Lübben (Spreewald) lädt am 9. Mai zur öffentlichen Versteigerung von Fundsachen auf den Hof des Rathauses ein. Wie die Stadt mitteilte, kommen unter anderem Damen-, Herren- und Kinderfahrräder, Mountainbikes sowie Rucksäcke, Taschen und Brillen unter den Hammer. Hintergrund ist die gesetzliche Regelung, wonach Fundsachen nach Ablauf von sechs Monaten in das Eigentum des Finders übergehen, sofern sich kein Empfangsberechtigter meldet.
Öffentliche Versteigerung von Fundsachen in Lübben
Am Samstag, den 09. Mai, findet um 10:00 Uhr auf dem Hof des Rathauses der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) eine öffentliche Versteigerung von Fundsachen statt. Darüber informiert die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.
Versteigert werden unter anderem Damen- und Herrenfahrräder, Mountainbikes sowie Kinderfahrräder. Zudem kommen Rucksäcke, Taschen, Brillen und weitere Fundgegenstände unter den Hammer. Die Stadt Lübben lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich an der Versteigerung zu beteiligen.
Rechtliche Grundlage und Fristen beachten
Wie die Stadt mitteilt, erwirbt der Finder mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige eines Fundes bei der zuständigen Behörde das Eigentum an der Sache. Dies gilt jedoch nicht, wenn zuvor ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat.
Für Rückfragen steht das Bürgerbüro der Stadt Lübben (Spreewald) bis zum 05. Mai, 18:00 Uhr zur Verfügung. Interessierte können sich unter den Telefonnummern 03546/79-2505, -2506 oder -2507 melden. Die Stadtverwaltung freut sich nach eigenen Angaben über eine zahlreiche Beteiligung.
Heute in der Lausitz – Unser täglicher Newsüberblick
Mehr Infos und News aus der Lausitzer und Südbrandenburger Region sowie Videos und Social-Media-Content von heute findet ihr in unserer Tagesübersicht –>> Hier zur Übersicht
Red. / Presseinformation







