In dem Wahlbezirk 0001 –Luckau Rathaus – werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel verwendet, aus denen Geschlecht und Geburtsjahrgruppe der Wählerinnen und Wähler zu erkennen sind.
Dabei werden die Geburtsjahrgänge zu sechs großen Gruppen zusammengefasst, sodass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind.
Die Auswertung für statistische Zwecke erfolgt getrennt von der Stimmenauszählung nach Abschluss der Wahl in gesondert eingerichteten Statistikstellen unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses. Dabei dürfen Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel nicht zusammengeführt werden.
Das Verfahren ist nach dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG) zulässig.
Dabei ist jede Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.
Quelle: Stadt Luckau
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