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NIEDERLAUSITZ aktuell

Vernunft muss über neoliberale Ideologie siegen

20:21 Uhr | 14. Oktober 2012
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Um die Gelddruckfunktion von Kraftwerken mit veralteter Dampferzeugertechnologie für das Oligopol der Energiekonzerne zu erhalten, propagiert der Bundesumweltminister Peter Altmaier die Ausbremsung des Zuwachses von Windenergie und Photovoltaik. EnviaM-Chef Carl-Ernst Giesting stößt in das gleiche Horn, indem er in der LR vom 09.10.2012, S.9 behauptet: “So lange die Speichermöglichkeit großer Strommengen nicht beantwortet ist, wird auch auf große grundlastfähige Kraftwerke nicht verzichtet werden können.”)1
In sämtlichen Verlautbarungen dieser Art wird beharrlich verschwiegen, dass überschüssiger Strom nach chemischer Umwandlung in ausreichender Menge im vorhandenen Gasnetz gespeichert werden kann. Dafür muss das geplante Abwürgen des Zuwachses von Wind- und Photovoltaikstrom verhindert und die Errichtung von Energieumwandlungsanlagen gefördert werden!
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bedarf dringend einer Erweiterung zur Anschubfinanzierung von Speicheranlagen.
Durch Umsteuerung der Fördermittel für Dampfkraftwerke mit CO2-Abscheidung in Speichertechnologien, können  in Forschungseinrichtungen, Universitäten und Fachhochschulen Projekte zur Entwicklung abfallfreier Stoffkreisläufe und abfallarmer Wärmekreisläufe für die Energieversorgung initiiert und gefördert werden.  
Energiespeichersysteme mit Elektrolyseuren, Mini-Blockheizkraftwerken und Gasmotor-Generatoren sind für eine mittelfristige Übergansphase geeignet. Deren bedarfsgerechte Produktion und Installation erfordert wesentlich weniger Zeit und weniger Finanzmittel als für die Planung und Errichtung eines Braunkohlenkraftwerkes mit CCS, ganz abgesehen von den verhinderten Folgeschäden durch neue Tagebaue.
Die Zukunft gehört Brennstoffzellen-Kraftwerken, die automatisch auf Netzeinspeise- und Entnahmeschwankungen reagieren können.
In der Brandenburger Regierungskoalition ist der Vorrang für erneuerbare Energien vereinbart. Das bedeutet, so lange nicht genügend Speichermöglichkeiten installiert wurden, ist bei Überschussangebot von Strom aus erneuerbaren Quellen, wie Wind- und Solarstrom, die Kohleverstromung zurückzufahren. Das ist erforderlich, um die Netzstabilität zu gewährleisten.
Sofern mit Grundlasteinspeisung die Netzsicherheit bei vollständiger Einspeisung des verfügbaren Angebotes erneuerbaren Energien nicht gewährleistet werden kann, erfüllt Braunkohlenverstromung nicht die vereinbarte Funktion als Brückentechnologie – der Koalitionsvertag wird nicht eingehalten!
Zwischen den Koalitionspartnern ist deshalb zwingend auszuhandeln, wie dieser Vertragsbruch geheilt werden kann. Es ist nicht hinnehmbar, dass Endverbraucher für nicht erfolgte vorrangige Einspeisung Erneuerbarer Energien nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufkommen müssen! Vielmehr ist naheliegend, dass über Bedarf eingespeister Kohlestrom mit finanziellen Sanktionen bestraft wird. Die Sanktionen müssen dem Finanzierungsbedarf für Investitionen zur Speicherung abgeschalteter Strommengen entsprechen.
Es gibt keine offene Frage der Speicherung großer Strommengen.
Es fehlt nur staatliche Steuerung für erforderliche unternehmerische Initiativen!
Ist es vernünftig an einem konservativen Energiesystem festzuhalten, dessen Hinterlassenschaft der Gesellschaft unschätzbar viel mehr Kosten auferlegt, als dessen Eigentümer Gewinne daraus ziehen?
Ist es vernünftig mit neuen Dampfkraftwerken die Energiewende auszubremsen?
