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NIEDERLAUSITZ aktuell

Gedanken über Daseinsvorsorge, den Rettungsdienst Spree-Neiße, die Mitarbeiter und den Kreistag

15:59 Uhr | 20. Januar 2013
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Der Rettungsdienst eines Kreises gehört zur Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger und obliegt dem Kreis. So auch im Landkreis Spree-Neiße. Nach europäischen Recht müssen Ausschreibungen ab einem bestimmten Volumen europaweit ausgeschrieben werden. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Das die Entscheidung der Vergabe allerdings zu 75% vom Preis und nur zu 25% von der Qualität abhängt macht nachdenklich.
Mit anderen Worten; der Billigste erhält den Zuschlag. Nun stellt sich die Frage, wer die Ersparnis letztendlich ausgleichen muß. Entweder, der vorherige Leistungserbringer war überteuert oder seine Qualität war zu hoch. Vielleicht galten für ihn 75% Qualität und 25% Preis. Ich vermag das nicht zu sagen.
Erlauben Sie mir einen Vergleich. Ein Kilogramm Schweineschnitzel erzeugt nach den Richtlinien der biologischen Erzeugung kostet den Produzenten etwa 13,- Euro, ein Kilogramm aus Massentierhaltung etwa 7,- Euro (Quelle: foodwatch.de). Wer glaubt nun wirklich , beide Schnitzel seien qualitativ identisch?
Ich weiß, dass dieser Vergleich etwas seltsam ist, zeigt aber deutlich die nun einmal existierende Abhängigkeit von Qualität und Preis.
Zurück zum neuen Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße.
Den Zuschlag der europaweiten Ausschreibung zur Erbringung des Rettungsdienstes erhielt im Juni 2012 das dänische Unternehmen Falck, nach eigenen Aussagen „größter Rettungsdienstleister Europas.“
Der Preis war gut für den Landkreis, etwa 1 Million Einsparung pro Jahr und der Glaube, die Mitarbeiter würden im Rahmen eines Betriebsüberganges übernommen.
Zitat aus einer Mitteilung des Landkreises Spree-Neiße vom 10.12.2012:
Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße
„Mit der Ausschreibung des Rettungsdienstes im Landkreis Spree-Neiße hat sich der Landkreis dahingehend positioniert, dass für die beschäftigten Rettungsdienstmitarbeiter ein Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB angenommen wird.“
Was bedeutet nun dieser § 613 a BGB?
Nach diesem Parapraphen gelten die Bedingungen für Mitarbeiter, die sie zum Zeitpunkt der Übergabe haben. Da die Betriebsübergabe am 1.1.2013 stattfand, würden folglich die Konditionen am 1.1.2013 gelten.
Das hat sich als Trugschluss erwiesen. Falck sieht das anders und beruft sich auf den August 2012 und will die Mitarbeiter nur ohne Anerkennung bisheriger Betriebszugehörigkeit nehmen und erkennt alte Arbeitsverträge nicht an. Auch der Betriebsrat wird nicht als Gesprächspartner anerkannt.
Die Gewerkschaft ver.di hatte 2011 Gehaltsverhandlungen mit dem seinerzeitigen Leistungserbringer vereinbart. Die Verhandlungen dauerten an und ein Tarifvertrag wurde im Jahre 2012, erst nach dem Zuschlag an Falck, endgültig abgeschlossen. Der Tarifvertrag erhöht das Gehalt der Mitarbeiter auf etwas über 90% des Bundesdurchschnitts des tariflichen Lohnes.
Falck akzeptiert diesen Tarifvertrag nicht, da er erst nach dem Zuschlag abgeschlossen wurde, und hat den Mitarbeitern andere Verträge angeboten.
Das Angebot liegt ein ‘wenig’ unter der bisherigen Vergütung
1750,- € für Rettungssanitäter
1850,- € für Rettungsassistenten
Ein Rettungsassistenz mit 15 Jahren Dienstzeit verdiente bislang 2450,- Euro, nun soll er mit 600,- Euro weniger die gleiche Arbeit erbringen.
Die Gehälter sind Bruttogehälter.
Nach Abzug der Abgaben verbleiben so einem ledigen Rettungssanitäter 1.225,- Euro, also etwas mehr als 200,- Euro über der Pfändungsgrenze.
In einem mir vorliegenden Schreiben der Falck GmbH an die Mitarbeiter ist zu lesen:
„Wir haben nunmehr in zahlreichen Gesprächen die Bereitschaft erklärt, das bisherige Angebot in der Grundvergütung auf die Grundvergütung der jeweiligen Mitarbeiter mit Stand Juni 2012 (also zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung) anzupassen. Viele Mitarbeiter haben dieses Angebot bereits angenommen. Zu diesem Angebot stehen wir auch weiterhin, soweit Mitarbeiter die Annahme bis zum 14.12.2012 erklären.
Nunmehr haben wir Kenntnis davon erhalten, das ver.di durch Betriebsversammlungen und Presseerklärungen eine Fortgeltung der höheren und nicht marktkonformen Arbeitsbedingungen aus dem Tarifvertragsabschluss vom 14.10.2012 auf Grund des behaupteten Betriebsübergangs zusagt und den Mitarbeitern von der Unterzeichnung der Verträge abrät. Die Gewerkschaft verschweigt bei dieser Bewertung, das die Mitarbeiter die diesem Rat folgen, das alleinige vollständige Risiko und die Kosten der Verfahren tragen und lediglich für gewerkschaftspolitische Zwecke instrumentalisiert werden. Soweit die Rechtsauffassung der Gewerkschaft nicht zutrifft werden die betreffenden Mitarbeiter bzw. die Arbeitsverträge nicht auf uns kraft Gesetz übergehen.Selbst wenn die Gerichte einen Betriebsübergang feststellen, kann der Abschluß der Tarifvertrages bzw. die Abänderung des Arbeitsvertrages ohne Einhaltung von Fristen etc. zudem als treu und sittenwidrig gewertet werden mit dem Ergebnis, dass diese Vertragsänderungen unwirksam sind. Hierfür sprechen gewichtige Anzeichen.
Auch wenn dies jedoch nicht der Fall sein sollte und alle Vertragsbedingungen durch Betriebsübergang zum 01.01.2012 übergehen sollten wird dies erst nach einem langjährigen und kostenintensiven Rechtsstreit endgültig geklärt sein.Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es bei dem angebotenem Vergütungsniveau. Die betreffenden Mitarbeiter werden allerdings wahrscheinlich nicht in 24 – Stunden Diensten und besonderen Schichtdiensten eingesetzt werden können. Der Tarifvertrag bietet hierfür nicht die Flexibilität. Entsprechende Zulagen etc. werden daher wahrscheinlich nicht anfallen. Außerdem werden entsprechenden Änderungen nach Ablauf der gesetzlichen Sperrzeiten durch Änderungskündigungen umgesetzte werden müssen. Insofern dürfte auch ein vollständiges Obsiegen nur ein “Papiersieg” sein.“
Weiter ist dort zu lesen:
„Mit der Unterschrift unter das von uns unterbreitete Vertragsangebot ist in jedem Fall sichergestellt, dass Sie ab dem 01.01.2014 weiterhin vollumfänglich wie bisher und auf dem bisherigen Lohnniveau zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung beschäftigt sind. Sollten Sie unserem Vertragsangebot nicht zustimmen, riskieren Sie, das Sie ab dem 1. Januar solange auf dem von uns unterbreiteten Lohnniveau unseres Angebotes vom 06.12.12 verbleiben bis die Sachlage zum Betriebsübergang und der Gültigkeit des am 24.10.2012 abgeschlossenen Tarifvertrages geklärt ist. Im günstigsten Fall erhalten Sie alle verbundenen Verbesserungen nachbezahlt, können aber keine 24 – Stunden Dienste leisten und müssen zudem auf Grund der gesetzlichen Regelungen Ihre Verfahrenskosten 1. Instanz tragen. Im ungünstigsten Fall bleiben Sie auf dem niedrigerem Lohnniveau unseres ersten Angebotes vom 06.12.12 (also nicht beim Vergütungs- und Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung).
Wir empfehlen Ihnen dringend, unser neues Angebot mit der Vergütung zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung anzunehmen!“
Die Aussage dieser Sätze überlasse ich den Leserinnen und Lesern
(falls die Jahreszahlen irritieren, sie stehen dort so)
Am 28.12.2012 beschloß der Kreistag, die Vergabe an den Falck Rettungsdienst aufzuheben und den vorherigen Leistungserbringer (DRK) bis zu einer endgültigen Entscheidung zu beauftragen.
Landrat Altekrüger wies diesen Beschluß mit dem Hinweis auf das Kommunalrecht zurück, da dieses Vorgehen damit nicht vereinbar sei.
Am 23. Januar 2013 findet eine Kreistagssitzung statt. Punkt 1 der Tagesordnung ist dieser schwelende Konflikt.
Im Anhang finden Sie ein Schreiben der Gewerkschaft ver.di an den Landrat und die Kreistagsabgeordneten als PDF-Datei (Link am Ende des Beitrages).
Ich bin sicher, das Falck ein erfahrener Rettungsdienstleister ist. Allerdings kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Mitarbeiter die Kostenersparnis für die Bürger und den Kreis tragen sollen.
Das empfinde ich als nicht gerecht, da nach wie vor der Kreis für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zuständig ist.
…und nicht die Mitarbeiter der Rettungsdienste, deren Kommen wir in einem Notfall sehnlichst erwarten.
Ihre Meinung ist gefragt. Kommentieren Sie. Ja, Sie müssen sich erst anmelden (das war leider notwendige ‘Notwehr’ wegen zu vieler unflätiger Kommentare), aber Ihr Kommentar erscheint nur unter dem von Ihnen gewählten Benutzernamen.
