Im Landkreis Dahme-Spreewald gelten ab sofort zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen die Newcastle-Krankheit. Wie der Landkreis mitteilte, sind Geflügelschauen und Veranstaltungen mit Geflügel nun landkreisweit untersagt. Die Maßnahmen sollen eine weitere Ausbreitung der hochansteckenden Tierseuche verhindern. Geflügelhalter werden zudem erneut zur Einhaltung der Impfpflicht und strenger Hygieneregeln aufgerufen.
Neue Maßnahmen gegen Newcastle-Krankheit
Zur Eindämmung der Newcastle-Krankheit hat das zuständige Ministerium des Landes Brandenburg zusätzliche Maßnahmen angeordnet. Diese gelten laut Landkreis ergänzend zu den bisherigen Regelungen in den bestehenden Sperr- und Überwachungszonen und betreffen nun auch Bereiche außerhalb des Restriktionsgebietes. Mit Inkrafttreten der Tierseuchenallgemeinverfügung Nr. 09/2026 untersagt das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ab sofort sämtliche Geflügelschauen sowie Veranstaltungen mit Geflügel. Dazu zählen unter anderem Märkte, Messen und Taubenauflässe. Ziel ist es, mögliche Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen.
Lage bleibt angespannt trotz fehlender neuer Fälle
Seit Anfang März 2026 wurden im Landkreis mehrere Ausbrüche der Newcastle Disease festgestellt. Nach Angaben des Landkreises sind in den vergangenen 14 Tagen keine neuen Fälle hinzugekommen. Dennoch wird die Situation weiterhin als angespannt eingeschätzt und intensiv überwacht. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ruft Geflügelhalter eindringlich dazu auf, die bestehenden Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der Impfpflicht für Hühner und Puten. Außerdem sollen Ställe gesichert und Hygieneregeln strikt eingehalten werden, etwa durch die Trennung von Stall- und Straßenkleidung.
Aufruf zur Mithilfe und Hinweise zur Vorsorge
Nach Angaben des Landkreises kann sich das Virus über infizierte Tiere, Eier, Futter oder Schadnager sowie über kontaminierte Kleidung, Geräte und Fahrzeuge verbreiten. Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser oder durch einen Tierarzt. Tierhalter werden gebeten, sich hierzu entsprechend beraten zu lassen. Die zuständige Amtstierärztin Dr. Jana Guth erklärte laut Mitteilung, die landkreisweit angeordneten Maßnahmen seien ein wichtiger Schritt, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Tierhalter sollten ihre Bestände aufmerksam beobachten und bei Auffälligkeiten umgehend das Veterinäramt informieren. Für aktuelle Informationen hat der Landkreis zudem einen E-Mail-Verteiler eingerichtet, über den Bürgerinnen und Bürger über neue Entwicklungen und Maßnahmen informiert werden können.
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Red. / Presseinformation




