Im Landkreis Dahme-Spreewald sind seit vergangenem Freitag vier gewerbliche Einrichtungen von Einbrüchen betroffen. Das teilte die Polizei am heutigen Sonntag mit. Die unbekannten Tatverdächtigen sollen dabei teils Waren sowie Bargeldbestände im Wert mehrerer tausend Euro entwendet haben. Bei einem Einbruch in einen Supermarkt in Golßen zeichneten Überwachungskameras den Vorfall auf.
Kameras filmten Einbruch in Golßener Supermarkt
Im Zeitraum von Freitag, dem 27. Februar, bis zum heutigen Sonntagvormittag wurden der Polizei im Bereich des Landkreises Dahme-Spreewald insgesamt vier Einbrüche in gewerbliche Einrichtungen gemeldet. Dabei wurden nach Angaben der Polizei teils Waren und Bargeldbestände im Wert mehrerer tausend Euro entwendet. Welche Geschäfte im Einzelnen betroffen waren und wie hoch der genaue Gesamtschaden ausfällt, teilte die Polizei zunächst nicht mit.
Besonders bedeutsam ist in diesem Zusammenhang der Fall eines Supermarkts in Golßen. Dort konnten Überwachungskameras die tatverdächtigen Personen während des Einbruchs aufzeichnen. Diese Aufnahmen dürften den Ermittlern nun als wichtiges Beweismittel dienen. Darüber hinaus kamen die Tatortdienste zur Spurenauswertung zum Einsatz, wie die Polizei weiter mitteilte.
Die Einbrüche in Dahme-Spreewald erstreckten sich demnach über einen Zeitraum von mehreren Tagen – vom vergangenen Freitag bis zum heutigen Sonntagvormittag um 10:00 Uhr. Neben dem Supermarkt in Golßen wurden drei weitere gewerbliche Einrichtungen zum Ziel. In allen vier Fällen drangen die bislang unbekannten Tatverdächtigen in die Objekte ein und entwendeten Waren oder Bargeld. Ob ein Zusammenhang zwischen den einzelnen Taten besteht, geht aus der Polizeimeldung nicht hervor.
Weitere Polizeimeldungen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald
Bestensee: Am Samstagnachmittag, gegen 17:20 Uhr kam es auf der Motzener Straße zu einem Auffahrunfall. Durch den Aufprall wurde eine 46-jährige Beifahrerin leicht verletzt. Der 42-jährige Unfallverursacher war alkoholisiert. Es erfolgte eine Blutentnahme. Ferner wurde der Führerschein des Unfallverursachers beschlagnahmt. Gegen den Unfallverursacher wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Zeuthen: Am Samstagnachmittag, gegen 17:15 Uhr wurde durch Zeugen gemeldet, wie zwei Jugendliche im Bereich der Otto-Nagel-Allee in Zeuthen gegenwärtig mit einer Pyrotechnik auf einer öffentlichen Grünfläche herumspielen sollten. Infolgedessen kam es zum Brandausbruch und circa 500m² brannten hier ohne Gefährdung von Gebäuden ab. Die örtliche Feuerwehr löscht das Feuer. Die Verursacher flüchteten unerkannt. Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung wurde eingeleitet.
Schönefeld: In der Nacht zu Samstag wurde ein 20-jähriger E-Bike-Fahrer angehalten, der aufgrund zu hoher Geschwindigkeit aufgefallen ist. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der nunmehr Beschuldigte an seinem Bike Manipulationen vorgenommen hat, um eine höhere Fahrgeschwindigkeit zu erreichen. Er ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und für das Fahrzeug besteht kein erforderlicher Pflichtversicherungsschutz. Außerdem reagierte ein vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest positiv auf Cannabis. Es folgte eine Blutentnahme beim Beschuldigten. Das E-Bike wurde zu Beweiszwecken sichergestellt und mehrere Strafermittlungsverfahren eingeleitet.
Schönefeld: Im Berichtszeitraum wurden insgesamt sieben PKW-Fahrer festgestellt, die ihre Fahrzeuge ohne erforderlichen Pflichtversicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr führten. Gegen die Fahrzeugführer wurden Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Fahrzeuge wurden vor Ort entstempelt und die Zulassungsbescheinigungen Teil I wurden sichergestellt. Die Weiterfahrt wurde in allen Fällen untersagt.
Schönefeld: Im Berichtszeitraum ereigneten sich insgesamt fünf Verkehrsunfälle. Es blieb jeweils bei Sachschäden. In zwei Fällen entfernte sich der Verursacher unerlaubt vom Unfallort, wobei ein nicht bekannter Fahrer eines PKW Audi auf der B 96 a, nachdem es zur Kollision mit einer Leitplanke kam, den Unfallort fußläufig verließ und den PKW am Unfallort zurückließ. Die Fahndungsmaßnahmen nach dem Fahrer bzw. weiteren Insassen verliefen erfolglos. Der Unfallwagen wurde zu Beweiszwecken sichergestellt.
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