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Bildungs- und Teilhabepaket kommt in Spree-Neiße gut an

5:39 Uhr | 2. April 2012
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Vor einem Jahr wurde das Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend zum 01. Januar 2011 eingeführt.
Zu diesem Zeitpunkt saßen die für die Bearbeitung zuständigen Mitarbeiter des Landkreises Spree-Neiße schon in den Startlöchern. In den Monaten zuvor wurden bereits intensiv die Kommunen, die Anbieter von Mittagsversorgung, Vereine und auch die Bürger in Veranstaltungen und durch Aushänge informiert.
Von Anfang an wurde großer Wert darauf gelegt, alle Beteiligten einzubeziehen und die Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so unbürokratisch wie möglich, zur Verfügung zu stellen.
Heute, ein Jahr nach Inkrafttreten, kann Hermann Kostrewa, Werkleiter des Jobcenters Spree-Neiße, eine positive Bilanz ziehen. „Bisher wurden von 2.875 Kindern im Landkreis Spree-Neiße Anträge auf Bildung und Teilhabe gestellt. Von den 2.597 anspruchsberechtigten Kindern aus dem Bereich der SGB II Leistungsbezieher beantragten sogar 85 Prozent Leistungen. Diese hohe Auslastung ist insbesondere auch auf das hohe Engagement der kommunalen Beteiligten zurückzuführen. Als Vorreiter im Landkreis Spree-Neiße ist hier die Stadt Spremberg zu nennen, die es geschafft hat, durch gezielte Ansprachen die höchste Auslastung im Landkreis zu erreichen.“

Trotz dieser positiven Bilanz gibt es natürlich auch im Landkreis Spree-Neiße Kritik an der gesetzlichen Ausgestaltung des Bildungs- und Teilhabepaketes, insbesondere in Bezug auf unnötige bürokratische Hürden, die eine schnelle Leistungsgewährung und Abrechnung behindern. Bedenken hat der Werkleiter angesichts einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, nach der geplant wird, künftig einen Eigenanteil bei der Schülerbeförderung zu erheben, wenn für die betroffenen Schüler die Möglichkeit besteht, ihre Fahrkarten auch im Freizeitbereich nutzen zu können. Hierzu erklärt Hermann Kostrewa: „Eine solche Änderung widerspricht dem Sinn und Zweck des Bildungs- und Teilhabepaketes. Hier sollte der Bund berücksichtigen, dass die Fahrkarte auch dafür genutzt werden könne, um andere Leistungen des Teilhabepaketes, wie zum Beispiel eine Lernförderung oder Musikunterricht wahrzunehmen. Ich hoffe daher, dass der Bund an dieser Idee nicht festhält. Hinzu kommt, dass der Prüfaufwand zur Berechnung eines Eigenanteils unverhältnismäßig hoch ist.“

Die einzelnen Leistungen sind in der Anlage nochmals dargestellt. Interessierte Personen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, können sich gern an die zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters an den einzelnen Standorten in Forst, Guben, Spremberg und Cottbus wenden.

Quelle: Jobcenter Spree-Neiße

Vor einem Jahr wurde das Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend zum 01. Januar 2011 eingeführt.
Zu diesem Zeitpunkt saßen die für die Bearbeitung zuständigen Mitarbeiter des Landkreises Spree-Neiße schon in den Startlöchern. In den Monaten zuvor wurden bereits intensiv die Kommunen, die Anbieter von Mittagsversorgung, Vereine und auch die Bürger in Veranstaltungen und durch Aushänge informiert.
Von Anfang an wurde großer Wert darauf gelegt, alle Beteiligten einzubeziehen und die Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so unbürokratisch wie möglich, zur Verfügung zu stellen.
Heute, ein Jahr nach Inkrafttreten, kann Hermann Kostrewa, Werkleiter des Jobcenters Spree-Neiße, eine positive Bilanz ziehen. „Bisher wurden von 2.875 Kindern im Landkreis Spree-Neiße Anträge auf Bildung und Teilhabe gestellt. Von den 2.597 anspruchsberechtigten Kindern aus dem Bereich der SGB II Leistungsbezieher beantragten sogar 85 Prozent Leistungen. Diese hohe Auslastung ist insbesondere auch auf das hohe Engagement der kommunalen Beteiligten zurückzuführen. Als Vorreiter im Landkreis Spree-Neiße ist hier die Stadt Spremberg zu nennen, die es geschafft hat, durch gezielte Ansprachen die höchste Auslastung im Landkreis zu erreichen.“