)1 http://www.lr-online.de/nachrichten/wirtschaft/Vernunft-muss-ueber-Ideologie-siegen;art1067,3980975

Um die Gelddruckfunktion von Kraftwerken mit veralteter Dampferzeugertechnologie für das Oligopol der Energiekonzerne zu erhalten, propagiert der Bundesumweltminister Peter Altmaier die Ausbremsung des Zuwachses von Windenergie und Photovoltaik. EnviaM-Chef Carl-Ernst Giesting stößt in das gleiche Horn, indem er in der LR vom 09.10.2012, S.9 behauptet: “So lange die Speichermöglichkeit großer Strommengen nicht beantwortet ist, wird auch auf große grundlastfähige Kraftwerke nicht verzichtet werden können.”)1
In sämtlichen Verlautbarungen dieser Art wird beharrlich verschwiegen, dass überschüssiger Strom nach chemischer Umwandlung in ausreichender Menge im vorhandenen Gasnetz gespeichert werden kann. Dafür muss das geplante Abwürgen des Zuwachses von Wind- und Photovoltaikstrom verhindert und die Errichtung von Energieumwandlungsanlagen gefördert werden!
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bedarf dringend einer Erweiterung zur Anschubfinanzierung von Speicheranlagen.
Durch Umsteuerung der Fördermittel für Dampfkraftwerke mit CO2-Abscheidung in Speichertechnologien, können  in Forschungseinrichtungen, Universitäten und Fachhochschulen Projekte zur Entwicklung abfallfreier Stoffkreisläufe und abfallarmer Wärmekreisläufe für die Energieversorgung initiiert und gefördert werden.  
Energiespeichersysteme mit Elektrolyseuren, Mini-Blockheizkraftwerken und Gasmotor-Generatoren sind für eine mittelfristige Übergansphase geeignet. Deren bedarfsgerechte Produktion und Installation erfordert wesentlich weniger Zeit und weniger Finanzmittel als für die Planung und Errichtung eines Braunkohlenkraftwerkes mit CCS, ganz abgesehen von den verhinderten Folgeschäden durch neue Tagebaue.
Die Zukunft gehört Brennstoffzellen-Kraftwerken, die automatisch auf Netzeinspeise- und Entnahmeschwankungen reagieren können.
In der Brandenburger Regierungskoalition ist der Vorrang für erneuerbare Energien vereinbart. Das bedeutet, so lange nicht genügend Speichermöglichkeiten installiert wurden, ist bei Überschussangebot von Strom aus erneuerbaren Quellen, wie Wind- und Solarstrom, die Kohleverstromung zurückzufahren. Das ist erforderlich, um die Netzstabilität zu gewährleisten.
Sofern mit Grundlasteinspeisung die Netzsicherheit bei vollständiger Einspeisung des verfügbaren Angebotes erneuerbaren Energien nicht gewährleistet werden kann, erfüllt Braunkohlenverstromung nicht die vereinbarte Funktion als Brückentechnologie – der Koalitionsvertag wird nicht eingehalten!
Zwischen den Koalitionspartnern ist deshalb zwingend auszuhandeln, wie dieser Vertragsbruch geheilt werden kann. Es ist nicht hinnehmbar, dass Endverbraucher für nicht erfolgte vorrangige Einspeisung Erneuerbarer Energien nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufkommen müssen! Vielmehr ist naheliegend, dass über Bedarf eingespeister Kohlestrom mit finanziellen Sanktionen bestraft wird. Die Sanktionen müssen dem Finanzierungsbedarf für Investitionen zur Speicherung abgeschalteter Strommengen entsprechen.
Es gibt keine offene Frage der Speicherung großer Strommengen.
Es fehlt nur staatliche Steuerung für erforderliche unternehmerische Initiativen!
Ist es vernünftig an einem konservativen Energiesystem festzuhalten, dessen Hinterlassenschaft der Gesellschaft unschätzbar viel mehr Kosten auferlegt, als dessen Eigentümer Gewinne daraus ziehen?
Ist es vernünftig mit neuen Dampfkraftwerken die Energiewende auszubremsen?
