Bei einem Wildschwein im Amt Schenkenländchen sind Trichinellen nachgewiesen worden. Das gab der Landkreis Dahme-Spreewald heute bekannt. Die Parasiten können beim Verzehr von rohem Fleisch und Fleischerzeugnissen übertragen werden und zu schweren gesundheitlichen Störungen bis hin zum Tode führen. Die Amtstierärzte beurteilten das Tier als „untauglich zum menschlichen Verzehr“ und veranlassten die Beseitigung.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Das betroffene Tier wurde zuvor von einem Jäger im Amt Schenkenländchen erlegt. Dieser Parasitenfund überraschte die verantwortlichen Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft, da das Amt Schenkenländchen beim Nachweis von Trichinellen in den vergangenen Jahren unauffällig blieb. Aufgrund des Untersuchungsergebnisses beurteilten die Amtstierärzte das Wildschwein als „untauglich zum menschlichen Verzehr“. Daraufhin wurde dessen unschädliche Beseitigung amtsseitig veranlasst.
Vorkommen und Auswirkungen von Trichinellenbefall
Von Trichinellen können insbesondere Haus- und Wildschweine, aber auch Einhufer, Bären, Füchse, Wölfe und Nutrias sowie weitere nicht heimische Wildtierarten befallen sein. Aufgrund der jahrzehntelangen Bekämpfungsmaßnahmen werden die Parasiten bei Hausschweinen im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung nur noch äußerst selten gefunden, bei Wildschweinen hingegen gelingt der Nachweis häufiger.
Die Trichinellose stellt eine Parasitose dar, die durch den Verzehr von rohem Fleisch und Fleischerzeugnissen (z.B. rohes Hackfleisch, Rohschinken und Rohwurst) übertragen wird und zu schweren gesundheitlichen Störungen bis hin zum Tode führen kann. Eine durchgängige Erhitzung des Fleisches bzw. der Produkte auf mindestens 65 °C tötet die Trichinellenlarven allerdings sicher ab.
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Verarbeitung von Wildfleisch erst nach abgeschlossenen Untersuchungen
Aus gegebenem Anlass wird nochmals auf die ordnungsgemäße Entnahme und Einsendung der Trichinellenproben sowie den Sachverhalt hingewiesen, dass Wild erst nach Abschluss der Untersuchung zerlegt, verarbeitet und in den Verkehr gebracht werden darf.
Ein entsprechendes Merkblatt ist auf der Website des Amtes für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Dahme-Spreewald abrufbar.
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Red. / Presseinfo
Bild: LDS




