Auf Beschluss des Amtsgerichtes Neuruppin vom 12. Mai 2011 wurden im Zusammenhang von Ermittlungsverfahren Durchsuchungen im Rathaus der Stadtverwaltung Guben durchgeführt.
Diese Maßnahmen fanden am 4. August 2011 in der Zeit von 10 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Der Dienstbetrieb innerhalb der Stadtverwaltung Guben wurde dadurch nicht eingeschränkt und insbesondere das Servicecenter war uneingeschränkt arbeitsfähig.
Unter Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren werden darüber hinausgehende Erklärungen nicht abgegeben.
Der Bürgermeister, Klaus Dieter Hübner, kann derzeit seine Dienstgeschäfte krankheitsbedingt nicht ausüben.
Quelle: Fred Mahro
Allgemeiner Stellvertreter des
hauptamtlichen Bürgermeisters
Stadt Guben
Auf Beschluss des Amtsgerichtes Neuruppin vom 12. Mai 2011 wurden im Zusammenhang von Ermittlungsverfahren Durchsuchungen im Rathaus der Stadtverwaltung Guben durchgeführt.
Diese Maßnahmen fanden am 4. August 2011 in der Zeit von 10 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Der Dienstbetrieb innerhalb der Stadtverwaltung Guben wurde dadurch nicht eingeschränkt und insbesondere das Servicecenter war uneingeschränkt arbeitsfähig.
Unter Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren werden darüber hinausgehende Erklärungen nicht abgegeben.
Der Bürgermeister, Klaus Dieter Hübner, kann derzeit seine Dienstgeschäfte krankheitsbedingt nicht ausüben.
Quelle: Fred Mahro
Allgemeiner Stellvertreter des
hauptamtlichen Bürgermeisters
Stadt Guben
Auf Beschluss des Amtsgerichtes Neuruppin vom 12. Mai 2011 wurden im Zusammenhang von Ermittlungsverfahren Durchsuchungen im Rathaus der Stadtverwaltung Guben durchgeführt.
Diese Maßnahmen fanden am 4. August 2011 in der Zeit von 10 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Der Dienstbetrieb innerhalb der Stadtverwaltung Guben wurde dadurch nicht eingeschränkt und insbesondere das Servicecenter war uneingeschränkt arbeitsfähig.
Unter Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren werden darüber hinausgehende Erklärungen nicht abgegeben.
Der Bürgermeister, Klaus Dieter Hübner, kann derzeit seine Dienstgeschäfte krankheitsbedingt nicht ausüben.
Quelle: Fred Mahro
Allgemeiner Stellvertreter des
hauptamtlichen Bürgermeisters
Stadt Guben
Auf Beschluss des Amtsgerichtes Neuruppin vom 12. Mai 2011 wurden im Zusammenhang von Ermittlungsverfahren Durchsuchungen im Rathaus der Stadtverwaltung Guben durchgeführt.
Diese Maßnahmen fanden am 4. August 2011 in der Zeit von 10 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Der Dienstbetrieb innerhalb der Stadtverwaltung Guben wurde dadurch nicht eingeschränkt und insbesondere das Servicecenter war uneingeschränkt arbeitsfähig.
Unter Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren werden darüber hinausgehende Erklärungen nicht abgegeben.
Der Bürgermeister, Klaus Dieter Hübner, kann derzeit seine Dienstgeschäfte krankheitsbedingt nicht ausüben.
Quelle: Fred Mahro
Allgemeiner Stellvertreter des
hauptamtlichen Bürgermeisters
Stadt Guben
Auf Beschluss des Amtsgerichtes Neuruppin vom 12. Mai 2011 wurden im Zusammenhang von Ermittlungsverfahren Durchsuchungen im Rathaus der Stadtverwaltung Guben durchgeführt.
Diese Maßnahmen fanden am 4. August 2011 in der Zeit von 10 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Der Dienstbetrieb innerhalb der Stadtverwaltung Guben wurde dadurch nicht eingeschränkt und insbesondere das Servicecenter war uneingeschränkt arbeitsfähig.
Unter Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren werden darüber hinausgehende Erklärungen nicht abgegeben.
Der Bürgermeister, Klaus Dieter Hübner, kann derzeit seine Dienstgeschäfte krankheitsbedingt nicht ausüben.
Quelle: Fred Mahro
Allgemeiner Stellvertreter des
hauptamtlichen Bürgermeisters
Stadt Guben
Auf Beschluss des Amtsgerichtes Neuruppin vom 12. Mai 2011 wurden im Zusammenhang von Ermittlungsverfahren Durchsuchungen im Rathaus der Stadtverwaltung Guben durchgeführt.
Diese Maßnahmen fanden am 4. August 2011 in der Zeit von 10 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Der Dienstbetrieb innerhalb der Stadtverwaltung Guben wurde dadurch nicht eingeschränkt und insbesondere das Servicecenter war uneingeschränkt arbeitsfähig.
Unter Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren werden darüber hinausgehende Erklärungen nicht abgegeben.
Der Bürgermeister, Klaus Dieter Hübner, kann derzeit seine Dienstgeschäfte krankheitsbedingt nicht ausüben.
Quelle: Fred Mahro
Allgemeiner Stellvertreter des
hauptamtlichen Bürgermeisters
Stadt Guben
Auf Beschluss des Amtsgerichtes Neuruppin vom 12. Mai 2011 wurden im Zusammenhang von Ermittlungsverfahren Durchsuchungen im Rathaus der Stadtverwaltung Guben durchgeführt.
Diese Maßnahmen fanden am 4. August 2011 in der Zeit von 10 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Der Dienstbetrieb innerhalb der Stadtverwaltung Guben wurde dadurch nicht eingeschränkt und insbesondere das Servicecenter war uneingeschränkt arbeitsfähig.
Unter Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren werden darüber hinausgehende Erklärungen nicht abgegeben.
Der Bürgermeister, Klaus Dieter Hübner, kann derzeit seine Dienstgeschäfte krankheitsbedingt nicht ausüben.
Quelle: Fred Mahro
Allgemeiner Stellvertreter des
hauptamtlichen Bürgermeisters
Stadt Guben
Auf Beschluss des Amtsgerichtes Neuruppin vom 12. Mai 2011 wurden im Zusammenhang von Ermittlungsverfahren Durchsuchungen im Rathaus der Stadtverwaltung Guben durchgeführt.
Diese Maßnahmen fanden am 4. August 2011 in der Zeit von 10 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Der Dienstbetrieb innerhalb der Stadtverwaltung Guben wurde dadurch nicht eingeschränkt und insbesondere das Servicecenter war uneingeschränkt arbeitsfähig.
Unter Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren werden darüber hinausgehende Erklärungen nicht abgegeben.
Der Bürgermeister, Klaus Dieter Hübner, kann derzeit seine Dienstgeschäfte krankheitsbedingt nicht ausüben.
Quelle: Fred Mahro
Allgemeiner Stellvertreter des
hauptamtlichen Bürgermeisters
Stadt Guben