Siehe auch
Rettungsdienst, hatten wir ja “lange” nicht…
Geht es nur noch um ‘billig’? – Die Crux der Rettungsdienstvergabe – Aufruf zur Solidarität
ver.di Schreiben an den Kreistag Spree-Neiße
Foto © Rettungssani
Veröffentlicht bei wikipedia.org unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Der Rettungsdienst eines Kreises gehört zur Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger und obliegt dem Kreis. So auch im Landkreis Spree-Neiße. Nach europäischen Recht müssen Ausschreibungen ab einem bestimmten Volumen europaweit ausgeschrieben werden. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Das die Entscheidung der Vergabe allerdings zu 75% vom Preis und nur zu 25% von der Qualität abhängt macht nachdenklich.
Mit anderen Worten; der Billigste erhält den Zuschlag. Nun stellt sich die Frage, wer die Ersparnis letztendlich ausgleichen muß. Entweder, der vorherige Leistungserbringer war überteuert oder seine Qualität war zu hoch. Vielleicht galten für ihn 75% Qualität und 25% Preis. Ich vermag das nicht zu sagen.
Erlauben Sie mir einen Vergleich. Ein Kilogramm Schweineschnitzel erzeugt nach den Richtlinien der biologischen Erzeugung kostet den Produzenten etwa 13,- Euro, ein Kilogramm aus Massentierhaltung etwa 7,- Euro (Quelle: foodwatch.de). Wer glaubt nun wirklich , beide Schnitzel seien qualitativ identisch?
Ich weiß, dass dieser Vergleich etwas seltsam ist, zeigt aber deutlich die nun einmal existierende Abhängigkeit von Qualität und Preis.
Zurück zum neuen Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße.
Den Zuschlag der europaweiten Ausschreibung zur Erbringung des Rettungsdienstes erhielt im Juni 2012 das dänische Unternehmen Falck, nach eigenen Aussagen „größter Rettungsdienstleister Europas.“
Der Preis war gut für den Landkreis, etwa 1 Million Einsparung pro Jahr und der Glaube, die Mitarbeiter würden im Rahmen eines Betriebsüberganges übernommen.
Zitat aus einer Mitteilung des Landkreises Spree-Neiße vom 10.12.2012:
Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße
„Mit der Ausschreibung des Rettungsdienstes im Landkreis Spree-Neiße hat sich der Landkreis dahingehend positioniert, dass für die beschäftigten Rettungsdienstmitarbeiter ein Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB angenommen wird.“
Was bedeutet nun dieser § 613 a BGB?
Nach diesem Parapraphen gelten die Bedingungen für Mitarbeiter, die sie zum Zeitpunkt der Übergabe haben. Da die Betriebsübergabe am 1.1.2013 stattfand, würden folglich die Konditionen am 1.1.2013 gelten.
Das hat sich als Trugschluss erwiesen. Falck sieht das anders und beruft sich auf den August 2012 und will die Mitarbeiter nur ohne Anerkennung bisheriger Betriebszugehörigkeit nehmen und erkennt alte Arbeitsverträge nicht an. Auch der Betriebsrat wird nicht als Gesprächspartner anerkannt.
Die Gewerkschaft ver.di hatte 2011 Gehaltsverhandlungen mit dem seinerzeitigen Leistungserbringer vereinbart. Die Verhandlungen dauerten an und ein Tarifvertrag wurde im Jahre 2012, erst nach dem Zuschlag an Falck, endgültig abgeschlossen. Der Tarifvertrag erhöht das Gehalt der Mitarbeiter auf etwas über 90% des Bundesdurchschnitts des tariflichen Lohnes.
Falck akzeptiert diesen Tarifvertrag nicht, da er erst nach dem Zuschlag abgeschlossen wurde, und hat den Mitarbeitern andere Verträge angeboten.
Das Angebot liegt ein ‘wenig’ unter der bisherigen Vergütung
1750,- € für Rettungssanitäter
1850,- € für Rettungsassistenten
Ein Rettungsassistenz mit 15 Jahren Dienstzeit verdiente bislang 2450,- Euro, nun soll er mit 600,- Euro weniger die gleiche Arbeit erbringen.
Die Gehälter sind Bruttogehälter.
Nach Abzug der Abgaben verbleiben so einem ledigen Rettungssanitäter 1.225,- Euro, also etwas mehr als 200,- Euro über der Pfändungsgrenze.
In einem mir vorliegenden Schreiben der Falck GmbH an die Mitarbeiter ist zu lesen:
„Wir haben nunmehr in zahlreichen Gesprächen die Bereitschaft erklärt, das bisherige Angebot in der Grundvergütung auf die Grundvergütung der jeweiligen Mitarbeiter mit Stand Juni 2012 (also zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung) anzupassen. Viele Mitarbeiter haben dieses Angebot bereits angenommen. Zu diesem Angebot stehen wir auch weiterhin, soweit Mitarbeiter die Annahme bis zum 14.12.2012 erklären.
Nunmehr haben wir Kenntnis davon erhalten, das ver.di durch Betriebsversammlungen und Presseerklärungen eine Fortgeltung der höheren und nicht marktkonformen Arbeitsbedingungen aus dem Tarifvertragsabschluss vom 14.10.2012 auf Grund des behaupteten Betriebsübergangs zusagt und den Mitarbeitern von der Unterzeichnung der Verträge abrät. Die Gewerkschaft verschweigt bei dieser Bewertung, das die Mitarbeiter die diesem Rat folgen, das alleinige vollständige Risiko und die Kosten der Verfahren tragen und lediglich für gewerkschaftspolitische Zwecke instrumentalisiert werden. Soweit die Rechtsauffassung der Gewerkschaft nicht zutrifft werden die betreffenden Mitarbeiter bzw. die Arbeitsverträge nicht auf uns kraft Gesetz übergehen.Selbst wenn die Gerichte einen Betriebsübergang feststellen, kann der Abschluß der Tarifvertrages bzw. die Abänderung des Arbeitsvertrages ohne Einhaltung von Fristen etc. zudem als treu und sittenwidrig gewertet werden mit dem Ergebnis, dass diese Vertragsänderungen unwirksam sind. Hierfür sprechen gewichtige Anzeichen.
Auch wenn dies jedoch nicht der Fall sein sollte und alle Vertragsbedingungen durch Betriebsübergang zum 01.01.2012 übergehen sollten wird dies erst nach einem langjährigen und kostenintensiven Rechtsstreit endgültig geklärt sein.Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es bei dem angebotenem Vergütungsniveau. Die betreffenden Mitarbeiter werden allerdings wahrscheinlich nicht in 24 – Stunden Diensten und besonderen Schichtdiensten eingesetzt werden können. Der Tarifvertrag bietet hierfür nicht die Flexibilität. Entsprechende Zulagen etc. werden daher wahrscheinlich nicht anfallen. Außerdem werden entsprechenden Änderungen nach Ablauf der gesetzlichen Sperrzeiten durch Änderungskündigungen umgesetzte werden müssen. Insofern dürfte auch ein vollständiges Obsiegen nur ein “Papiersieg” sein.“
Weiter ist dort zu lesen:
„Mit der Unterschrift unter das von uns unterbreitete Vertragsangebot ist in jedem Fall sichergestellt, dass Sie ab dem 01.01.2014 weiterhin vollumfänglich wie bisher und auf dem bisherigen Lohnniveau zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung beschäftigt sind. Sollten Sie unserem Vertragsangebot nicht zustimmen, riskieren Sie, das Sie ab dem 1. Januar solange auf dem von uns unterbreiteten Lohnniveau unseres Angebotes vom 06.12.12 verbleiben bis die Sachlage zum Betriebsübergang und der Gültigkeit des am 24.10.2012 abgeschlossenen Tarifvertrages geklärt ist. Im günstigsten Fall erhalten Sie alle verbundenen Verbesserungen nachbezahlt, können aber keine 24 – Stunden Dienste leisten und müssen zudem auf Grund der gesetzlichen Regelungen Ihre Verfahrenskosten 1. Instanz tragen. Im ungünstigsten Fall bleiben Sie auf dem niedrigerem Lohnniveau unseres ersten Angebotes vom 06.12.12 (also nicht beim Vergütungs- und Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung).
Wir empfehlen Ihnen dringend, unser neues Angebot mit der Vergütung zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung anzunehmen!“
Die Aussage dieser Sätze überlasse ich den Leserinnen und Lesern
(falls die Jahreszahlen irritieren, sie stehen dort so)
Am 28.12.2012 beschloß der Kreistag, die Vergabe an den Falck Rettungsdienst aufzuheben und den vorherigen Leistungserbringer (DRK) bis zu einer endgültigen Entscheidung zu beauftragen.
Landrat Altekrüger wies diesen Beschluß mit dem Hinweis auf das Kommunalrecht zurück, da dieses Vorgehen damit nicht vereinbar sei.
Am 23. Januar 2013 findet eine Kreistagssitzung statt. Punkt 1 der Tagesordnung ist dieser schwelende Konflikt.
Im Anhang finden Sie ein Schreiben der Gewerkschaft ver.di an den Landrat und die Kreistagsabgeordneten als PDF-Datei (Link am Ende des Beitrages).
Ich bin sicher, das Falck ein erfahrener Rettungsdienstleister ist. Allerdings kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Mitarbeiter die Kostenersparnis für die Bürger und den Kreis tragen sollen.
Das empfinde ich als nicht gerecht, da nach wie vor der Kreis für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zuständig ist.
…und nicht die Mitarbeiter der Rettungsdienste, deren Kommen wir in einem Notfall sehnlichst erwarten.
Ihre Meinung ist gefragt. Kommentieren Sie. Ja, Sie müssen sich erst anmelden (das war leider notwendige ‘Notwehr’ wegen zu vieler unflätiger Kommentare), aber Ihr Kommentar erscheint nur unter dem von Ihnen gewählten Benutzernamen.