)1 http://www.lr-online.de/nachrichten/wirtschaft/Vernunft-muss-ueber-Ideologie-siegen;art1067,3980975

Um die Gelddruckfunktion von Kraftwerken mit veralteter Dampferzeugertechnologie für das Oligopol der Energiekonzerne zu erhalten, propagiert der Bundesumweltminister Peter Altmaier die Ausbremsung des Zuwachses von Windenergie und Photovoltaik. EnviaM-Chef Carl-Ernst Giesting stößt in das gleiche Horn, indem er in der LR vom 09.10.2012, S.9 behauptet: “So lange die Speichermöglichkeit großer Strommengen nicht beantwortet ist, wird auch auf große grundlastfähige Kraftwerke nicht verzichtet werden können.”)1
In sämtlichen Verlautbarungen dieser Art wird beharrlich verschwiegen, dass überschüssiger Strom nach chemischer Umwandlung in ausreichender Menge im vorhandenen Gasnetz gespeichert werden kann. Dafür muss das geplante Abwürgen des Zuwachses von Wind- und Photovoltaikstrom verhindert und die Errichtung von Energieumwandlungsanlagen gefördert werden!
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bedarf dringend einer Erweiterung zur Anschubfinanzierung von Speicheranlagen.
Durch Umsteuerung der Fördermittel für Dampfkraftwerke mit CO2-Abscheidung in Speichertechnologien, können  in Forschungseinrichtungen, Universitäten und Fachhochschulen Projekte zur Entwicklung abfallfreier Stoffkreisläufe und abfallarmer Wärmekreisläufe für die Energieversorgung initiiert und gefördert werden.  
Energiespeichersysteme mit Elektrolyseuren, Mini-Blockheizkraftwerken und Gasmotor-Generatoren sind für eine mittelfristige Übergansphase geeignet. Deren bedarfsgerechte Produktion und Installation erfordert wesentlich weniger Zeit und weniger Finanzmittel als für die Planung und Errichtung eines Braunkohlenkraftwerkes mit CCS, ganz abgesehen von den verhinderten Folgeschäden durch neue Tagebaue.
Die Zukunft gehört Brennstoffzellen-Kraftwerken, die automatisch auf Netzeinspeise- und Entnahmeschwankungen reagieren können.
In der Brandenburger Regierungskoalition ist der Vorrang für erneuerbare Energien vereinbart. Das bedeutet, so lange nicht genügend Speichermöglichkeiten installiert wurden, ist bei Überschussangebot von Strom aus erneuerbaren Quellen, wie Wind- und Solarstrom, die Kohleverstromung zurückzufahren. Das ist erforderlich, um die Netzstabilität zu gewährleisten.
Sofern mit Grundlasteinspeisung die Netzsicherheit bei vollständiger Einspeisung des verfügbaren Angebotes erneuerbaren Energien nicht gewährleistet werden kann, erfüllt Braunkohlenverstromung nicht die vereinbarte Funktion als Brückentechnologie – der Koalitionsvertag wird nicht eingehalten!
Zwischen den Koalitionspartnern ist deshalb zwingend auszuhandeln, wie dieser Vertragsbruch geheilt werden kann. Es ist nicht hinnehmbar, dass Endverbraucher für nicht erfolgte vorrangige Einspeisung Erneuerbarer Energien nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufkommen müssen! Vielmehr ist naheliegend, dass über Bedarf eingespeister Kohlestrom mit finanziellen Sanktionen bestraft wird. Die Sanktionen müssen dem Finanzierungsbedarf für Investitionen zur Speicherung abgeschalteter Strommengen entsprechen.
Es gibt keine offene Frage der Speicherung großer Strommengen.
Es fehlt nur staatliche Steuerung für erforderliche unternehmerische Initiativen!
Ist es vernünftig an einem konservativen Energiesystem festzuhalten, dessen Hinterlassenschaft der Gesellschaft unschätzbar viel mehr Kosten auferlegt, als dessen Eigentümer Gewinne daraus ziehen?
Ist es vernünftig mit neuen Dampfkraftwerken die Energiewende auszubremsen?
