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NIEDERLAUSITZ aktuell

Bereits bestehende Partnerschaft “besiegelt”

22:55 Uhr | 15. Oktober 2008
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Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Spree-Neiße und Schutzbereich Cottbus/Spree-Neiße der Polizei unterschrieben Kooperationsvereinbarung.
Seit mehreren Jahren gibt es im Landkreis Spree-Neiße eine besonders intensive fachliche Abstimmung zwischen den beiden Institutionen „Kreisliches Jugendamt“ (heute: Fachbereich Kinder, Jugend und Familie) und Polizei. In diesem Rahmen fanden z.B. Gesprächsrunden zur gemeinsamen Klärung der gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben von Polizei und Jugendhilfe statt, ging es um die Beschreibung der Schnittstellen zwischen Jugendamt und Polizei und erfolgte immer wieder ein Austausch zu Inhalten, Formen, Möglichkeiten und Grenzen dieser Kooperation. Die in diesem Arbeitsprozess entwickelten Verfahrensregelungen und konkreten Arbeitsabsprachen mündeten nun in einer Kooperationsvereinbarung und in entsprechenden Handlungsempfehlungen, die Mitte September 2008, im Forster Kreishaus zwischen beiden Partnern unterschrieben wurden.
Im Mittelpunkt dieser Handlungsempfehlungen stehen Begriffsbestimmungen und Orientierungen zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdungen, um somit ein einheitliches Verständnis sowie einheitliche Verfahrensweisen sicher zu stellen. Die Handlungsempfehlungen sollen helfen, Risiken besser einschätzen zu können und Unsicherheiten im Umgang zu reduzieren. Sie gewährleisten die Organisation und Bereitstellung eines Krisenhilfesystems, das in kooperativer Form die erforderlichen Hilfen zur richtigen Zeit und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.
Entscheidend ist und bleibt auch für die Zukunft, Gefährdungen sensibel wahrzunehmen und kompetent und vernetzt zu handeln. Die Kooperationsvereinbarung gilt nunmehr als Grundlage für die Zusammenarbeit, um im Landkreis Spree-Neiße eine abgestimmte und koordinierte interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Wohle der Familien und deren Kinder zu gewährleisten, so die unterzeichnenden Partner.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Spree-Neiße und Schutzbereich Cottbus/Spree-Neiße der Polizei unterschrieben Kooperationsvereinbarung.
Seit mehreren Jahren gibt es im Landkreis Spree-Neiße eine besonders intensive fachliche Abstimmung zwischen den beiden Institutionen „Kreisliches Jugendamt“ (heute: Fachbereich Kinder, Jugend und Familie) und Polizei. In diesem Rahmen fanden z.B. Gesprächsrunden zur gemeinsamen Klärung der gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben von Polizei und Jugendhilfe statt, ging es um die Beschreibung der Schnittstellen zwischen Jugendamt und Polizei und erfolgte immer wieder ein Austausch zu Inhalten, Formen, Möglichkeiten und Grenzen dieser Kooperation. Die in diesem Arbeitsprozess entwickelten Verfahrensregelungen und konkreten Arbeitsabsprachen mündeten nun in einer Kooperationsvereinbarung und in entsprechenden Handlungsempfehlungen, die Mitte September 2008, im Forster Kreishaus zwischen beiden Partnern unterschrieben wurden.
Im Mittelpunkt dieser Handlungsempfehlungen stehen Begriffsbestimmungen und Orientierungen zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdungen, um somit ein einheitliches Verständnis sowie einheitliche Verfahrensweisen sicher zu stellen. Die Handlungsempfehlungen sollen helfen, Risiken besser einschätzen zu können und Unsicherheiten im Umgang zu reduzieren. Sie gewährleisten die Organisation und Bereitstellung eines Krisenhilfesystems, das in kooperativer Form die erforderlichen Hilfen zur richtigen Zeit und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.
Entscheidend ist und bleibt auch für die Zukunft, Gefährdungen sensibel wahrzunehmen und kompetent und vernetzt zu handeln. Die Kooperationsvereinbarung gilt nunmehr als Grundlage für die Zusammenarbeit, um im Landkreis Spree-Neiße eine abgestimmte und koordinierte interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Wohle der Familien und deren Kinder zu gewährleisten, so die unterzeichnenden Partner.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Spree-Neiße und Schutzbereich Cottbus/Spree-Neiße der Polizei unterschrieben Kooperationsvereinbarung.