Siehe auch
Rettungsdienst, hatten wir ja “lange” nicht…
Geht es nur noch um ‘billig’? – Die Crux der Rettungsdienstvergabe – Aufruf zur Solidarität
ver.di Schreiben an den Kreistag Spree-Neiße
Foto © Rettungssani
Veröffentlicht bei wikipedia.org unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Der Rettungsdienst eines Kreises gehört zur Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger und obliegt dem Kreis. So auch im Landkreis Spree-Neiße. Nach europäischen Recht müssen Ausschreibungen ab einem bestimmten Volumen europaweit ausgeschrieben werden. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Das die Entscheidung der Vergabe allerdings zu 75% vom Preis und nur zu 25% von der Qualität abhängt macht nachdenklich.
Mit anderen Worten; der Billigste erhält den Zuschlag. Nun stellt sich die Frage, wer die Ersparnis letztendlich ausgleichen muß. Entweder, der vorherige Leistungserbringer war überteuert oder seine Qualität war zu hoch. Vielleicht galten für ihn 75% Qualität und 25% Preis. Ich vermag das nicht zu sagen.
Erlauben Sie mir einen Vergleich. Ein Kilogramm Schweineschnitzel erzeugt nach den Richtlinien der biologischen Erzeugung kostet den Produzenten etwa 13,- Euro, ein Kilogramm aus Massentierhaltung etwa 7,- Euro (Quelle: foodwatch.de). Wer glaubt nun wirklich , beide Schnitzel seien qualitativ identisch?
Ich weiß, dass dieser Vergleich etwas seltsam ist, zeigt aber deutlich die nun einmal existierende Abhängigkeit von Qualität und Preis.
Zurück zum neuen Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße.
Den Zuschlag der europaweiten Ausschreibung zur Erbringung des Rettungsdienstes erhielt im Juni 2012 das dänische Unternehmen Falck, nach eigenen Aussagen „größter Rettungsdienstleister Europas.“
Der Preis war gut für den Landkreis, etwa 1 Million Einsparung pro Jahr und der Glaube, die Mitarbeiter würden im Rahmen eines Betriebsüberganges übernommen.
Zitat aus einer Mitteilung des Landkreises Spree-Neiße vom 10.12.2012:
Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße
„Mit der Ausschreibung des Rettungsdienstes im Landkreis Spree-Neiße hat sich der Landkreis dahingehend positioniert, dass für die beschäftigten Rettungsdienstmitarbeiter ein Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB angenommen wird.“
Was bedeutet nun dieser § 613 a BGB?
Nach diesem Parapraphen gelten die Bedingungen für Mitarbeiter, die sie zum Zeitpunkt der Übergabe haben. Da die Betriebsübergabe am 1.1.2013 stattfand, würden folglich die Konditionen am 1.1.2013 gelten.
Das hat sich als Trugschluss erwiesen. Falck sieht das anders und beruft sich auf den August 2012 und will die Mitarbeiter nur ohne Anerkennung bisheriger Betriebszugehörigkeit nehmen und erkennt alte Arbeitsverträge nicht an. Auch der Betriebsrat wird nicht als Gesprächspartner anerkannt.
Die Gewerkschaft ver.di hatte 2011 Gehaltsverhandlungen mit dem seinerzeitigen Leistungserbringer vereinbart. Die Verhandlungen dauerten an und ein Tarifvertrag wurde im Jahre 2012, erst nach dem Zuschlag an Falck, endgültig abgeschlossen. Der Tarifvertrag erhöht das Gehalt der Mitarbeiter auf etwas über 90% des Bundesdurchschnitts des tariflichen Lohnes.
Falck akzeptiert diesen Tarifvertrag nicht, da er erst nach dem Zuschlag abgeschlossen wurde, und hat den Mitarbeitern andere Verträge angeboten.
Das Angebot liegt ein ‘wenig’ unter der bisherigen Vergütung
1750,- € für Rettungssanitäter
1850,- € für Rettungsassistenten
Ein Rettungsassistenz mit 15 Jahren Dienstzeit verdiente bislang 2450,- Euro, nun soll er mit 600,- Euro weniger die gleiche Arbeit erbringen.
Die Gehälter sind Bruttogehälter.
Nach Abzug der Abgaben verbleiben so einem ledigen Rettungssanitäter 1.225,- Euro, also etwas mehr als 200,- Euro über der Pfändungsgrenze.
In einem mir vorliegenden Schreiben der Falck GmbH an die Mitarbeiter ist zu lesen:
„Wir haben nunmehr in zahlreichen Gesprächen die Bereitschaft erklärt, das bisherige Angebot in der Grundvergütung auf die Grundvergütung der jeweiligen Mitarbeiter mit Stand Juni 2012 (also zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung) anzupassen. Viele Mitarbeiter haben dieses Angebot bereits angenommen. Zu diesem Angebot stehen wir auch weiterhin, soweit Mitarbeiter die Annahme bis zum 14.12.2012 erklären.
Nunmehr haben wir Kenntnis davon erhalten, das ver.di durch Betriebsversammlungen und Presseerklärungen eine Fortgeltung der höheren und nicht marktkonformen Arbeitsbedingungen aus dem Tarifvertragsabschluss vom 14.10.2012 auf Grund des behaupteten Betriebsübergangs zusagt und den Mitarbeitern von der Unterzeichnung der Verträge abrät. Die Gewerkschaft verschweigt bei dieser Bewertung, das die Mitarbeiter die diesem Rat folgen, das alleinige vollständige Risiko und die Kosten der Verfahren tragen und lediglich für gewerkschaftspolitische Zwecke instrumentalisiert werden. Soweit die Rechtsauffassung der Gewerkschaft nicht zutrifft werden die betreffenden Mitarbeiter bzw. die Arbeitsverträge nicht auf uns kraft Gesetz übergehen.Selbst wenn die Gerichte einen Betriebsübergang feststellen, kann der Abschluß der Tarifvertrages bzw. die Abänderung des Arbeitsvertrages ohne Einhaltung von Fristen etc. zudem als treu und sittenwidrig gewertet werden mit dem Ergebnis, dass diese Vertragsänderungen unwirksam sind. Hierfür sprechen gewichtige Anzeichen.
Auch wenn dies jedoch nicht der Fall sein sollte und alle Vertragsbedingungen durch Betriebsübergang zum 01.01.2012 übergehen sollten wird dies erst nach einem langjährigen und kostenintensiven Rechtsstreit endgültig geklärt sein.Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es bei dem angebotenem Vergütungsniveau. Die betreffenden Mitarbeiter werden allerdings wahrscheinlich nicht in 24 – Stunden Diensten und besonderen Schichtdiensten eingesetzt werden können. Der Tarifvertrag bietet hierfür nicht die Flexibilität. Entsprechende Zulagen etc. werden daher wahrscheinlich nicht anfallen. Außerdem werden entsprechenden Änderungen nach Ablauf der gesetzlichen Sperrzeiten durch Änderungskündigungen umgesetzte werden müssen. Insofern dürfte auch ein vollständiges Obsiegen nur ein “Papiersieg” sein.“
Weiter ist dort zu lesen:
„Mit der Unterschrift unter das von uns unterbreitete Vertragsangebot ist in jedem Fall sichergestellt, dass Sie ab dem 01.01.2014 weiterhin vollumfänglich wie bisher und auf dem bisherigen Lohnniveau zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung beschäftigt sind. Sollten Sie unserem Vertragsangebot nicht zustimmen, riskieren Sie, das Sie ab dem 1. Januar solange auf dem von uns unterbreiteten Lohnniveau unseres Angebotes vom 06.12.12 verbleiben bis die Sachlage zum Betriebsübergang und der Gültigkeit des am 24.10.2012 abgeschlossenen Tarifvertrages geklärt ist. Im günstigsten Fall erhalten Sie alle verbundenen Verbesserungen nachbezahlt, können aber keine 24 – Stunden Dienste leisten und müssen zudem auf Grund der gesetzlichen Regelungen Ihre Verfahrenskosten 1. Instanz tragen. Im ungünstigsten Fall bleiben Sie auf dem niedrigerem Lohnniveau unseres ersten Angebotes vom 06.12.12 (also nicht beim Vergütungs- und Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung).
Wir empfehlen Ihnen dringend, unser neues Angebot mit der Vergütung zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung anzunehmen!“
Die Aussage dieser Sätze überlasse ich den Leserinnen und Lesern
(falls die Jahreszahlen irritieren, sie stehen dort so)
Am 28.12.2012 beschloß der Kreistag, die Vergabe an den Falck Rettungsdienst aufzuheben und den vorherigen Leistungserbringer (DRK) bis zu einer endgültigen Entscheidung zu beauftragen.
Landrat Altekrüger wies diesen Beschluß mit dem Hinweis auf das Kommunalrecht zurück, da dieses Vorgehen damit nicht vereinbar sei.
Am 23. Januar 2013 findet eine Kreistagssitzung statt. Punkt 1 der Tagesordnung ist dieser schwelende Konflikt.
Im Anhang finden Sie ein Schreiben der Gewerkschaft ver.di an den Landrat und die Kreistagsabgeordneten als PDF-Datei (Link am Ende des Beitrages).
Ich bin sicher, das Falck ein erfahrener Rettungsdienstleister ist. Allerdings kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Mitarbeiter die Kostenersparnis für die Bürger und den Kreis tragen sollen.
Das empfinde ich als nicht gerecht, da nach wie vor der Kreis für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zuständig ist.
…und nicht die Mitarbeiter der Rettungsdienste, deren Kommen wir in einem Notfall sehnlichst erwarten.
Ihre Meinung ist gefragt. Kommentieren Sie. Ja, Sie müssen sich erst anmelden (das war leider notwendige ‘Notwehr’ wegen zu vieler unflätiger Kommentare), aber Ihr Kommentar erscheint nur unter dem von Ihnen gewählten Benutzernamen.
