Die Stadt Cottbus will drei öffentliche Bereiche mit Kameras überwachen: den Bereich vor dem Blechen Carré, den Eingang zur Spremberger Straße mit Blick auf die Synagoge und den Platz rund um das Zelt in Sachsendorf. Das kündigte Oberbürgermeister Tobias Schick am heutigen Mittwoch in seinem Bericht vor der Stadtverordnetenversammlung an. Möglich machen soll das eine geplante Änderung des Landesrechts, die Kommunen Videoaufnahmen mit Bild und Ton erlauben würde. Kabinett und Landtag müssen noch zustimmen.
Land schafft neue Gesetzesgrundlage
Grundlage ist die geplante Novelle des Ordnungsbehördengesetzes des Landes Brandenburg. Wie Schick berichtete, liegt dafür inzwischen ein Entwurf vor. Die Kommune bekomme dadurch neue Möglichkeiten, sagte der Oberbürgermeister. Ziel seien mehr Sicherheit und ein besseres Sicherheitsgefühl in der Stadt. Schick hatte sich in der Vergangenheit wiederholt für solche Befugnisse eingesetzt. Nach Berichten von rbb und Deutscher Presse-Agentur, denen der bisher unveröffentlichte Entwurf des Innenministeriums vorliegt, sollen Kommunen künftig etwas dürfen, das bislang nur der Polizei erlaubt ist: Personen und Personengruppen an öffentlichen Orten mit Bild und Ton filmen. Voraussetzung ist laut Entwurf, dass „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dabei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden“. Infrage kommen demnach unter anderem kritische Infrastruktur, Bahnhöfe, Versorgungseinrichtungen und Amtsgebäude. Überwacht eine Kommune einen Ort, muss sie darauf hinweisen. Weil kaum eine Kommune die Bilder in Echtzeit verfolgen kann, sollen die Aufnahmen vier Wochen gespeichert werden dürfen, um sie nachträglich auszuwerten. Braucht die Polizei sie nicht für Ermittlungen, müssen sie danach gelöscht werden. Außerdem sollen Mitarbeitende der Ordnungsämter Bodycams tragen dürfen. Begründet wird das im Entwurf laut rbb unter anderem damit, dass bei privaten Handyaufnahmen nicht sicher sei, ob es sich um echte Aufnahmen oder sogenannte Deepfakes handelt.
Gesetz muss noch beschlossen werden
Die Novelle ist Teil eines Sicherheitspakets von Innenminister Jan Redmann (CDU), mit dem er auch das Polizeigesetz, das Verfassungsschutzgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz überarbeitet. Im April hatte der Landtag Redmann mit den Stimmen der Koalition aufgefordert, Videoüberwachung an besonders gefährdeten oder kriminalitätsbelasteten Orten zu ermöglichen. Beschlossen ist der Entwurf noch nicht. Zunächst muss das Kabinett zustimmen, anschließend der Landtag. Erst danach könnte Cottbus die Kameras an den drei Standorten aufstellen.
Kritik an Überwachung
Kritik kommt unter anderem von der FDP Cottbus. Ihr Vorsitzender Felix Sicker, zugleich stellvertretender Vorsitzender der Stadtfraktion UC!/FDP, fordert für jeden Kamerastandort eine belastbare Begründung und lehnt vor allem mögliche Tonaufnahmen ab, da diese Erinnerungen an Zeiten staatlicher Überwachung weckten. Statt auf zusätzliche Technik setzt die Partei auf abgestimmte Streifen von Polizei und Ordnungsamt an bekannten Problemorten, eine bedarfsgerechte Beleuchtung sowie gezielte Jugend- und Sozialarbeit.
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