Schöneburg: „Brandenburg lehnt den Warnschussarrest aus guten Gründen ab. Der Warnschussarrest ist ein untaugliches und populistisches Pseudo-Sanktionsinstrument. Das belegen die Erfahrungen mit dem Jugendarrest. Es ist wissenschaftlich erkannt, dass die Rückfallquote nach verbüßtem Jugendarrest erschütternde 70 Prozent beträgt.“
Schöneburg kritisiert ferner die Heraufsetzung des Höchstmaßes der Jugendstrafe bei Mord für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren. Die Höchststrafe beträgt in diesen Fällen künftig 15 Jahre und nicht mehr zehn Jahre.
Strafrechtsverschärfungen und harte Urteile sind laut Schöneburg ungeeignete Mittel zur Zurückdrängung der Jugendkriminalität.
Schöneburg: „Jugendkriminalität ist ein gesellschaftliches Problem, das man mit kluger Sozialpolitik angehen muss. Kriminalpolitische Erfolge erzielt man am besten mit sozialer Gerechtigkeit und nicht mit einer endlosen Strafverschärfungsspirale.“
Quelle: Ministerium der Justiz
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