Siehe auch
Rettungsdienst, hatten wir ja “lange” nicht…
Geht es nur noch um ‘billig’? – Die Crux der Rettungsdienstvergabe – Aufruf zur Solidarität
ver.di Schreiben an den Kreistag Spree-Neiße
Foto © Rettungssani
Veröffentlicht bei wikipedia.org unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Der Rettungsdienst eines Kreises gehört zur Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger und obliegt dem Kreis. So auch im Landkreis Spree-Neiße. Nach europäischen Recht müssen Ausschreibungen ab einem bestimmten Volumen europaweit ausgeschrieben werden. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Das die Entscheidung der Vergabe allerdings zu 75% vom Preis und nur zu 25% von der Qualität abhängt macht nachdenklich.
Mit anderen Worten; der Billigste erhält den Zuschlag. Nun stellt sich die Frage, wer die Ersparnis letztendlich ausgleichen muß. Entweder, der vorherige Leistungserbringer war überteuert oder seine Qualität war zu hoch. Vielleicht galten für ihn 75% Qualität und 25% Preis. Ich vermag das nicht zu sagen.
Erlauben Sie mir einen Vergleich. Ein Kilogramm Schweineschnitzel erzeugt nach den Richtlinien der biologischen Erzeugung kostet den Produzenten etwa 13,- Euro, ein Kilogramm aus Massentierhaltung etwa 7,- Euro (Quelle: foodwatch.de). Wer glaubt nun wirklich , beide Schnitzel seien qualitativ identisch?
Ich weiß, dass dieser Vergleich etwas seltsam ist, zeigt aber deutlich die nun einmal existierende Abhängigkeit von Qualität und Preis.
Zurück zum neuen Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße.
Den Zuschlag der europaweiten Ausschreibung zur Erbringung des Rettungsdienstes erhielt im Juni 2012 das dänische Unternehmen Falck, nach eigenen Aussagen „größter Rettungsdienstleister Europas.“
Der Preis war gut für den Landkreis, etwa 1 Million Einsparung pro Jahr und der Glaube, die Mitarbeiter würden im Rahmen eines Betriebsüberganges übernommen.
Zitat aus einer Mitteilung des Landkreises Spree-Neiße vom 10.12.2012:
Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße
„Mit der Ausschreibung des Rettungsdienstes im Landkreis Spree-Neiße hat sich der Landkreis dahingehend positioniert, dass für die beschäftigten Rettungsdienstmitarbeiter ein Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB angenommen wird.“
Was bedeutet nun dieser § 613 a BGB?
Nach diesem Parapraphen gelten die Bedingungen für Mitarbeiter, die sie zum Zeitpunkt der Übergabe haben. Da die Betriebsübergabe am 1.1.2013 stattfand, würden folglich die Konditionen am 1.1.2013 gelten.
Das hat sich als Trugschluss erwiesen. Falck sieht das anders und beruft sich auf den August 2012 und will die Mitarbeiter nur ohne Anerkennung bisheriger Betriebszugehörigkeit nehmen und erkennt alte Arbeitsverträge nicht an. Auch der Betriebsrat wird nicht als Gesprächspartner anerkannt.
Die Gewerkschaft ver.di hatte 2011 Gehaltsverhandlungen mit dem seinerzeitigen Leistungserbringer vereinbart. Die Verhandlungen dauerten an und ein Tarifvertrag wurde im Jahre 2012, erst nach dem Zuschlag an Falck, endgültig abgeschlossen. Der Tarifvertrag erhöht das Gehalt der Mitarbeiter auf etwas über 90% des Bundesdurchschnitts des tariflichen Lohnes.
Falck akzeptiert diesen Tarifvertrag nicht, da er erst nach dem Zuschlag abgeschlossen wurde, und hat den Mitarbeitern andere Verträge angeboten.
Das Angebot liegt ein ‘wenig’ unter der bisherigen Vergütung
1750,- € für Rettungssanitäter
1850,- € für Rettungsassistenten
Ein Rettungsassistenz mit 15 Jahren Dienstzeit verdiente bislang 2450,- Euro, nun soll er mit 600,- Euro weniger die gleiche Arbeit erbringen.
Die Gehälter sind Bruttogehälter.
Nach Abzug der Abgaben verbleiben so einem ledigen Rettungssanitäter 1.225,- Euro, also etwas mehr als 200,- Euro über der Pfändungsgrenze.
In einem mir vorliegenden Schreiben der Falck GmbH an die Mitarbeiter ist zu lesen:
„Wir haben nunmehr in zahlreichen Gesprächen die Bereitschaft erklärt, das bisherige Angebot in der Grundvergütung auf die Grundvergütung der jeweiligen Mitarbeiter mit Stand Juni 2012 (also zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung) anzupassen. Viele Mitarbeiter haben dieses Angebot bereits angenommen. Zu diesem Angebot stehen wir auch weiterhin, soweit Mitarbeiter die Annahme bis zum 14.12.2012 erklären.
Nunmehr haben wir Kenntnis davon erhalten, das ver.di durch Betriebsversammlungen und Presseerklärungen eine Fortgeltung der höheren und nicht marktkonformen Arbeitsbedingungen aus dem Tarifvertragsabschluss vom 14.10.2012 auf Grund des behaupteten Betriebsübergangs zusagt und den Mitarbeitern von der Unterzeichnung der Verträge abrät. Die Gewerkschaft verschweigt bei dieser Bewertung, das die Mitarbeiter die diesem Rat folgen, das alleinige vollständige Risiko und die Kosten der Verfahren tragen und lediglich für gewerkschaftspolitische Zwecke instrumentalisiert werden. Soweit die Rechtsauffassung der Gewerkschaft nicht zutrifft werden die betreffenden Mitarbeiter bzw. die Arbeitsverträge nicht auf uns kraft Gesetz übergehen.Selbst wenn die Gerichte einen Betriebsübergang feststellen, kann der Abschluß der Tarifvertrages bzw. die Abänderung des Arbeitsvertrages ohne Einhaltung von Fristen etc. zudem als treu und sittenwidrig gewertet werden mit dem Ergebnis, dass diese Vertragsänderungen unwirksam sind. Hierfür sprechen gewichtige Anzeichen.
Auch wenn dies jedoch nicht der Fall sein sollte und alle Vertragsbedingungen durch Betriebsübergang zum 01.01.2012 übergehen sollten wird dies erst nach einem langjährigen und kostenintensiven Rechtsstreit endgültig geklärt sein.Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es bei dem angebotenem Vergütungsniveau. Die betreffenden Mitarbeiter werden allerdings wahrscheinlich nicht in 24 – Stunden Diensten und besonderen Schichtdiensten eingesetzt werden können. Der Tarifvertrag bietet hierfür nicht die Flexibilität. Entsprechende Zulagen etc. werden daher wahrscheinlich nicht anfallen. Außerdem werden entsprechenden Änderungen nach Ablauf der gesetzlichen Sperrzeiten durch Änderungskündigungen umgesetzte werden müssen. Insofern dürfte auch ein vollständiges Obsiegen nur ein “Papiersieg” sein.“
Weiter ist dort zu lesen:
„Mit der Unterschrift unter das von uns unterbreitete Vertragsangebot ist in jedem Fall sichergestellt, dass Sie ab dem 01.01.2014 weiterhin vollumfänglich wie bisher und auf dem bisherigen Lohnniveau zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung beschäftigt sind. Sollten Sie unserem Vertragsangebot nicht zustimmen, riskieren Sie, das Sie ab dem 1. Januar solange auf dem von uns unterbreiteten Lohnniveau unseres Angebotes vom 06.12.12 verbleiben bis die Sachlage zum Betriebsübergang und der Gültigkeit des am 24.10.2012 abgeschlossenen Tarifvertrages geklärt ist. Im günstigsten Fall erhalten Sie alle verbundenen Verbesserungen nachbezahlt, können aber keine 24 – Stunden Dienste leisten und müssen zudem auf Grund der gesetzlichen Regelungen Ihre Verfahrenskosten 1. Instanz tragen. Im ungünstigsten Fall bleiben Sie auf dem niedrigerem Lohnniveau unseres ersten Angebotes vom 06.12.12 (also nicht beim Vergütungs- und Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung).
Wir empfehlen Ihnen dringend, unser neues Angebot mit der Vergütung zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung anzunehmen!“
Die Aussage dieser Sätze überlasse ich den Leserinnen und Lesern
(falls die Jahreszahlen irritieren, sie stehen dort so)
Am 28.12.2012 beschloß der Kreistag, die Vergabe an den Falck Rettungsdienst aufzuheben und den vorherigen Leistungserbringer (DRK) bis zu einer endgültigen Entscheidung zu beauftragen.
Landrat Altekrüger wies diesen Beschluß mit dem Hinweis auf das Kommunalrecht zurück, da dieses Vorgehen damit nicht vereinbar sei.
Am 23. Januar 2013 findet eine Kreistagssitzung statt. Punkt 1 der Tagesordnung ist dieser schwelende Konflikt.
Im Anhang finden Sie ein Schreiben der Gewerkschaft ver.di an den Landrat und die Kreistagsabgeordneten als PDF-Datei (Link am Ende des Beitrages).
Ich bin sicher, das Falck ein erfahrener Rettungsdienstleister ist. Allerdings kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Mitarbeiter die Kostenersparnis für die Bürger und den Kreis tragen sollen.
Das empfinde ich als nicht gerecht, da nach wie vor der Kreis für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zuständig ist.
…und nicht die Mitarbeiter der Rettungsdienste, deren Kommen wir in einem Notfall sehnlichst erwarten.
Ihre Meinung ist gefragt. Kommentieren Sie. Ja, Sie müssen sich erst anmelden (das war leider notwendige ‘Notwehr’ wegen zu vieler unflätiger Kommentare), aber Ihr Kommentar erscheint nur unter dem von Ihnen gewählten Benutzernamen.
