Mit 2,16 Promille musste gerstern ein 54-jähriger Radfahrer in Altsprucke aus dem Verkehr gezogen werden.
Auch er wird sich für diese Fahrt vor dem Amtsgericht verantworten müssen.
Ab 1,6 Promille gilt auch für Radfahrer der strafrechtlich verantwortliche Bereich.
Sprach- und Kulturreise erkundet sorbisches Leben in der Niederlausitz
Vom 24. bis 28. September lädt die Schule für Niedersorbische Sprache und Kultur zu einer besonderen Entdeckungstour durch das sorbische...