)1 http://www.lr-online.de/nachrichten/wirtschaft/Vernunft-muss-ueber-Ideologie-siegen;art1067,3980975

Um die Gelddruckfunktion von Kraftwerken mit veralteter Dampferzeugertechnologie für das Oligopol der Energiekonzerne zu erhalten, propagiert der Bundesumweltminister Peter Altmaier die Ausbremsung des Zuwachses von Windenergie und Photovoltaik. EnviaM-Chef Carl-Ernst Giesting stößt in das gleiche Horn, indem er in der LR vom 09.10.2012, S.9 behauptet: “So lange die Speichermöglichkeit großer Strommengen nicht beantwortet ist, wird auch auf große grundlastfähige Kraftwerke nicht verzichtet werden können.”)1
In sämtlichen Verlautbarungen dieser Art wird beharrlich verschwiegen, dass überschüssiger Strom nach chemischer Umwandlung in ausreichender Menge im vorhandenen Gasnetz gespeichert werden kann. Dafür muss das geplante Abwürgen des Zuwachses von Wind- und Photovoltaikstrom verhindert und die Errichtung von Energieumwandlungsanlagen gefördert werden!
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bedarf dringend einer Erweiterung zur Anschubfinanzierung von Speicheranlagen.
Durch Umsteuerung der Fördermittel für Dampfkraftwerke mit CO2-Abscheidung in Speichertechnologien, können  in Forschungseinrichtungen, Universitäten und Fachhochschulen Projekte zur Entwicklung abfallfreier Stoffkreisläufe und abfallarmer Wärmekreisläufe für die Energieversorgung initiiert und gefördert werden.  
Energiespeichersysteme mit Elektrolyseuren, Mini-Blockheizkraftwerken und Gasmotor-Generatoren sind für eine mittelfristige Übergansphase geeignet. Deren bedarfsgerechte Produktion und Installation erfordert wesentlich weniger Zeit und weniger Finanzmittel als für die Planung und Errichtung eines Braunkohlenkraftwerkes mit CCS, ganz abgesehen von den verhinderten Folgeschäden durch neue Tagebaue.
Die Zukunft gehört Brennstoffzellen-Kraftwerken, die automatisch auf Netzeinspeise- und Entnahmeschwankungen reagieren können.
In der Brandenburger Regierungskoalition ist der Vorrang für erneuerbare Energien vereinbart. Das bedeutet, so lange nicht genügend Speichermöglichkeiten installiert wurden, ist bei Überschussangebot von Strom aus erneuerbaren Quellen, wie Wind- und Solarstrom, die Kohleverstromung zurückzufahren. Das ist erforderlich, um die Netzstabilität zu gewährleisten.
Sofern mit Grundlasteinspeisung die Netzsicherheit bei vollständiger Einspeisung des verfügbaren Angebotes erneuerbaren Energien nicht gewährleistet werden kann, erfüllt Braunkohlenverstromung nicht die vereinbarte Funktion als Brückentechnologie – der Koalitionsvertag wird nicht eingehalten!
Zwischen den Koalitionspartnern ist deshalb zwingend auszuhandeln, wie dieser Vertragsbruch geheilt werden kann. Es ist nicht hinnehmbar, dass Endverbraucher für nicht erfolgte vorrangige Einspeisung Erneuerbarer Energien nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufkommen müssen! Vielmehr ist naheliegend, dass über Bedarf eingespeister Kohlestrom mit finanziellen Sanktionen bestraft wird. Die Sanktionen müssen dem Finanzierungsbedarf für Investitionen zur Speicherung abgeschalteter Strommengen entsprechen.
Es gibt keine offene Frage der Speicherung großer Strommengen.
Es fehlt nur staatliche Steuerung für erforderliche unternehmerische Initiativen!
Ist es vernünftig an einem konservativen Energiesystem festzuhalten, dessen Hinterlassenschaft der Gesellschaft unschätzbar viel mehr Kosten auferlegt, als dessen Eigentümer Gewinne daraus ziehen?