Siehe auch
Rettungsdienst, hatten wir ja “lange” nicht…
Geht es nur noch um ‘billig’? – Die Crux der Rettungsdienstvergabe – Aufruf zur Solidarität
ver.di Schreiben an den Kreistag Spree-Neiße
Foto © Rettungssani
Veröffentlicht bei wikipedia.org unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Der Rettungsdienst eines Kreises gehört zur Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger und obliegt dem Kreis. So auch im Landkreis Spree-Neiße. Nach europäischen Recht müssen Ausschreibungen ab einem bestimmten Volumen europaweit ausgeschrieben werden. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Das die Entscheidung der Vergabe allerdings zu 75% vom Preis und nur zu 25% von der Qualität abhängt macht nachdenklich.
Mit anderen Worten; der Billigste erhält den Zuschlag. Nun stellt sich die Frage, wer die Ersparnis letztendlich ausgleichen muß. Entweder, der vorherige Leistungserbringer war überteuert oder seine Qualität war zu hoch. Vielleicht galten für ihn 75% Qualität und 25% Preis. Ich vermag das nicht zu sagen.
Erlauben Sie mir einen Vergleich. Ein Kilogramm Schweineschnitzel erzeugt nach den Richtlinien der biologischen Erzeugung kostet den Produzenten etwa 13,- Euro, ein Kilogramm aus Massentierhaltung etwa 7,- Euro (Quelle: foodwatch.de). Wer glaubt nun wirklich , beide Schnitzel seien qualitativ identisch?
Ich weiß, dass dieser Vergleich etwas seltsam ist, zeigt aber deutlich die nun einmal existierende Abhängigkeit von Qualität und Preis.
Zurück zum neuen Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße.
Den Zuschlag der europaweiten Ausschreibung zur Erbringung des Rettungsdienstes erhielt im Juni 2012 das dänische Unternehmen Falck, nach eigenen Aussagen „größter Rettungsdienstleister Europas.“
Der Preis war gut für den Landkreis, etwa 1 Million Einsparung pro Jahr und der Glaube, die Mitarbeiter würden im Rahmen eines Betriebsüberganges übernommen.
Zitat aus einer Mitteilung des Landkreises Spree-Neiße vom 10.12.2012:
Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße
„Mit der Ausschreibung des Rettungsdienstes im Landkreis Spree-Neiße hat sich der Landkreis dahingehend positioniert, dass für die beschäftigten Rettungsdienstmitarbeiter ein Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB angenommen wird.“
Was bedeutet nun dieser § 613 a BGB?
Nach diesem Parapraphen gelten die Bedingungen für Mitarbeiter, die sie zum Zeitpunkt der Übergabe haben. Da die Betriebsübergabe am 1.1.2013 stattfand, würden folglich die Konditionen am 1.1.2013 gelten.
Das hat sich als Trugschluss erwiesen. Falck sieht das anders und beruft sich auf den August 2012 und will die Mitarbeiter nur ohne Anerkennung bisheriger Betriebszugehörigkeit nehmen und erkennt alte Arbeitsverträge nicht an. Auch der Betriebsrat wird nicht als Gesprächspartner anerkannt.
Die Gewerkschaft ver.di hatte 2011 Gehaltsverhandlungen mit dem seinerzeitigen Leistungserbringer vereinbart. Die Verhandlungen dauerten an und ein Tarifvertrag wurde im Jahre 2012, erst nach dem Zuschlag an Falck, endgültig abgeschlossen. Der Tarifvertrag erhöht das Gehalt der Mitarbeiter auf etwas über 90% des Bundesdurchschnitts des tariflichen Lohnes.
Falck akzeptiert diesen Tarifvertrag nicht, da er erst nach dem Zuschlag abgeschlossen wurde, und hat den Mitarbeitern andere Verträge angeboten.
Das Angebot liegt ein ‘wenig’ unter der bisherigen Vergütung
1750,- € für Rettungssanitäter
1850,- € für Rettungsassistenten
Ein Rettungsassistenz mit 15 Jahren Dienstzeit verdiente bislang 2450,- Euro, nun soll er mit 600,- Euro weniger die gleiche Arbeit erbringen.
Die Gehälter sind Bruttogehälter.
Nach Abzug der Abgaben verbleiben so einem ledigen Rettungssanitäter 1.225,- Euro, also etwas mehr als 200,- Euro über der Pfändungsgrenze.
In einem mir vorliegenden Schreiben der Falck GmbH an die Mitarbeiter ist zu lesen:
„Wir haben nunmehr in zahlreichen Gesprächen die Bereitschaft erklärt, das bisherige Angebot in der Grundvergütung auf die Grundvergütung der jeweiligen Mitarbeiter mit Stand Juni 2012 (also zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung) anzupassen. Viele Mitarbeiter haben dieses Angebot bereits angenommen. Zu diesem Angebot stehen wir auch weiterhin, soweit Mitarbeiter die Annahme bis zum 14.12.2012 erklären.
Nunmehr haben wir Kenntnis davon erhalten, das ver.di durch Betriebsversammlungen und Presseerklärungen eine Fortgeltung der höheren und nicht marktkonformen Arbeitsbedingungen aus dem Tarifvertragsabschluss vom 14.10.2012 auf Grund des behaupteten Betriebsübergangs zusagt und den Mitarbeitern von der Unterzeichnung der Verträge abrät. Die Gewerkschaft verschweigt bei dieser Bewertung, das die Mitarbeiter die diesem Rat folgen, das alleinige vollständige Risiko und die Kosten der Verfahren tragen und lediglich für gewerkschaftspolitische Zwecke instrumentalisiert werden. Soweit die Rechtsauffassung der Gewerkschaft nicht zutrifft werden die betreffenden Mitarbeiter bzw. die Arbeitsverträge nicht auf uns kraft Gesetz übergehen.Selbst wenn die Gerichte einen Betriebsübergang feststellen, kann der Abschluß der Tarifvertrages bzw. die Abänderung des Arbeitsvertrages ohne Einhaltung von Fristen etc. zudem als treu und sittenwidrig gewertet werden mit dem Ergebnis, dass diese Vertragsänderungen unwirksam sind. Hierfür sprechen gewichtige Anzeichen.
Auch wenn dies jedoch nicht der Fall sein sollte und alle Vertragsbedingungen durch Betriebsübergang zum 01.01.2012 übergehen sollten wird dies erst nach einem langjährigen und kostenintensiven Rechtsstreit endgültig geklärt sein.Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es bei dem angebotenem Vergütungsniveau. Die betreffenden Mitarbeiter werden allerdings wahrscheinlich nicht in 24 – Stunden Diensten und besonderen Schichtdiensten eingesetzt werden können. Der Tarifvertrag bietet hierfür nicht die Flexibilität. Entsprechende Zulagen etc. werden daher wahrscheinlich nicht anfallen. Außerdem werden entsprechenden Änderungen nach Ablauf der gesetzlichen Sperrzeiten durch Änderungskündigungen umgesetzte werden müssen. Insofern dürfte auch ein vollständiges Obsiegen nur ein “Papiersieg” sein.“
Weiter ist dort zu lesen:
„Mit der Unterschrift unter das von uns unterbreitete Vertragsangebot ist in jedem Fall sichergestellt, dass Sie ab dem 01.01.2014 weiterhin vollumfänglich wie bisher und auf dem bisherigen Lohnniveau zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung beschäftigt sind. Sollten Sie unserem Vertragsangebot nicht zustimmen, riskieren Sie, das Sie ab dem 1. Januar solange auf dem von uns unterbreiteten Lohnniveau unseres Angebotes vom 06.12.12 verbleiben bis die Sachlage zum Betriebsübergang und der Gültigkeit des am 24.10.2012 abgeschlossenen Tarifvertrages geklärt ist. Im günstigsten Fall erhalten Sie alle verbundenen Verbesserungen nachbezahlt, können aber keine 24 – Stunden Dienste leisten und müssen zudem auf Grund der gesetzlichen Regelungen Ihre Verfahrenskosten 1. Instanz tragen. Im ungünstigsten Fall bleiben Sie auf dem niedrigerem Lohnniveau unseres ersten Angebotes vom 06.12.12 (also nicht beim Vergütungs- und Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung).
Wir empfehlen Ihnen dringend, unser neues Angebot mit der Vergütung zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung anzunehmen!“
Die Aussage dieser Sätze überlasse ich den Leserinnen und Lesern
(falls die Jahreszahlen irritieren, sie stehen dort so)
Am 28.12.2012 beschloß der Kreistag, die Vergabe an den Falck Rettungsdienst aufzuheben und den vorherigen Leistungserbringer (DRK) bis zu einer endgültigen Entscheidung zu beauftragen.
Landrat Altekrüger wies diesen Beschluß mit dem Hinweis auf das Kommunalrecht zurück, da dieses Vorgehen damit nicht vereinbar sei.
Am 23. Januar 2013 findet eine Kreistagssitzung statt. Punkt 1 der Tagesordnung ist dieser schwelende Konflikt.
Im Anhang finden Sie ein Schreiben der Gewerkschaft ver.di an den Landrat und die Kreistagsabgeordneten als PDF-Datei (Link am Ende des Beitrages).
Ich bin sicher, das Falck ein erfahrener Rettungsdienstleister ist. Allerdings kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Mitarbeiter die Kostenersparnis für die Bürger und den Kreis tragen sollen.
Das empfinde ich als nicht gerecht, da nach wie vor der Kreis für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zuständig ist.
…und nicht die Mitarbeiter der Rettungsdienste, deren Kommen wir in einem Notfall sehnlichst erwarten.
