Irgendetwas läuft schief: Stromkonzerne, Stadtwerke und Großabnehmer von Strom freuen sich über sinkende Preise, während Privatverbraucher in die Röhre gucken und sich über Preiserhöhungen ärgern. Grob formuliert, subventionieren Privathaushalte und Kleingewerbe sogar die sinkenden Einkaufspreise für Strom durch die sogenannte EEG-Umlage. Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (EEG) ist ein im Jahr 2000 beschlossener Umverteilungsmechanismus zur Förderung von Ökostrom. Der Anteil von Strom aus Wind, Wasserkraft, Sonne, Erdwärme oder Biomasse soll damit sukzessive gesteigert werden. Das heißt, wer erneuerbare Energie produziert und ins Netz einspeist, erhält unabhängig von Angebot und Nachfrage eine festgelegte Vergütung – und zwar über eine Laufzeit von 20 Jahren.
Nun nimmt die Zahl Ökostrom produzierender Anlagen zu, demnach wird auch mehr Ökostrom eingespeist. Und je mehr Ökostrom zur Verfügung steht, desto stärker sinkt der Einkaufspreis für Strom. Eigentlich positiv, nur wird dieser Preisvorteil eben nicht an Privatverbraucher und Kleingewerbe weitergegeben. Die Umlage soll ja die Differenz zwischen dem tatsächlichen Strompreis und der zugesicherten Einspeisevergütung ausgleichen: Sinkt der Stromeinkaufspreis, steigt die Umlage, die wiederum Privatkunden in Form höherer Strompreise bezahlen.
Zwar ist die EEG-Umlage nicht allein schuld an steigenden Strompreisen, diese sind für Haushaltskunden in den letzten Jahren auch ohne EEG gestiegen, und subventioniert wird ebenso Kohle, Gas und Atomstrom. Tatsächlich taucht aber nur die EEG-Umlage, die Förderung von Ökostrom, auf der Stromrechnung auf.
Besonders paradox und stark in der Kritik: Die größten Stromverbraucher, energieintensive Industrieunternehmen, müssen keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Von dieser Ausnahmeregelung profitieren aber immer mehr Unternehmen, sodass der Ausbau der erneuerbaren Energien zu einem erheblichen Teil von den Privatkunden finanziert wird.
Was also tun? Die EEG-Umlage ist prinzipiell bei allen Stromanbietern gleich hoch. Nicht alle geben aber die Umlage gleichermaßen an die Kunden weiter. Spätestens dann, wenn Ihnen eine Preiserhöhung ins Haus flattert, ist es ratsam, nach einem günstigeren Anbieter zu suchen und gegebenenfalls zu wechseln. Das geht wesentlich schneller und unkomplizierter als beispielsweise der Wechsel des Telekommunikationsanbieters. Wissenswerte Infos und einen Stromvergleich finden Sie hier. Ein wenig Zeit für den Vergleich sollten Sie sich nehmen, denn nicht der erste Anbieter im Ranking ist automatisch für Sie der günstigste.
Der Wechsel ist übrigens grundsätzlich kostenlos. Sie geben Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh) an. Letzteres finden Sie auf der Stromrechnung, oder Sie orientieren sich an den Durchschnittswerten oder fragen Familie und Freunde. Schauen Sie sich die Filterkriterien der Suchmaske an und achten Sie darauf, wo Sie welche Häkchen setzen. Auf den vorderen Plätzen landen häufig Angebote mit Neukundenbonus (diese Voreinstellung kann man ausschalten). Das ist nicht weiter verwerflich, lesen Sie dabei aber das Kleingedruckte, wem die Boni wann ausgezahlt werden – in der Regel erst nach einem Jahr und nicht in jedem Fall.
Ebenfalls vorn rangieren Angebote mit Vorauszahlung bzw. Strompakete. Behalten Sie hier im Hinterkopf, dass Sie bei einer Insolvenz des Anbieters Ihr im Voraus gezahltes Geld vermutlich nicht wiedersehen. Immerhin sitzen Sie deshalb nicht im Dunkeln, denn dann übernimmt der örtliche Grundversorger die Stromlieferung. Festpreisangebote lohnen sich nur, wenn Sie Ihren Bedarf sehr gut einschätzen können. Verbrauchen Sie nämlich weniger, bekommen Sie trotzdem nichts zurück, und verbrauchen Sie mehr, zahlen Sie drauf. Maßgeblich für Sie sind die Bruttopreise inklusive aller Abgaben. Am besten fahren Sie mit einer Vertragslaufzeit von höchstens 1 Jahr, verbunden mit einer kurzen Kündigungsfrist – so können Sie schnell wieder zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Weitere Tipps und Hintergrundinformationen zum Stromanbieterwechsel sind neben dem Vergleichsportal www.tarifvergleich.de unter anderem bei Stiftung Warentest und bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nachzulesen.
Foto: Wikipedia, CC-Lizenz