Ist es vernünftig mit neuen Dampfkraftwerken die Energiewende auszubremsen?
)1 http://www.lr-online.de/nachrichten/wirtschaft/Vernunft-muss-ueber-Ideologie-siegen;art1067,3980975

Um die Gelddruckfunktion von Kraftwerken mit veralteter Dampferzeugertechnologie für das Oligopol der Energiekonzerne zu erhalten, propagiert der Bundesumweltminister Peter Altmaier die Ausbremsung des Zuwachses von Windenergie und Photovoltaik. EnviaM-Chef Carl-Ernst Giesting stößt in das gleiche Horn, indem er in der LR vom 09.10.2012, S.9 behauptet: “So lange die Speichermöglichkeit großer Strommengen nicht beantwortet ist, wird auch auf große grundlastfähige Kraftwerke nicht verzichtet werden können.”)1
In sämtlichen Verlautbarungen dieser Art wird beharrlich verschwiegen, dass überschüssiger Strom nach chemischer Umwandlung in ausreichender Menge im vorhandenen Gasnetz gespeichert werden kann. Dafür muss das geplante Abwürgen des Zuwachses von Wind- und Photovoltaikstrom verhindert und die Errichtung von Energieumwandlungsanlagen gefördert werden!
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bedarf dringend einer Erweiterung zur Anschubfinanzierung von Speicheranlagen.
Durch Umsteuerung der Fördermittel für Dampfkraftwerke mit CO2-Abscheidung in Speichertechnologien, können  in Forschungseinrichtungen, Universitäten und Fachhochschulen Projekte zur Entwicklung abfallfreier Stoffkreisläufe und abfallarmer Wärmekreisläufe für die Energieversorgung initiiert und gefördert werden.  
Energiespeichersysteme mit Elektrolyseuren, Mini-Blockheizkraftwerken und Gasmotor-Generatoren sind für eine mittelfristige Übergansphase geeignet. Deren bedarfsgerechte Produktion und Installation erfordert wesentlich weniger Zeit und weniger Finanzmittel als für die Planung und Errichtung eines Braunkohlenkraftwerkes mit CCS, ganz abgesehen von den verhinderten Folgeschäden durch neue Tagebaue.
Die Zukunft gehört Brennstoffzellen-Kraftwerken, die automatisch auf Netzeinspeise- und Entnahmeschwankungen reagieren können.
In der Brandenburger Regierungskoalition ist der Vorrang für erneuerbare Energien vereinbart. Das bedeutet, so lange nicht genügend Speichermöglichkeiten installiert wurden, ist bei Überschussangebot von Strom aus erneuerbaren Quellen, wie Wind- und Solarstrom, die Kohleverstromung zurückzufahren. Das ist erforderlich, um die Netzstabilität zu gewährleisten.
Sofern mit Grundlasteinspeisung die Netzsicherheit bei vollständiger Einspeisung des verfügbaren Angebotes erneuerbaren Energien nicht gewährleistet werden kann, erfüllt Braunkohlenverstromung nicht die vereinbarte Funktion als Brückentechnologie – der Koalitionsvertag wird nicht eingehalten!
Zwischen den Koalitionspartnern ist deshalb zwingend auszuhandeln, wie dieser Vertragsbruch geheilt werden kann. Es ist nicht hinnehmbar, dass Endverbraucher für nicht erfolgte vorrangige Einspeisung Erneuerbarer Energien nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufkommen müssen! Vielmehr ist naheliegend, dass über Bedarf eingespeister Kohlestrom mit finanziellen Sanktionen bestraft wird. Die Sanktionen müssen dem Finanzierungsbedarf für Investitionen zur Speicherung abgeschalteter Strommengen entsprechen.
Es gibt keine offene Frage der Speicherung großer Strommengen.
Es fehlt nur staatliche Steuerung für erforderliche unternehmerische Initiativen!
Ist es vernünftig an einem konservativen Energiesystem festzuhalten, dessen Hinterlassenschaft der Gesellschaft unschätzbar viel mehr Kosten auferlegt, als dessen Eigentümer Gewinne daraus ziehen?