Ihre Meinung ist gefragt. Kommentieren Sie. Ja, Sie müssen sich erst anmelden (das war leider notwendige ‘Notwehr’ wegen zu vieler unflätiger Kommentare), aber Ihr Kommentar erscheint nur unter dem von Ihnen gewählten Benutzernamen.
Siehe auch
Rettungsdienst, hatten wir ja “lange” nicht…
Geht es nur noch um ‘billig’? – Die Crux der Rettungsdienstvergabe – Aufruf zur Solidarität
ver.di Schreiben an den Kreistag Spree-Neiße
Foto © Rettungssani
Veröffentlicht bei wikipedia.org unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Der Rettungsdienst eines Kreises gehört zur Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger und obliegt dem Kreis. So auch im Landkreis Spree-Neiße. Nach europäischen Recht müssen Ausschreibungen ab einem bestimmten Volumen europaweit ausgeschrieben werden. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Das die Entscheidung der Vergabe allerdings zu 75% vom Preis und nur zu 25% von der Qualität abhängt macht nachdenklich.
Mit anderen Worten; der Billigste erhält den Zuschlag. Nun stellt sich die Frage, wer die Ersparnis letztendlich ausgleichen muß. Entweder, der vorherige Leistungserbringer war überteuert oder seine Qualität war zu hoch. Vielleicht galten für ihn 75% Qualität und 25% Preis. Ich vermag das nicht zu sagen.
Erlauben Sie mir einen Vergleich. Ein Kilogramm Schweineschnitzel erzeugt nach den Richtlinien der biologischen Erzeugung kostet den Produzenten etwa 13,- Euro, ein Kilogramm aus Massentierhaltung etwa 7,- Euro (Quelle: foodwatch.de). Wer glaubt nun wirklich , beide Schnitzel seien qualitativ identisch?
Ich weiß, dass dieser Vergleich etwas seltsam ist, zeigt aber deutlich die nun einmal existierende Abhängigkeit von Qualität und Preis.
Zurück zum neuen Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße.
Den Zuschlag der europaweiten Ausschreibung zur Erbringung des Rettungsdienstes erhielt im Juni 2012 das dänische Unternehmen Falck, nach eigenen Aussagen „größter Rettungsdienstleister Europas.“
Der Preis war gut für den Landkreis, etwa 1 Million Einsparung pro Jahr und der Glaube, die Mitarbeiter würden im Rahmen eines Betriebsüberganges übernommen.
Zitat aus einer Mitteilung des Landkreises Spree-Neiße vom 10.12.2012:
Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße
„Mit der Ausschreibung des Rettungsdienstes im Landkreis Spree-Neiße hat sich der Landkreis dahingehend positioniert, dass für die beschäftigten Rettungsdienstmitarbeiter ein Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB angenommen wird.“
Was bedeutet nun dieser § 613 a BGB?
Nach diesem Parapraphen gelten die Bedingungen für Mitarbeiter, die sie zum Zeitpunkt der Übergabe haben. Da die Betriebsübergabe am 1.1.2013 stattfand, würden folglich die Konditionen am 1.1.2013 gelten.
Das hat sich als Trugschluss erwiesen. Falck sieht das anders und beruft sich auf den August 2012 und will die Mitarbeiter nur ohne Anerkennung bisheriger Betriebszugehörigkeit nehmen und erkennt alte Arbeitsverträge nicht an. Auch der Betriebsrat wird nicht als Gesprächspartner anerkannt.
Die Gewerkschaft ver.di hatte 2011 Gehaltsverhandlungen mit dem seinerzeitigen Leistungserbringer vereinbart. Die Verhandlungen dauerten an und ein Tarifvertrag wurde im Jahre 2012, erst nach dem Zuschlag an Falck, endgültig abgeschlossen. Der Tarifvertrag erhöht das Gehalt der Mitarbeiter auf etwas über 90% des Bundesdurchschnitts des tariflichen Lohnes.
Falck akzeptiert diesen Tarifvertrag nicht, da er erst nach dem Zuschlag abgeschlossen wurde, und hat den Mitarbeitern andere Verträge angeboten.
Das Angebot liegt ein ‘wenig’ unter der bisherigen Vergütung
1750,- € für Rettungssanitäter
1850,- € für Rettungsassistenten
Ein Rettungsassistenz mit 15 Jahren Dienstzeit verdiente bislang 2450,- Euro, nun soll er mit 600,- Euro weniger die gleiche Arbeit erbringen.
Die Gehälter sind Bruttogehälter.
Nach Abzug der Abgaben verbleiben so einem ledigen Rettungssanitäter 1.225,- Euro, also etwas mehr als 200,- Euro über der Pfändungsgrenze.
In einem mir vorliegenden Schreiben der Falck GmbH an die Mitarbeiter ist zu lesen:
„Wir haben nunmehr in zahlreichen Gesprächen die Bereitschaft erklärt, das bisherige Angebot in der Grundvergütung auf die Grundvergütung der jeweiligen Mitarbeiter mit Stand Juni 2012 (also zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung) anzupassen. Viele Mitarbeiter haben dieses Angebot bereits angenommen. Zu diesem Angebot stehen wir auch weiterhin, soweit Mitarbeiter die Annahme bis zum 14.12.2012 erklären.
Nunmehr haben wir Kenntnis davon erhalten, das ver.di durch Betriebsversammlungen und Presseerklärungen eine Fortgeltung der höheren und nicht marktkonformen Arbeitsbedingungen aus dem Tarifvertragsabschluss vom 14.10.2012 auf Grund des behaupteten Betriebsübergangs zusagt und den Mitarbeitern von der Unterzeichnung der Verträge abrät. Die Gewerkschaft verschweigt bei dieser Bewertung, das die Mitarbeiter die diesem Rat folgen, das alleinige vollständige Risiko und die Kosten der Verfahren tragen und lediglich für gewerkschaftspolitische Zwecke instrumentalisiert werden. Soweit die Rechtsauffassung der Gewerkschaft nicht zutrifft werden die betreffenden Mitarbeiter bzw. die Arbeitsverträge nicht auf uns kraft Gesetz übergehen.Selbst wenn die Gerichte einen Betriebsübergang feststellen, kann der Abschluß der Tarifvertrages bzw. die Abänderung des Arbeitsvertrages ohne Einhaltung von Fristen etc. zudem als treu und sittenwidrig gewertet werden mit dem Ergebnis, dass diese Vertragsänderungen unwirksam sind. Hierfür sprechen gewichtige Anzeichen.
Auch wenn dies jedoch nicht der Fall sein sollte und alle Vertragsbedingungen durch Betriebsübergang zum 01.01.2012 übergehen sollten wird dies erst nach einem langjährigen und kostenintensiven Rechtsstreit endgültig geklärt sein.Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es bei dem angebotenem Vergütungsniveau. Die betreffenden Mitarbeiter werden allerdings wahrscheinlich nicht in 24 – Stunden Diensten und besonderen Schichtdiensten eingesetzt werden können. Der Tarifvertrag bietet hierfür nicht die Flexibilität. Entsprechende Zulagen etc. werden daher wahrscheinlich nicht anfallen. Außerdem werden entsprechenden Änderungen nach Ablauf der gesetzlichen Sperrzeiten durch Änderungskündigungen umgesetzte werden müssen. Insofern dürfte auch ein vollständiges Obsiegen nur ein “Papiersieg” sein.“
Weiter ist dort zu lesen:
„Mit der Unterschrift unter das von uns unterbreitete Vertragsangebot ist in jedem Fall sichergestellt, dass Sie ab dem 01.01.2014 weiterhin vollumfänglich wie bisher und auf dem bisherigen Lohnniveau zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung beschäftigt sind. Sollten Sie unserem Vertragsangebot nicht zustimmen, riskieren Sie, das Sie ab dem 1. Januar solange auf dem von uns unterbreiteten Lohnniveau unseres Angebotes vom 06.12.12 verbleiben bis die Sachlage zum Betriebsübergang und der Gültigkeit des am 24.10.2012 abgeschlossenen Tarifvertrages geklärt ist. Im günstigsten Fall erhalten Sie alle verbundenen Verbesserungen nachbezahlt, können aber keine 24 – Stunden Dienste leisten und müssen zudem auf Grund der gesetzlichen Regelungen Ihre Verfahrenskosten 1. Instanz tragen. Im ungünstigsten Fall bleiben Sie auf dem niedrigerem Lohnniveau unseres ersten Angebotes vom 06.12.12 (also nicht beim Vergütungs- und Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung).
Wir empfehlen Ihnen dringend, unser neues Angebot mit der Vergütung zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung anzunehmen!“
Die Aussage dieser Sätze überlasse ich den Leserinnen und Lesern
(falls die Jahreszahlen irritieren, sie stehen dort so)
Am 28.12.2012 beschloß der Kreistag, die Vergabe an den Falck Rettungsdienst aufzuheben und den vorherigen Leistungserbringer (DRK) bis zu einer endgültigen Entscheidung zu beauftragen.
Landrat Altekrüger wies diesen Beschluß mit dem Hinweis auf das Kommunalrecht zurück, da dieses Vorgehen damit nicht vereinbar sei.
Am 23. Januar 2013 findet eine Kreistagssitzung statt. Punkt 1 der Tagesordnung ist dieser schwelende Konflikt.
Im Anhang finden Sie ein Schreiben der Gewerkschaft ver.di an den Landrat und die Kreistagsabgeordneten als PDF-Datei (Link am Ende des Beitrages).
Ich bin sicher, das Falck ein erfahrener Rettungsdienstleister ist. Allerdings kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Mitarbeiter die Kostenersparnis für die Bürger und den Kreis tragen sollen.
Das empfinde ich als nicht gerecht, da nach wie vor der Kreis für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zuständig ist.
…und nicht die Mitarbeiter der Rettungsdienste, deren Kommen wir in einem Notfall sehnlichst erwarten.
