Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit unanfechtbarem Beschluss vom 04.07.2013 die Beschwerde des Bürgermeisters der Stadt Guben, Klaus-Dieter Hübner, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam, die vom Landrat des Landkreises Spree-Neiße ausgesprochene vorläufige Dienstenthebung nicht auszusetzen, zurückgewiesen.
Das heißt, dass der Bürgermeister auch weiterhin des Dienstes enthoben ist.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
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