Brandenburgische Steuerzahler mit Steuerrückständen müssen sich während der Weihnachtszeit keine Sorgen wegen einer möglichen Vollstreckung durch das Finanzamt machen. Die Finanzämter des Landes Brandenburg bleiben vom 24. Dezember 2012 bis einschließlich 1. Januar 2013 geschlossen.
„In der Zeit vom morgigen 22. Dezember an bis einschließlich Neujahr werden die Finanzämter daher von Maßnahmen absehen, die für die Steuerzahler belastend sein können“, teilte Finanzminister Dr. Helmuth Markov heute in Potsdam mit.
Quelle: Ministerium der Finanzen
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