen wurden. Gallinchen war im Zuge der Gemeindegebietsreform im Jahr 2003 als Ortseil nach Cottbus eingemeindet worden.
Mit der Zuwendung ist eine Reihe von Auflagen verbunden. So wurde der Stadt die Verpflichtung auferlegt, das Haushaltssicherungskonzept zu überarbeiten, weil bereits jetzt von vielen dort getroffenen Festlegungen abgewichen wurde. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass sich die Stadt mit dem Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept einer Selbstbindung unterwirft und von den beschlossenen Maßnahmen nicht ohne zwingenden Grund abgewichen werden darf.
Verlangt werden ferner ein detailliertes Personalentwicklungskonzept und weiter gehende Konsolidierungsanstrengungen angesichts der absehbaren Entwicklung in der Haushalts- und Finanzsituation der Stadt. Unter anderem wird von der Stadt auch ein Bericht darüber verlangt, mit welchen Maßnahmen sie ihre Dienstleistungen an die sich abzeichnende demographische Entwicklung anpassen will.
Im vergangenen Jahr erhielten 17 Gemeinden und zwei strukturschwache Landkreise, die wegen Zahlungsverpflichtungen an Gläubiger für Investitionsmaßnahmen in unüberwindbare Finanzprobleme geraten waren, Mittel in Höhe von insgesamt 27,2 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds.
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Die kreisfreie Stadt Cottbus erhält eine nicht rückzahlbare Finanzspritze in Höhe von 7,98 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds für hoch verschuldete Kommunen. Die Mittel sind für die vorzeitige Ablösung von insgesamt sieben Krediten bestimmt, die noch von der früher selbständigen Gemeinde Gallinchen aufgenommen wurden. Gallinchen war im Zuge der Gemeindegebietsreform im Jahr 2003 als Ortseil nach Cottbus eingemeindet worden.
Mit der Zuwendung ist eine Reihe von Auflagen verbunden. So wurde der Stadt die Verpflichtung auferlegt, das Haushaltssicherungskonzept zu überarbeiten, weil bereits jetzt von vielen dort getroffenen Festlegungen abgewichen wurde. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass sich die Stadt mit dem Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept einer Selbstbindung unterwirft und von den beschlossenen Maßnahmen nicht ohne zwingenden Grund abgewichen werden darf.
Verlangt werden ferner ein detailliertes Personalentwicklungskonzept und weiter gehende Konsolidierungsanstrengungen angesichts der absehbaren Entwicklung in der Haushalts- und Finanzsituation der Stadt. Unter anderem wird von der Stadt auch ein Bericht darüber verlangt, mit welchen Maßnahmen sie ihre Dienstleistungen an die sich abzeichnende demographische Entwicklung anpassen will.
Im vergangenen Jahr erhielten 17 Gemeinden und zwei strukturschwache Landkreise, die wegen Zahlungsverpflichtungen an Gläubiger für Investitionsmaßnahmen in unüberwindbare Finanzprobleme geraten waren, Mittel in Höhe von insgesamt 27,2 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds.
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Die kreisfreie Stadt Cottbus erhält eine nicht rückzahlbare Finanzspritze in Höhe von 7,98 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds für hoch verschuldete Kommunen. Die Mittel sind für die vorzeitige Ablösung von insgesamt sieben Krediten bestimmt, die noch von der früher selbständigen Gemeinde Gallinchen aufgenommen wurden. Gallinchen war im Zuge der Gemeindegebietsreform im Jahr 2003 als Ortseil nach Cottbus eingemeindet worden.
Mit der Zuwendung ist eine Reihe von Auflagen verbunden. So wurde der Stadt die Verpflichtung auferlegt, das Haushaltssicherungskonzept zu überarbeiten, weil bereits jetzt von vielen dort getroffenen Festlegungen abgewichen wurde. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass sich die Stadt mit dem Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept einer Selbstbindung unterwirft und von den beschlossenen Maßnahmen nicht ohne zwingenden Grund abgewichen werden darf.
Verlangt werden ferner ein detailliertes Personalentwicklungskonzept und weiter gehende Konsolidierungsanstrengungen angesichts der absehbaren Entwicklung in der Haushalts- und Finanzsituation der Stadt. Unter anderem wird von der Stadt auch ein Bericht darüber verlangt, mit welchen Maßnahmen sie ihre Dienstleistungen an die sich abzeichnende demographische Entwicklung anpassen will.
Im vergangenen Jahr erhielten 17 Gemeinden und zwei strukturschwache Landkreise, die wegen Zahlungsverpflichtungen an Gläubiger für Investitionsmaßnahmen in unüberwindbare Finanzprobleme geraten waren, Mittel in Höhe von insgesamt 27,2 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds.
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