Ist es vernünftig mit neuen Dampfkraftwerken die Energiewende auszubremsen?
)1 http://www.lr-online.de/nachrichten/wirtschaft/Vernunft-muss-ueber-Ideologie-siegen;art1067,3980975

Um die Gelddruckfunktion von Kraftwerken mit veralteter Dampferzeugertechnologie für das Oligopol der Energiekonzerne zu erhalten, propagiert der Bundesumweltminister Peter Altmaier die Ausbremsung des Zuwachses von Windenergie und Photovoltaik. EnviaM-Chef Carl-Ernst Giesting stößt in das gleiche Horn, indem er in der LR vom 09.10.2012, S.9 behauptet: “So lange die Speichermöglichkeit großer Strommengen nicht beantwortet ist, wird auch auf große grundlastfähige Kraftwerke nicht verzichtet werden können.”)1
In sämtlichen Verlautbarungen dieser Art wird beharrlich verschwiegen, dass überschüssiger Strom nach chemischer Umwandlung in ausreichender Menge im vorhandenen Gasnetz gespeichert werden kann. Dafür muss das geplante Abwürgen des Zuwachses von Wind- und Photovoltaikstrom verhindert und die Errichtung von Energieumwandlungsanlagen gefördert werden!
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bedarf dringend einer Erweiterung zur Anschubfinanzierung von Speicheranlagen.
Durch Umsteuerung der Fördermittel für Dampfkraftwerke mit CO2-Abscheidung in Speichertechnologien, können  in Forschungseinrichtungen, Universitäten und Fachhochschulen Projekte zur Entwicklung abfallfreier Stoffkreisläufe und abfallarmer Wärmekreisläufe für die Energieversorgung initiiert und gefördert werden.  
Energiespeichersysteme mit Elektrolyseuren, Mini-Blockheizkraftwerken und Gasmotor-Generatoren sind für eine mittelfristige Übergansphase geeignet. Deren bedarfsgerechte Produktion und Installation erfordert wesentlich weniger Zeit und weniger Finanzmittel als für die Planung und Errichtung eines Braunkohlenkraftwerkes mit CCS, ganz abgesehen von den verhinderten Folgeschäden durch neue Tagebaue.
Die Zukunft gehört Brennstoffzellen-Kraftwerken, die automatisch auf Netzeinspeise- und Entnahmeschwankungen reagieren können.
In der Brandenburger Regierungskoalition ist der Vorrang für erneuerbare Energien vereinbart. Das bedeutet, so lange nicht genügend Speichermöglichkeiten installiert wurden, ist bei Überschussangebot von Strom aus erneuerbaren Quellen, wie Wind- und Solarstrom, die Kohleverstromung zurückzufahren. Das ist erforderlich, um die Netzstabilität zu gewährleisten.
Sofern mit Grundlasteinspeisung die Netzsicherheit bei vollständiger Einspeisung des verfügbaren Angebotes erneuerbaren Energien nicht gewährleistet werden kann, erfüllt Braunkohlenverstromung nicht die vereinbarte Funktion als Brückentechnologie – der Koalitionsvertag wird nicht eingehalten!
Zwischen den Koalitionspartnern ist deshalb zwingend auszuhandeln, wie dieser Vertragsbruch geheilt werden kann. Es ist nicht hinnehmbar, dass Endverbraucher für nicht erfolgte vorrangige Einspeisung Erneuerbarer Energien nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufkommen müssen! Vielmehr ist naheliegend, dass über Bedarf eingespeister Kohlestrom mit finanziellen Sanktionen bestraft wird. Die Sanktionen müssen dem Finanzierungsbedarf für Investitionen zur Speicherung abgeschalteter Strommengen entsprechen.
Es gibt keine offene Frage der Speicherung großer Strommengen.
Es fehlt nur staatliche Steuerung für erforderliche unternehmerische Initiativen!
Ist es vernünftig an einem konservativen Energiesystem festzuhalten, dessen Hinterlassenschaft der Gesellschaft unschätzbar viel mehr Kosten auferlegt, als dessen Eigentümer Gewinne daraus ziehen?