Seit mehreren Jahren gibt es im Landkreis Spree-Neiße eine besonders intensive fachliche Abstimmung zwischen den beiden Institutionen „Kreisliches Jugendamt“ (heute: Fachbereich Kinder, Jugend und Familie) und Polizei. In diesem Rahmen fanden z.B. Gesprächsrunden zur gemeinsamen Klärung der gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben von Polizei und Jugendhilfe statt, ging es um die Beschreibung der Schnittstellen zwischen Jugendamt und Polizei und erfolgte immer wieder ein Austausch zu Inhalten, Formen, Möglichkeiten und Grenzen dieser Kooperation. Die in diesem Arbeitsprozess entwickelten Verfahrensregelungen und konkreten Arbeitsabsprachen mündeten nun in einer Kooperationsvereinbarung und in entsprechenden Handlungsempfehlungen, die Mitte September 2008, im Forster Kreishaus zwischen beiden Partnern unterschrieben wurden.
Im Mittelpunkt dieser Handlungsempfehlungen stehen Begriffsbestimmungen und Orientierungen zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdungen, um somit ein einheitliches Verständnis sowie einheitliche Verfahrensweisen sicher zu stellen. Die Handlungsempfehlungen sollen helfen, Risiken besser einschätzen zu können und Unsicherheiten im Umgang zu reduzieren. Sie gewährleisten die Organisation und Bereitstellung eines Krisenhilfesystems, das in kooperativer Form die erforderlichen Hilfen zur richtigen Zeit und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.
Entscheidend ist und bleibt auch für die Zukunft, Gefährdungen sensibel wahrzunehmen und kompetent und vernetzt zu handeln. Die Kooperationsvereinbarung gilt nunmehr als Grundlage für die Zusammenarbeit, um im Landkreis Spree-Neiße eine abgestimmte und koordinierte interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Wohle der Familien und deren Kinder zu gewährleisten, so die unterzeichnenden Partner.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Spree-Neiße und Schutzbereich Cottbus/Spree-Neiße der Polizei unterschrieben Kooperationsvereinbarung.
Seit mehreren Jahren gibt es im Landkreis Spree-Neiße eine besonders intensive fachliche Abstimmung zwischen den beiden Institutionen „Kreisliches Jugendamt“ (heute: Fachbereich Kinder, Jugend und Familie) und Polizei. In diesem Rahmen fanden z.B. Gesprächsrunden zur gemeinsamen Klärung der gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben von Polizei und Jugendhilfe statt, ging es um die Beschreibung der Schnittstellen zwischen Jugendamt und Polizei und erfolgte immer wieder ein Austausch zu Inhalten, Formen, Möglichkeiten und Grenzen dieser Kooperation. Die in diesem Arbeitsprozess entwickelten Verfahrensregelungen und konkreten Arbeitsabsprachen mündeten nun in einer Kooperationsvereinbarung und in entsprechenden Handlungsempfehlungen, die Mitte September 2008, im Forster Kreishaus zwischen beiden Partnern unterschrieben wurden.
Im Mittelpunkt dieser Handlungsempfehlungen stehen Begriffsbestimmungen und Orientierungen zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdungen, um somit ein einheitliches Verständnis sowie einheitliche Verfahrensweisen sicher zu stellen. Die Handlungsempfehlungen sollen helfen, Risiken besser einschätzen zu können und Unsicherheiten im Umgang zu reduzieren. Sie gewährleisten die Organisation und Bereitstellung eines Krisenhilfesystems, das in kooperativer Form die erforderlichen Hilfen zur richtigen Zeit und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.
Entscheidend ist und bleibt auch für die Zukunft, Gefährdungen sensibel wahrzunehmen und kompetent und vernetzt zu handeln. Die Kooperationsvereinbarung gilt nunmehr als Grundlage für die Zusammenarbeit, um im Landkreis Spree-Neiße eine abgestimmte und koordinierte interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Wohle der Familien und deren Kinder zu gewährleisten, so die unterzeichnenden Partner.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Spree-Neiße und Schutzbereich Cottbus/Spree-Neiße der Polizei unterschrieben Kooperationsvereinbarung.