Ihre Meinung ist gefragt. Kommentieren Sie. Ja, Sie müssen sich erst anmelden (das war leider notwendige ‘Notwehr’ wegen zu vieler unflätiger Kommentare), aber Ihr Kommentar erscheint nur unter dem von Ihnen gewählten Benutzernamen.
Siehe auch
Rettungsdienst, hatten wir ja “lange” nicht…
Geht es nur noch um ‘billig’? – Die Crux der Rettungsdienstvergabe – Aufruf zur Solidarität
ver.di Schreiben an den Kreistag Spree-Neiße
Foto © Rettungssani
Veröffentlicht bei wikipedia.org unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Der Rettungsdienst eines Kreises gehört zur Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger und obliegt dem Kreis. So auch im Landkreis Spree-Neiße. Nach europäischen Recht müssen Ausschreibungen ab einem bestimmten Volumen europaweit ausgeschrieben werden. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Das die Entscheidung der Vergabe allerdings zu 75% vom Preis und nur zu 25% von der Qualität abhängt macht nachdenklich.
Mit anderen Worten; der Billigste erhält den Zuschlag. Nun stellt sich die Frage, wer die Ersparnis letztendlich ausgleichen muß. Entweder, der vorherige Leistungserbringer war überteuert oder seine Qualität war zu hoch. Vielleicht galten für ihn 75% Qualität und 25% Preis. Ich vermag das nicht zu sagen.
Erlauben Sie mir einen Vergleich. Ein Kilogramm Schweineschnitzel erzeugt nach den Richtlinien der biologischen Erzeugung kostet den Produzenten etwa 13,- Euro, ein Kilogramm aus Massentierhaltung etwa 7,- Euro (Quelle: foodwatch.de). Wer glaubt nun wirklich , beide Schnitzel seien qualitativ identisch?
Ich weiß, dass dieser Vergleich etwas seltsam ist, zeigt aber deutlich die nun einmal existierende Abhängigkeit von Qualität und Preis.
Zurück zum neuen Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße.
Den Zuschlag der europaweiten Ausschreibung zur Erbringung des Rettungsdienstes erhielt im Juni 2012 das dänische Unternehmen Falck, nach eigenen Aussagen „größter Rettungsdienstleister Europas.“
Der Preis war gut für den Landkreis, etwa 1 Million Einsparung pro Jahr und der Glaube, die Mitarbeiter würden im Rahmen eines Betriebsüberganges übernommen.
Zitat aus einer Mitteilung des Landkreises Spree-Neiße vom 10.12.2012:
Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße
„Mit der Ausschreibung des Rettungsdienstes im Landkreis Spree-Neiße hat sich der Landkreis dahingehend positioniert, dass für die beschäftigten Rettungsdienstmitarbeiter ein Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB angenommen wird.“
Was bedeutet nun dieser § 613 a BGB?
Nach diesem Parapraphen gelten die Bedingungen für Mitarbeiter, die sie zum Zeitpunkt der Übergabe haben. Da die Betriebsübergabe am 1.1.2013 stattfand, würden folglich die Konditionen am 1.1.2013 gelten.
Das hat sich als Trugschluss erwiesen. Falck sieht das anders und beruft sich auf den August 2012 und will die Mitarbeiter nur ohne Anerkennung bisheriger Betriebszugehörigkeit nehmen und erkennt alte Arbeitsverträge nicht an. Auch der Betriebsrat wird nicht als Gesprächspartner anerkannt.
Die Gewerkschaft ver.di hatte 2011 Gehaltsverhandlungen mit dem seinerzeitigen Leistungserbringer vereinbart. Die Verhandlungen dauerten an und ein Tarifvertrag wurde im Jahre 2012, erst nach dem Zuschlag an Falck, endgültig abgeschlossen. Der Tarifvertrag erhöht das Gehalt der Mitarbeiter auf etwas über 90% des Bundesdurchschnitts des tariflichen Lohnes.
Falck akzeptiert diesen Tarifvertrag nicht, da er erst nach dem Zuschlag abgeschlossen wurde, und hat den Mitarbeitern andere Verträge angeboten.
Das Angebot liegt ein ‘wenig’ unter der bisherigen Vergütung
1750,- € für Rettungssanitäter
1850,- € für Rettungsassistenten
Ein Rettungsassistenz mit 15 Jahren Dienstzeit verdiente bislang 2450,- Euro, nun soll er mit 600,- Euro weniger die gleiche Arbeit erbringen.
Die Gehälter sind Bruttogehälter.
Nach Abzug der Abgaben verbleiben so einem ledigen Rettungssanitäter 1.225,- Euro, also etwas mehr als 200,- Euro über der Pfändungsgrenze.
In einem mir vorliegenden Schreiben der Falck GmbH an die Mitarbeiter ist zu lesen:
„Wir haben nunmehr in zahlreichen Gesprächen die Bereitschaft erklärt, das bisherige Angebot in der Grundvergütung auf die Grundvergütung der jeweiligen Mitarbeiter mit Stand Juni 2012 (also zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung) anzupassen. Viele Mitarbeiter haben dieses Angebot bereits angenommen. Zu diesem Angebot stehen wir auch weiterhin, soweit Mitarbeiter die Annahme bis zum 14.12.2012 erklären.
Nunmehr haben wir Kenntnis davon erhalten, das ver.di durch Betriebsversammlungen und Presseerklärungen eine Fortgeltung der höheren und nicht marktkonformen Arbeitsbedingungen aus dem Tarifvertragsabschluss vom 14.10.2012 auf Grund des behaupteten Betriebsübergangs zusagt und den Mitarbeitern von der Unterzeichnung der Verträge abrät. Die Gewerkschaft verschweigt bei dieser Bewertung, das die Mitarbeiter die diesem Rat folgen, das alleinige vollständige Risiko und die Kosten der Verfahren tragen und lediglich für gewerkschaftspolitische Zwecke instrumentalisiert werden. Soweit die Rechtsauffassung der Gewerkschaft nicht zutrifft werden die betreffenden Mitarbeiter bzw. die Arbeitsverträge nicht auf uns kraft Gesetz übergehen.Selbst wenn die Gerichte einen Betriebsübergang feststellen, kann der Abschluß der Tarifvertrages bzw. die Abänderung des Arbeitsvertrages ohne Einhaltung von Fristen etc. zudem als treu und sittenwidrig gewertet werden mit dem Ergebnis, dass diese Vertragsänderungen unwirksam sind. Hierfür sprechen gewichtige Anzeichen.
Auch wenn dies jedoch nicht der Fall sein sollte und alle Vertragsbedingungen durch Betriebsübergang zum 01.01.2012 übergehen sollten wird dies erst nach einem langjährigen und kostenintensiven Rechtsstreit endgültig geklärt sein.Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es bei dem angebotenem Vergütungsniveau. Die betreffenden Mitarbeiter werden allerdings wahrscheinlich nicht in 24 – Stunden Diensten und besonderen Schichtdiensten eingesetzt werden können. Der Tarifvertrag bietet hierfür nicht die Flexibilität. Entsprechende Zulagen etc. werden daher wahrscheinlich nicht anfallen. Außerdem werden entsprechenden Änderungen nach Ablauf der gesetzlichen Sperrzeiten durch Änderungskündigungen umgesetzte werden müssen. Insofern dürfte auch ein vollständiges Obsiegen nur ein “Papiersieg” sein.“
Weiter ist dort zu lesen:
„Mit der Unterschrift unter das von uns unterbreitete Vertragsangebot ist in jedem Fall sichergestellt, dass Sie ab dem 01.01.2014 weiterhin vollumfänglich wie bisher und auf dem bisherigen Lohnniveau zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung beschäftigt sind. Sollten Sie unserem Vertragsangebot nicht zustimmen, riskieren Sie, das Sie ab dem 1. Januar solange auf dem von uns unterbreiteten Lohnniveau unseres Angebotes vom 06.12.12 verbleiben bis die Sachlage zum Betriebsübergang und der Gültigkeit des am 24.10.2012 abgeschlossenen Tarifvertrages geklärt ist. Im günstigsten Fall erhalten Sie alle verbundenen Verbesserungen nachbezahlt, können aber keine 24 – Stunden Dienste leisten und müssen zudem auf Grund der gesetzlichen Regelungen Ihre Verfahrenskosten 1. Instanz tragen. Im ungünstigsten Fall bleiben Sie auf dem niedrigerem Lohnniveau unseres ersten Angebotes vom 06.12.12 (also nicht beim Vergütungs- und Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung).
Wir empfehlen Ihnen dringend, unser neues Angebot mit der Vergütung zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung anzunehmen!“
Die Aussage dieser Sätze überlasse ich den Leserinnen und Lesern
(falls die Jahreszahlen irritieren, sie stehen dort so)
Am 28.12.2012 beschloß der Kreistag, die Vergabe an den Falck Rettungsdienst aufzuheben und den vorherigen Leistungserbringer (DRK) bis zu einer endgültigen Entscheidung zu beauftragen.
Landrat Altekrüger wies diesen Beschluß mit dem Hinweis auf das Kommunalrecht zurück, da dieses Vorgehen damit nicht vereinbar sei.
Am 23. Januar 2013 findet eine Kreistagssitzung statt. Punkt 1 der Tagesordnung ist dieser schwelende Konflikt.
Im Anhang finden Sie ein Schreiben der Gewerkschaft ver.di an den Landrat und die Kreistagsabgeordneten als PDF-Datei (Link am Ende des Beitrages).
Ich bin sicher, das Falck ein erfahrener Rettungsdienstleister ist. Allerdings kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Mitarbeiter die Kostenersparnis für die Bürger und den Kreis tragen sollen.
Das empfinde ich als nicht gerecht, da nach wie vor der Kreis für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zuständig ist.
…und nicht die Mitarbeiter der Rettungsdienste, deren Kommen wir in einem Notfall sehnlichst erwarten.