Ist es vernünftig mit neuen Dampfkraftwerken die Energiewende auszubremsen?
)1 http://www.lr-online.de/nachrichten/wirtschaft/Vernunft-muss-ueber-Ideologie-siegen;art1067,3980975

Um die Gelddruckfunktion von Kraftwerken mit veralteter Dampferzeugertechnologie für das Oligopol der Energiekonzerne zu erhalten, propagiert der Bundesumweltminister Peter Altmaier die Ausbremsung des Zuwachses von Windenergie und Photovoltaik. EnviaM-Chef Carl-Ernst Giesting stößt in das gleiche Horn, indem er in der LR vom 09.10.2012, S.9 behauptet: “So lange die Speichermöglichkeit großer Strommengen nicht beantwortet ist, wird auch auf große grundlastfähige Kraftwerke nicht verzichtet werden können.”)1
In sämtlichen Verlautbarungen dieser Art wird beharrlich verschwiegen, dass überschüssiger Strom nach chemischer Umwandlung in ausreichender Menge im vorhandenen Gasnetz gespeichert werden kann. Dafür muss das geplante Abwürgen des Zuwachses von Wind- und Photovoltaikstrom verhindert und die Errichtung von Energieumwandlungsanlagen gefördert werden!
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bedarf dringend einer Erweiterung zur Anschubfinanzierung von Speicheranlagen.
Durch Umsteuerung der Fördermittel für Dampfkraftwerke mit CO2-Abscheidung in Speichertechnologien, können  in Forschungseinrichtungen, Universitäten und Fachhochschulen Projekte zur Entwicklung abfallfreier Stoffkreisläufe und abfallarmer Wärmekreisläufe für die Energieversorgung initiiert und gefördert werden.  
Energiespeichersysteme mit Elektrolyseuren, Mini-Blockheizkraftwerken und Gasmotor-Generatoren sind für eine mittelfristige Übergansphase geeignet. Deren bedarfsgerechte Produktion und Installation erfordert wesentlich weniger Zeit und weniger Finanzmittel als für die Planung und Errichtung eines Braunkohlenkraftwerkes mit CCS, ganz abgesehen von den verhinderten Folgeschäden durch neue Tagebaue.
Die Zukunft gehört Brennstoffzellen-Kraftwerken, die automatisch auf Netzeinspeise- und Entnahmeschwankungen reagieren können.
In der Brandenburger Regierungskoalition ist der Vorrang für erneuerbare Energien vereinbart. Das bedeutet, so lange nicht genügend Speichermöglichkeiten installiert wurden, ist bei Überschussangebot von Strom aus erneuerbaren Quellen, wie Wind- und Solarstrom, die Kohleverstromung zurückzufahren. Das ist erforderlich, um die Netzstabilität zu gewährleisten.
Sofern mit Grundlasteinspeisung die Netzsicherheit bei vollständiger Einspeisung des verfügbaren Angebotes erneuerbaren Energien nicht gewährleistet werden kann, erfüllt Braunkohlenverstromung nicht die vereinbarte Funktion als Brückentechnologie – der Koalitionsvertag wird nicht eingehalten!
Zwischen den Koalitionspartnern ist deshalb zwingend auszuhandeln, wie dieser Vertragsbruch geheilt werden kann. Es ist nicht hinnehmbar, dass Endverbraucher für nicht erfolgte vorrangige Einspeisung Erneuerbarer Energien nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufkommen müssen! Vielmehr ist naheliegend, dass über Bedarf eingespeister Kohlestrom mit finanziellen Sanktionen bestraft wird. Die Sanktionen müssen dem Finanzierungsbedarf für Investitionen zur Speicherung abgeschalteter Strommengen entsprechen.
Es gibt keine offene Frage der Speicherung großer Strommengen.
Es fehlt nur staatliche Steuerung für erforderliche unternehmerische Initiativen!
Ist es vernünftig an einem konservativen Energiesystem festzuhalten, dessen Hinterlassenschaft der Gesellschaft unschätzbar viel mehr Kosten auferlegt, als dessen Eigentümer Gewinne daraus ziehen?