Seit mehreren Jahren gibt es im Landkreis Spree-Neiße eine besonders intensive fachliche Abstimmung zwischen den beiden Institutionen „Kreisliches Jugendamt“ (heute: Fachbereich Kinder, Jugend und Familie) und Polizei. In diesem Rahmen fanden z.B. Gesprächsrunden zur gemeinsamen Klärung der gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben von Polizei und Jugendhilfe statt, ging es um die Beschreibung der Schnittstellen zwischen Jugendamt und Polizei und erfolgte immer wieder ein Austausch zu Inhalten, Formen, Möglichkeiten und Grenzen dieser Kooperation. Die in diesem Arbeitsprozess entwickelten Verfahrensregelungen und konkreten Arbeitsabsprachen mündeten nun in einer Kooperationsvereinbarung und in entsprechenden Handlungsempfehlungen, die Mitte September 2008, im Forster Kreishaus zwischen beiden Partnern unterschrieben wurden.
Im Mittelpunkt dieser Handlungsempfehlungen stehen Begriffsbestimmungen und Orientierungen zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdungen, um somit ein einheitliches Verständnis sowie einheitliche Verfahrensweisen sicher zu stellen. Die Handlungsempfehlungen sollen helfen, Risiken besser einschätzen zu können und Unsicherheiten im Umgang zu reduzieren. Sie gewährleisten die Organisation und Bereitstellung eines Krisenhilfesystems, das in kooperativer Form die erforderlichen Hilfen zur richtigen Zeit und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.
Entscheidend ist und bleibt auch für die Zukunft, Gefährdungen sensibel wahrzunehmen und kompetent und vernetzt zu handeln. Die Kooperationsvereinbarung gilt nunmehr als Grundlage für die Zusammenarbeit, um im Landkreis Spree-Neiße eine abgestimmte und koordinierte interdisziplinäre Zusammenarbeit zum Wohle der Familien und deren Kinder zu gewährleisten, so die unterzeichnenden Partner.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

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Seit mehreren Jahren gibt es im Landkreis Spree-Neiße eine besonders intensive fachliche Abstimmung zwischen den beiden Institutionen „Kreisliches Jugendamt“ (heute: Fachbereich Kinder, Jugend und Familie) und Polizei. In diesem Rahmen fanden z.B. Gesprächsrunden zur gemeinsamen Klärung der gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben von Polizei und Jugendhilfe statt, ging es um die Beschreibung der Schnittstellen zwischen Jugendamt und Polizei und erfolgte immer wieder ein Austausch zu Inhalten, Formen, Möglichkeiten und Grenzen dieser Kooperation. Die in diesem Arbeitsprozess entwickelten Verfahrensregelungen und konkreten Arbeitsabsprachen mündeten nun in einer Kooperationsvereinbarung und in entsprechenden Handlungsempfehlungen, die Mitte September 2008, im Forster Kreishaus zwischen beiden Partnern unterschrieben wurden.
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Seit mehreren Jahren gibt es im Landkreis Spree-Neiße eine besonders intensive fachliche Abstimmung zwischen den beiden Institutionen „Kreisliches Jugendamt“ (heute: Fachbereich Kinder, Jugend und Familie) und Polizei. In diesem Rahmen fanden z.B. Gesprächsrunden zur gemeinsamen Klärung der gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben von Polizei und Jugendhilfe statt, ging es um die Beschreibung der Schnittstellen zwischen Jugendamt und Polizei und erfolgte immer wieder ein Austausch zu Inhalten, Formen, Möglichkeiten und Grenzen dieser Kooperation. Die in diesem Arbeitsprozess entwickelten Verfahrensregelungen und konkreten Arbeitsabsprachen mündeten nun in einer Kooperationsvereinbarung und in entsprechenden Handlungsempfehlungen, die Mitte September 2008, im Forster Kreishaus zwischen beiden Partnern unterschrieben wurden.
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Quelle: Landkreis Spree-Neiße

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