Im Internet wurden Fragen gestellt, wie die SWAZ an die Namen und Anschriften der Mieter gekommen ist, dazu die SWAZ: “Weiterhin sind einige Mieter verunsichert, woher der SWAZ die Namen und Adressen der Mieter hat und ob dies gesetzlich ist. Durch das Einwohnermeldeamt hat der SWAZ die Namen und Adressen der Mieter erhalten. Da der SWAZ als Behörde ein berechtigtes Interesse nachweisen konnte, kam das Einwohnermeldeamt dem Amtshilfeersuchen nach.”
Weiterhin gibt die SWAZ Hinweise zum Umgang mit dem Pfändungsschreiben, bei dem es für Mieter laut Verband keine Nachteile gibt: “Die Mieter sollten die Pfändungs- und Einziehungsverfügung des SWAZ annehmen und befolgen. Wichtig ist, dass sie die Kaltmiete nicht mehr an den Vollstreckungssschuldner (Vermieter) überweisen dürfen. Sollten Sie dennoch an den Vermieter zahlen, werden Sie die Zahlung nochmals an den SWAZ erbringen müssen. Wenn der Mieter die Annahme der Pfändungs- und Einziehungsverfügung verweigert, so wird ihm die Verpflichtung nach dem Verwaltungsgesetz zugestellt. Im schlimmsten Fall droht auch den Mietern ein Zwangsgeld wenn diese den Forderungen aus der Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht nachkommen. Um Ihre Schmutzwasserentsorgung in Zukunft sicherstellen zu können, bitten wir Sie um Mithilfe bei der Umsetzung dieser behördlichen Maßnahme.”
Grand City Property äußert sich in seinem Schreiben zur geplanten dezentralen Abwasserentsorgung. “Wir halten eine solche dezentrale Abwasserentsorgung, wie sie den Vorstellungen des SWAZ entspricht, weder für zeitgemäß noch für sinnvoll, nachhaltig oder wirtschaftlich. Wir haben den SWAZ deshalb bereits vor geraumer Zeit um Prüfung gebeten, ob ein Anschluss der Waldsiedlung an die Abwasserrohre nach Fots möglich ist.” Laut GCP steht eine Antwort bis heute aus, auf diese Variante geht der SWAZ in seinem Schreiben ein, der bereits 2013 die Variante untersuchte und die dezentrale Schmutzwasserentsorgung als wirtschaftlichste Variante herausarbeitete.
Ende Juni 2017 wohnten 456 Personen in der Waldsiedlung.