Brandenburg baut ein Hochrisikomanagement gegen häusliche Gewalt auf. Vier Ministerien wollen damit besonders gefährliche Fälle früher erkennen. Die Fachstellen, die dabei eine Schlüsselrolle spielen, gibt es im Süden des Landes allerdings noch nicht.
Hochrisikomanagement soll Tötungen verhindern
Beteiligt sind die Ministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt, des Innern und für Kommunales, der Justiz und für Digitalisierung sowie für Bildung, Jugend und Sport. Ziel ist es nach Angaben des Sozialministeriums, Hochrisikofälle häuslicher Gewalt frühzeitiger zu erkennen und insbesondere Tötungsdelikte zu verhindern.
Den Rahmen dafür setzt ein Leitfaden, den das Sozialministerium jetzt herausgegeben hat. Auf 36 Seiten beschreibt er, wie Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Jugendämter sowie Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen künftig zusammenarbeiten sollen.
Im Süden fehlt bislang die zuständige Fachstelle
Eine zentrale Rolle spielen dabei die sogenannten BIK-Stellen, also spezialisierte Beratungs-, Interventions- und Koordinierungsstellen. Sie gehören dem Leitfaden zufolge zu den Stellen, die an einer Fallkonferenz regelmäßig teilnehmen, und sie sind gemeinsam mit der Polizei die erste Adresse, wenn ein Hochrisikofall festgestellt wird.
Gefördert werden solche Stellen bislang allerdings nur in den Bereichen der Polizeidirektionen Nord und West, dort seit November 2025 als Modellprojekt. Für die Polizeidirektionen Ost und Süd, und damit für Cottbus, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster, ist ein Ausbau nach Angaben des Leitfadens erst geplant. Solange er aussteht, treten in der Region die Facheinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und die Interventionsstellen an diese Stelle.
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Fünf Schritte bis zur Schutzmaßnahme
Das Hochrisikomanagement sieht fünf aufeinander folgende Schritte vor. Am Anfang steht eine Risikoeinschätzung durch die Stelle, die mit der betroffenen Person in Kontakt steht. Anschließend folgt eine systematische Risikoanalyse. Wird ein Sachverhalt als Hochrisikofall bewertet, kann er in einer Fallkonferenz erörtert werden.
Dafür ist allerdings die Einwilligung der betroffenen Person nötig, sofern keine andere Rechtsgrundlage vorliegt. Sie muss vorab darüber informiert werden, wer an der Konferenz teilnimmt. Neben BIK-Stelle und Polizei sind das regelmäßig Frauenhaus, Frauenberatung, Täterarbeit, Opferhilfe und, wenn Kinder betroffen sind, das Jugendamt.
Die dort erarbeiteten Maßnahmen setzen danach die jeweils zuständigen Behörden um. Zuletzt folgt ein Monitoring, bei dem die Maßnahmen regelmäßig überprüft, angepasst oder beendet werden.
Woran sich ein Hochrisikofall erkennen lässt
Der Leitfaden empfiehlt ausdrücklich, dafür wissenschaftlich fundierte Instrumente zu nutzen statt der reinen Einschätzung aus Berufserfahrung. Genannt werden die Danger Assessment Scale nach Campbell, das kanadische ODARA-Verfahren sowie die polizeiliche Gefährdungsanalyse GaTe-RAI.
Besondere Aufmerksamkeit gilt demnach Angriffen gegen den Hals. Würgen allein erhöht das Tötungsrisiko laut Leitfaden um 75 bis 80 Prozent. Treten kontrollierendes Verhalten, bereits ausgeübte Gewalt und eine Trennung zusammen auf, steigt es um 90 Prozent. Als weitere Indikatoren führt der Leitfaden unter anderem Todesdrohungen, Zugang zu Waffen, Stalking, Suiziddrohungen des Gefährders und risikoverstärkende Termine wie einen Scheidungstermin auf.
Als fachliche Grundlage dient außerdem die Mord-Zeitschiene der britischen Kriminologin Jane Monckton Smith, die eine Gewaltbeziehung in acht Stufen bis zur Tötung beschreibt.
4.712 weibliche Opfer allein im Jahr 2025
In der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2025 insgesamt 4.712 weibliche Opfer häuslicher Gewalt im Land Brandenburg erfasst. 15 davon entfielen auf Mord- und Totschlagsdelikte, fünf der Opfer starben an ihren Verletzungen. Allein im August dieses Jahres kam es nach Angaben des Ministeriums zu drei mutmaßlichen Tötungsdelikten, bei denen drei junge Frauen getötet wurden.
Leitfaden geht auf die Istanbul-Konvention zurück
Der Aufbau eines flächendeckenden Hochrisikomanagements ist eine zentrale Forderung der Istanbul-Konvention, zu der sich Bund und Länder verpflichtet haben. Die Umsetzung in Brandenburg regelt der Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder.
Erarbeitet wurde der Leitfaden zum Hochrisikomanagement von einer Arbeitsgruppe des Begleitgremiums zum Landesaktionsplan. Er ist in einer Auflage von 500 Stück erschienen und steht zusätzlich auf der Internetseite des Sozialministeriums zum Herunterladen bereit. Überprüft und fortgeschrieben werden soll er zwei Jahre nach der landesweiten Einführung.
Betroffene erreichen das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ rund um die Uhr kostenfrei unter der Nummer 116 016.
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Red. / Presseinformation


