Geschockt reagierten Bewohnder der Groß Schacksdorfer Waldsiedlung (Landkreis Spree-Neiße, Amt Döbern Land) am Montag, den 28.01.2019. Mitarbeiter des Spremberger Wasser- und Abwasserverbandes (SWAZ) liefen von Tür zu Tür und übergaben den Mietern der Wohnungen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung. In ihr werden Schulden in Höhe von 60.980,17 Euro aufgeführt (Das Schreiben liegt der Redaktion vor), die die Greenblu Modesty Property GmbH als Vermieter dem Abwasserverband schuldet und nun durch die Kaltmiete der Mieter eingetrieben werden soll. Greenblue Modesty aus Berlin gehören die Häuser der ehemaligen Armeesiedlung, verwaltet werden sie durch die Grand City Property (GCP) aus Zypern, mit Zweigstelle ebenfalls in Berlin. Entbrannt ist der Streit an der Abwasserentsorgung der Siedlung. Die Kläranlage vor Ort ist marode und soll zum 31.08.2019 gecshlossen werden. Der Abwasserverband drängt auf eine dezentrale Lösung aus Sickergruben und einer Kläranlage, Grand City Property will einen Anschluss an das zentrale Abwassernetz.
In dieser Verfügung durch den SWAZ bekommen die Mieter die Auflage, die Kaltmiete an den SWAZ zu überweisen, bis die offenen Forderungen des SWAZ an den Vermieter erfüllt sind. “Für den Mieter ist hier wichtig zu wissen, dass die Zahlung der Kaltmiete an den SWAZ, als vollstreckende Behörde, rechtskräftig ist und auch zu keinen Nachteilen des Mieters führt. Der Vermieter kann dem Mieter nicht kündigen und auch keine Miete nachverlangen. Die Zahlung an den SWAZ führt also nicht zu Mietschulden.” heißt es in einer Erklärung der SWAZ. In einer schriftlichen Reaktion der Grand City Property (liegt der Redaktion ebenfalls vor) steht, dass die genannten Forderungen der SWAZ “selbstverständlich vollständig ausgeglichen in der Höhe, wie sie die Eigentümerin tatsächlich betrifft.”
Bei den Mietern bleibt dennoch eine Unsicherheit zurück, was richtig ist. Grand City Property geht davon aus, dass die SWAZ zeitnah eine entsprechende Erklärung veröffentlichen wird, dass die Pfändungs- und Einziehungsverfügung beendet ist.
Einig sind sich beide Parteien, dass der Grund des Streits die Abwasserentsorgung der Waldsiedlung ist. Laut SWAZ hatte bereits seit 2009 die untere Wasserbehörde die Erneuerung der zentralen Abwasseranlage gefordert. Mit dem Beitritt des Bereichs Döbern zum SWAZ am 01.01.2013 hat der SWAZ diese Aufgabe übernommen. In einer Variantenuntersuchung stellte der SWAZ 2013 fest, dass die Sanierung der zentralen Schmutzwasseranlage die unwirtschaftlichste Variante ist. Bei einer wechselnden Mieteranzahl erwies sich der Übergang auf eine dezentralen Schmutzwasserentsorgung (Kleinkläranlagen und Sammelgruben) als wirtschaftlichste Lösung. Diese Lösung wurde bereits Ende 2013 an die Grundstückseigentümer verfügt. Durch gerichtliche Auseinandersetzungen kam es zu Verzögerungen, die auch von der unteren Wasserbehörde mitgetragen wurden. Durch die letzte Anordnung der unteren Wasserbehörde zur Schließung der Kläranlage Groß Schacksdorf wurde der SWAZ verpflichtet, den Aufbau der dezentralen Schmutzwasseranlage in der Waldsiedlung bis zum 10.09.2018 von dem Grundstückseigentümer zu verlangen. Dieser hat wiederholt Fristen verstreichen lassen, ohne tätig zu werden. Um die Umsetzung der Anschluss- und Benutzungsverfügung Nachdruck zu verleihen, wurde ein Zwangsgeld gegen den Vermieter erlassen. Da dieser nicht zahlte, wird dies jetzt durch die Einziehung der Kaltmiete umgesetzt. Die untere Wasserbehörde hat die Schließung der Kläranlage Groß Schacksdorf nunmehr zum 31.08.2019 festgelegt. Nach diesem Zeitpunkt müssen die Anlagen der dezentralen Entsorgung nutzbar sein. Diese Anlagen sind durch den Grundstückseigentümer zu errichten und zu betreiben.