Bei einer Zollkontrolle am 15. November 2016 auf der Bundesautobahn 15 in der Nähe der Anschlussstelle Forst stellten Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) in einem niederländischen Lkw fast 5 Tonnen Pyrotechnik fest.
Die Kontrolle ergab, dass auf den Feuerwerkskörpern keine Prüfzeichen vorhanden waren. Der lettische Fahrer des Lkw, der die Pyrotechnik nach Belgien transportieren sollte, konnte weder eine erforderliche Erlaubnis für den Umgang mit Pyrotechnik, noch den nach dem Sprengstoffgesetz erforderlichen Befähigungsschein vorlegen.
Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt, sie werden nach Abschluss des Strafverfahrens, welches wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz gegen den 26-jährigen Fahrer eingeleitet wurde, auf seine Kosten vernichtet. Die weiteren Ermittlungen übernahm das Zollfahndungsamt Berlin Brandenburg.
Legal zugelassenes und durch einen Mitgliedstaat der EU geprüftes Feuerwerk der KAT 3 und 4 darf laut Sprengstoffgesetz nur durch ausgebildete und zertifizierte Feuerwerker verbracht werden. Die Verbringer der Feuerwerkskörper der KAT 3 und 4 müssen über die notwendigen Qualifikationen und Genehmigungen verfügen.
pm/red
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