Ist es vernünftig mit neuen Dampfkraftwerken die Energiewende auszubremsen?
)1 http://www.lr-online.de/nachrichten/wirtschaft/Vernunft-muss-ueber-Ideologie-siegen;art1067,3980975

Um die Gelddruckfunktion von Kraftwerken mit veralteter Dampferzeugertechnologie für das Oligopol der Energiekonzerne zu erhalten, propagiert der Bundesumweltminister Peter Altmaier die Ausbremsung des Zuwachses von Windenergie und Photovoltaik. EnviaM-Chef Carl-Ernst Giesting stößt in das gleiche Horn, indem er in der LR vom 09.10.2012, S.9 behauptet: “So lange die Speichermöglichkeit großer Strommengen nicht beantwortet ist, wird auch auf große grundlastfähige Kraftwerke nicht verzichtet werden können.”)1
In sämtlichen Verlautbarungen dieser Art wird beharrlich verschwiegen, dass überschüssiger Strom nach chemischer Umwandlung in ausreichender Menge im vorhandenen Gasnetz gespeichert werden kann. Dafür muss das geplante Abwürgen des Zuwachses von Wind- und Photovoltaikstrom verhindert und die Errichtung von Energieumwandlungsanlagen gefördert werden!
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz bedarf dringend einer Erweiterung zur Anschubfinanzierung von Speicheranlagen.
Durch Umsteuerung der Fördermittel für Dampfkraftwerke mit CO2-Abscheidung in Speichertechnologien, können  in Forschungseinrichtungen, Universitäten und Fachhochschulen Projekte zur Entwicklung abfallfreier Stoffkreisläufe und abfallarmer Wärmekreisläufe für die Energieversorgung initiiert und gefördert werden.  
Energiespeichersysteme mit Elektrolyseuren, Mini-Blockheizkraftwerken und Gasmotor-Generatoren sind für eine mittelfristige Übergansphase geeignet. Deren bedarfsgerechte Produktion und Installation erfordert wesentlich weniger Zeit und weniger Finanzmittel als für die Planung und Errichtung eines Braunkohlenkraftwerkes mit CCS, ganz abgesehen von den verhinderten Folgeschäden durch neue Tagebaue.
Die Zukunft gehört Brennstoffzellen-Kraftwerken, die automatisch auf Netzeinspeise- und Entnahmeschwankungen reagieren können.
In der Brandenburger Regierungskoalition ist der Vorrang für erneuerbare Energien vereinbart. Das bedeutet, so lange nicht genügend Speichermöglichkeiten installiert wurden, ist bei Überschussangebot von Strom aus erneuerbaren Quellen, wie Wind- und Solarstrom, die Kohleverstromung zurückzufahren. Das ist erforderlich, um die Netzstabilität zu gewährleisten.
Sofern mit Grundlasteinspeisung die Netzsicherheit bei vollständiger Einspeisung des verfügbaren Angebotes erneuerbaren Energien nicht gewährleistet werden kann, erfüllt Braunkohlenverstromung nicht die vereinbarte Funktion als Brückentechnologie – der Koalitionsvertag wird nicht eingehalten!
Zwischen den Koalitionspartnern ist deshalb zwingend auszuhandeln, wie dieser Vertragsbruch geheilt werden kann. Es ist nicht hinnehmbar, dass Endverbraucher für nicht erfolgte vorrangige Einspeisung Erneuerbarer Energien nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufkommen müssen! Vielmehr ist naheliegend, dass über Bedarf eingespeister Kohlestrom mit finanziellen Sanktionen bestraft wird. Die Sanktionen müssen dem Finanzierungsbedarf für Investitionen zur Speicherung abgeschalteter Strommengen entsprechen.
Es gibt keine offene Frage der Speicherung großer Strommengen.
Es fehlt nur staatliche Steuerung für erforderliche unternehmerische Initiativen!
Ist es vernünftig an einem konservativen Energiesystem festzuhalten, dessen Hinterlassenschaft der Gesellschaft unschätzbar viel mehr Kosten auferlegt, als dessen Eigentümer Gewinne daraus ziehen?
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