Mit 2,16 Promille musste gerstern ein 54-jähriger Radfahrer in Altsprucke aus dem Verkehr gezogen werden.
Auch er wird sich für diese Fahrt vor dem Amtsgericht verantworten müssen.
Ab 1,6 Promille gilt auch für Radfahrer der strafrechtlich verantwortliche Bereich.
Vom Frühstück zum Geschäft: Das Unternehmernetzwerk BNI in Cottbus
Während viele Afterwork-Formate erst am Feierabend ansetzen, beginnt Netzwerken beim Cottbuser BNI-Chapter „Fürst Pückler“ schon vor dem ersten Kaffee im...