Ihre Meinung ist gefragt. Kommentieren Sie. Ja, Sie müssen sich erst anmelden (das war leider notwendige ‘Notwehr’ wegen zu vieler unflätiger Kommentare), aber Ihr Kommentar erscheint nur unter dem von Ihnen gewählten Benutzernamen.
Siehe auch
Rettungsdienst, hatten wir ja “lange” nicht…
Geht es nur noch um ‘billig’? – Die Crux der Rettungsdienstvergabe – Aufruf zur Solidarität
ver.di Schreiben an den Kreistag Spree-Neiße
Foto © Rettungssani
Veröffentlicht bei wikipedia.org unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Der Rettungsdienst eines Kreises gehört zur Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger und obliegt dem Kreis. So auch im Landkreis Spree-Neiße. Nach europäischen Recht müssen Ausschreibungen ab einem bestimmten Volumen europaweit ausgeschrieben werden. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Das die Entscheidung der Vergabe allerdings zu 75% vom Preis und nur zu 25% von der Qualität abhängt macht nachdenklich.
Mit anderen Worten; der Billigste erhält den Zuschlag. Nun stellt sich die Frage, wer die Ersparnis letztendlich ausgleichen muß. Entweder, der vorherige Leistungserbringer war überteuert oder seine Qualität war zu hoch. Vielleicht galten für ihn 75% Qualität und 25% Preis. Ich vermag das nicht zu sagen.
Erlauben Sie mir einen Vergleich. Ein Kilogramm Schweineschnitzel erzeugt nach den Richtlinien der biologischen Erzeugung kostet den Produzenten etwa 13,- Euro, ein Kilogramm aus Massentierhaltung etwa 7,- Euro (Quelle: foodwatch.de). Wer glaubt nun wirklich , beide Schnitzel seien qualitativ identisch?
Ich weiß, dass dieser Vergleich etwas seltsam ist, zeigt aber deutlich die nun einmal existierende Abhängigkeit von Qualität und Preis.
Zurück zum neuen Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße.
Den Zuschlag der europaweiten Ausschreibung zur Erbringung des Rettungsdienstes erhielt im Juni 2012 das dänische Unternehmen Falck, nach eigenen Aussagen „größter Rettungsdienstleister Europas.“
Der Preis war gut für den Landkreis, etwa 1 Million Einsparung pro Jahr und der Glaube, die Mitarbeiter würden im Rahmen eines Betriebsüberganges übernommen.
Zitat aus einer Mitteilung des Landkreises Spree-Neiße vom 10.12.2012:
Rettungsdienst im Landkreis Spree-Neiße
„Mit der Ausschreibung des Rettungsdienstes im Landkreis Spree-Neiße hat sich der Landkreis dahingehend positioniert, dass für die beschäftigten Rettungsdienstmitarbeiter ein Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB angenommen wird.“
Was bedeutet nun dieser § 613 a BGB?
Nach diesem Parapraphen gelten die Bedingungen für Mitarbeiter, die sie zum Zeitpunkt der Übergabe haben. Da die Betriebsübergabe am 1.1.2013 stattfand, würden folglich die Konditionen am 1.1.2013 gelten.
Das hat sich als Trugschluss erwiesen. Falck sieht das anders und beruft sich auf den August 2012 und will die Mitarbeiter nur ohne Anerkennung bisheriger Betriebszugehörigkeit nehmen und erkennt alte Arbeitsverträge nicht an. Auch der Betriebsrat wird nicht als Gesprächspartner anerkannt.
Die Gewerkschaft ver.di hatte 2011 Gehaltsverhandlungen mit dem seinerzeitigen Leistungserbringer vereinbart. Die Verhandlungen dauerten an und ein Tarifvertrag wurde im Jahre 2012, erst nach dem Zuschlag an Falck, endgültig abgeschlossen. Der Tarifvertrag erhöht das Gehalt der Mitarbeiter auf etwas über 90% des Bundesdurchschnitts des tariflichen Lohnes.
Falck akzeptiert diesen Tarifvertrag nicht, da er erst nach dem Zuschlag abgeschlossen wurde, und hat den Mitarbeitern andere Verträge angeboten.
Das Angebot liegt ein ‘wenig’ unter der bisherigen Vergütung
1750,- € für Rettungssanitäter
1850,- € für Rettungsassistenten
Ein Rettungsassistenz mit 15 Jahren Dienstzeit verdiente bislang 2450,- Euro, nun soll er mit 600,- Euro weniger die gleiche Arbeit erbringen.
Die Gehälter sind Bruttogehälter.
Nach Abzug der Abgaben verbleiben so einem ledigen Rettungssanitäter 1.225,- Euro, also etwas mehr als 200,- Euro über der Pfändungsgrenze.
In einem mir vorliegenden Schreiben der Falck GmbH an die Mitarbeiter ist zu lesen:
„Wir haben nunmehr in zahlreichen Gesprächen die Bereitschaft erklärt, das bisherige Angebot in der Grundvergütung auf die Grundvergütung der jeweiligen Mitarbeiter mit Stand Juni 2012 (also zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung) anzupassen. Viele Mitarbeiter haben dieses Angebot bereits angenommen. Zu diesem Angebot stehen wir auch weiterhin, soweit Mitarbeiter die Annahme bis zum 14.12.2012 erklären.
Nunmehr haben wir Kenntnis davon erhalten, das ver.di durch Betriebsversammlungen und Presseerklärungen eine Fortgeltung der höheren und nicht marktkonformen Arbeitsbedingungen aus dem Tarifvertragsabschluss vom 14.10.2012 auf Grund des behaupteten Betriebsübergangs zusagt und den Mitarbeitern von der Unterzeichnung der Verträge abrät. Die Gewerkschaft verschweigt bei dieser Bewertung, das die Mitarbeiter die diesem Rat folgen, das alleinige vollständige Risiko und die Kosten der Verfahren tragen und lediglich für gewerkschaftspolitische Zwecke instrumentalisiert werden. Soweit die Rechtsauffassung der Gewerkschaft nicht zutrifft werden die betreffenden Mitarbeiter bzw. die Arbeitsverträge nicht auf uns kraft Gesetz übergehen.Selbst wenn die Gerichte einen Betriebsübergang feststellen, kann der Abschluß der Tarifvertrages bzw. die Abänderung des Arbeitsvertrages ohne Einhaltung von Fristen etc. zudem als treu und sittenwidrig gewertet werden mit dem Ergebnis, dass diese Vertragsänderungen unwirksam sind. Hierfür sprechen gewichtige Anzeichen.
Auch wenn dies jedoch nicht der Fall sein sollte und alle Vertragsbedingungen durch Betriebsübergang zum 01.01.2012 übergehen sollten wird dies erst nach einem langjährigen und kostenintensiven Rechtsstreit endgültig geklärt sein.Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es bei dem angebotenem Vergütungsniveau. Die betreffenden Mitarbeiter werden allerdings wahrscheinlich nicht in 24 – Stunden Diensten und besonderen Schichtdiensten eingesetzt werden können. Der Tarifvertrag bietet hierfür nicht die Flexibilität. Entsprechende Zulagen etc. werden daher wahrscheinlich nicht anfallen. Außerdem werden entsprechenden Änderungen nach Ablauf der gesetzlichen Sperrzeiten durch Änderungskündigungen umgesetzte werden müssen. Insofern dürfte auch ein vollständiges Obsiegen nur ein “Papiersieg” sein.“
Weiter ist dort zu lesen:
„Mit der Unterschrift unter das von uns unterbreitete Vertragsangebot ist in jedem Fall sichergestellt, dass Sie ab dem 01.01.2014 weiterhin vollumfänglich wie bisher und auf dem bisherigen Lohnniveau zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung beschäftigt sind. Sollten Sie unserem Vertragsangebot nicht zustimmen, riskieren Sie, das Sie ab dem 1. Januar solange auf dem von uns unterbreiteten Lohnniveau unseres Angebotes vom 06.12.12 verbleiben bis die Sachlage zum Betriebsübergang und der Gültigkeit des am 24.10.2012 abgeschlossenen Tarifvertrages geklärt ist. Im günstigsten Fall erhalten Sie alle verbundenen Verbesserungen nachbezahlt, können aber keine 24 – Stunden Dienste leisten und müssen zudem auf Grund der gesetzlichen Regelungen Ihre Verfahrenskosten 1. Instanz tragen. Im ungünstigsten Fall bleiben Sie auf dem niedrigerem Lohnniveau unseres ersten Angebotes vom 06.12.12 (also nicht beim Vergütungs- und Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung).
Wir empfehlen Ihnen dringend, unser neues Angebot mit der Vergütung zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung anzunehmen!“
Die Aussage dieser Sätze überlasse ich den Leserinnen und Lesern
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Am 28.12.2012 beschloß der Kreistag, die Vergabe an den Falck Rettungsdienst aufzuheben und den vorherigen Leistungserbringer (DRK) bis zu einer endgültigen Entscheidung zu beauftragen.
Landrat Altekrüger wies diesen Beschluß mit dem Hinweis auf das Kommunalrecht zurück, da dieses Vorgehen damit nicht vereinbar sei.
Am 23. Januar 2013 findet eine Kreistagssitzung statt. Punkt 1 der Tagesordnung ist dieser schwelende Konflikt.
Im Anhang finden Sie ein Schreiben der Gewerkschaft ver.di an den Landrat und die Kreistagsabgeordneten als PDF-Datei (Link am Ende des Beitrages).
Ich bin sicher, das Falck ein erfahrener Rettungsdienstleister ist. Allerdings kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Mitarbeiter die Kostenersparnis für die Bürger und den Kreis tragen sollen.
Das empfinde ich als nicht gerecht, da nach wie vor der Kreis für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zuständig ist.
…und nicht die Mitarbeiter der Rettungsdienste, deren Kommen wir in einem Notfall sehnlichst erwarten.
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