Trotz dieser positiven Bilanz gibt es natürlich auch im Landkreis Spree-Neiße Kritik an der gesetzlichen Ausgestaltung des Bildungs- und Teilhabepaketes, insbesondere in Bezug auf unnötige bürokratische Hürden, die eine schnelle Leistungsgewährung und Abrechnung behindern. Bedenken hat der Werkleiter angesichts einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, nach der geplant wird, künftig einen Eigenanteil bei der Schülerbeförderung zu erheben, wenn für die betroffenen Schüler die Möglichkeit besteht, ihre Fahrkarten auch im Freizeitbereich nutzen zu können. Hierzu erklärt Hermann Kostrewa: „Eine solche Änderung widerspricht dem Sinn und Zweck des Bildungs- und Teilhabepaketes. Hier sollte der Bund berücksichtigen, dass die Fahrkarte auch dafür genutzt werden könne, um andere Leistungen des Teilhabepaketes, wie zum Beispiel eine Lernförderung oder Musikunterricht wahrzunehmen. Ich hoffe daher, dass der Bund an dieser Idee nicht festhält. Hinzu kommt, dass der Prüfaufwand zur Berechnung eines Eigenanteils unverhältnismäßig hoch ist.“

Die einzelnen Leistungen sind in der Anlage nochmals dargestellt. Interessierte Personen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, können sich gern an die zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters an den einzelnen Standorten in Forst, Guben, Spremberg und Cottbus wenden.

Quelle: Jobcenter Spree-Neiße

Vor einem Jahr wurde das Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend zum 01. Januar 2011 eingeführt.
Zu diesem Zeitpunkt saßen die für die Bearbeitung zuständigen Mitarbeiter des Landkreises Spree-Neiße schon in den Startlöchern. In den Monaten zuvor wurden bereits intensiv die Kommunen, die Anbieter von Mittagsversorgung, Vereine und auch die Bürger in Veranstaltungen und durch Aushänge informiert.
Von Anfang an wurde großer Wert darauf gelegt, alle Beteiligten einzubeziehen und die Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so unbürokratisch wie möglich, zur Verfügung zu stellen.
Heute, ein Jahr nach Inkrafttreten, kann Hermann Kostrewa, Werkleiter des Jobcenters Spree-Neiße, eine positive Bilanz ziehen. „Bisher wurden von 2.875 Kindern im Landkreis Spree-Neiße Anträge auf Bildung und Teilhabe gestellt. Von den 2.597 anspruchsberechtigten Kindern aus dem Bereich der SGB II Leistungsbezieher beantragten sogar 85 Prozent Leistungen. Diese hohe Auslastung ist insbesondere auch auf das hohe Engagement der kommunalen Beteiligten zurückzuführen. Als Vorreiter im Landkreis Spree-Neiße ist hier die Stadt Spremberg zu nennen, die es geschafft hat, durch gezielte Ansprachen die höchste Auslastung im Landkreis zu erreichen.“

Trotz dieser positiven Bilanz gibt es natürlich auch im Landkreis Spree-Neiße Kritik an der gesetzlichen Ausgestaltung des Bildungs- und Teilhabepaketes, insbesondere in Bezug auf unnötige bürokratische Hürden, die eine schnelle Leistungsgewährung und Abrechnung behindern. Bedenken hat der Werkleiter angesichts einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, nach der geplant wird, künftig einen Eigenanteil bei der Schülerbeförderung zu erheben, wenn für die betroffenen Schüler die Möglichkeit besteht, ihre Fahrkarten auch im Freizeitbereich nutzen zu können. Hierzu erklärt Hermann Kostrewa: „Eine solche Änderung widerspricht dem Sinn und Zweck des Bildungs- und Teilhabepaketes. Hier sollte der Bund berücksichtigen, dass die Fahrkarte auch dafür genutzt werden könne, um andere Leistungen des Teilhabepaketes, wie zum Beispiel eine Lernförderung oder Musikunterricht wahrzunehmen. Ich hoffe daher, dass der Bund an dieser Idee nicht festhält. Hinzu kommt, dass der Prüfaufwand zur Berechnung eines Eigenanteils unverhältnismäßig hoch ist.“

Die einzelnen Leistungen sind in der Anlage nochmals dargestellt. Interessierte Personen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, können sich gern an die zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters an den einzelnen Standorten in Forst, Guben, Spremberg und Cottbus wenden.

Quelle: Jobcenter Spree-Neiße

Vor einem Jahr wurde das Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend zum 01. Januar 2011 eingeführt.
Zu diesem Zeitpunkt saßen die für die Bearbeitung zuständigen Mitarbeiter des Landkreises Spree-Neiße schon in den Startlöchern. In den Monaten zuvor wurden bereits intensiv die Kommunen, die Anbieter von Mittagsversorgung, Vereine und auch die Bürger in Veranstaltungen und durch Aushänge informiert.
Von Anfang an wurde großer Wert darauf gelegt, alle Beteiligten einzubeziehen und die Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so unbürokratisch wie möglich, zur Verfügung zu stellen.
Heute, ein Jahr nach Inkrafttreten, kann Hermann Kostrewa, Werkleiter des Jobcenters Spree-Neiße, eine positive Bilanz ziehen. „Bisher wurden von 2.875 Kindern im Landkreis Spree-Neiße Anträge auf Bildung und Teilhabe gestellt. Von den 2.597 anspruchsberechtigten Kindern aus dem Bereich der SGB II Leistungsbezieher beantragten sogar 85 Prozent Leistungen. Diese hohe Auslastung ist insbesondere auch auf das hohe Engagement der kommunalen Beteiligten zurückzuführen. Als Vorreiter im Landkreis Spree-Neiße ist hier die Stadt Spremberg zu nennen, die es geschafft hat, durch gezielte Ansprachen die höchste Auslastung im Landkreis zu erreichen.“

Trotz dieser positiven Bilanz gibt es natürlich auch im Landkreis Spree-Neiße Kritik an der gesetzlichen Ausgestaltung des Bildungs- und Teilhabepaketes, insbesondere in Bezug auf unnötige bürokratische Hürden, die eine schnelle Leistungsgewährung und Abrechnung behindern. Bedenken hat der Werkleiter angesichts einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, nach der geplant wird, künftig einen Eigenanteil bei der Schülerbeförderung zu erheben, wenn für die betroffenen Schüler die Möglichkeit besteht, ihre Fahrkarten auch im Freizeitbereich nutzen zu können. Hierzu erklärt Hermann Kostrewa: „Eine solche Änderung widerspricht dem Sinn und Zweck des Bildungs- und Teilhabepaketes. Hier sollte der Bund berücksichtigen, dass die Fahrkarte auch dafür genutzt werden könne, um andere Leistungen des Teilhabepaketes, wie zum Beispiel eine Lernförderung oder Musikunterricht wahrzunehmen. Ich hoffe daher, dass der Bund an dieser Idee nicht festhält. Hinzu kommt, dass der Prüfaufwand zur Berechnung eines Eigenanteils unverhältnismäßig hoch ist.“

Die einzelnen Leistungen sind in der Anlage nochmals dargestellt. Interessierte Personen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, können sich gern an die zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters an den einzelnen Standorten in Forst, Guben, Spremberg und Cottbus wenden.

Quelle: Jobcenter Spree-Neiße

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