Am Donnerstag verkündete Innenminister Dietmar Woidke, dass es ab diesem Jahr erstmals möglich ist, auch Investitionen der Kommunen aus dem Ausgleichsfonds des Finanzausgleichgesetzes zu fördern (FAG § 16). Der Fonds gilt als sogenannter „Nothilfetopf“ für finanziell notleidende und hoch verschuldete Kommunen.
Dazu wurde auch eine vorläufige Liste kommunaler Projekte veröffentlicht. In der Positivliste für investive Hilfen ist die „Nordanbindung IGOS 2. Teilabschnitt“ mit einer Summe in Höhe von 543.600,00 Euro enthalten. Diese Summe entspricht dem Eigenanteil, den die Stadt aufzubringen hat. Mit der Zuweisung vom Land kann der Haushalt der Stadt maßgeblich entlastet werden.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
Am Donnerstag verkündete Innenminister Dietmar Woidke, dass es ab diesem Jahr erstmals möglich ist, auch Investitionen der Kommunen aus dem Ausgleichsfonds des Finanzausgleichgesetzes zu fördern (FAG § 16). Der Fonds gilt als sogenannter „Nothilfetopf“ für finanziell notleidende und hoch verschuldete Kommunen.
Dazu wurde auch eine vorläufige Liste kommunaler Projekte veröffentlicht. In der Positivliste für investive Hilfen ist die „Nordanbindung IGOS 2. Teilabschnitt“ mit einer Summe in Höhe von 543.600,00 Euro enthalten. Diese Summe entspricht dem Eigenanteil, den die Stadt aufzubringen hat. Mit der Zuweisung vom Land kann der Haushalt der Stadt maßgeblich entlastet werden.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
Am Donnerstag verkündete Innenminister Dietmar Woidke, dass es ab diesem Jahr erstmals möglich ist, auch Investitionen der Kommunen aus dem Ausgleichsfonds des Finanzausgleichgesetzes zu fördern (FAG § 16). Der Fonds gilt als sogenannter „Nothilfetopf“ für finanziell notleidende und hoch verschuldete Kommunen.
Dazu wurde auch eine vorläufige Liste kommunaler Projekte veröffentlicht. In der Positivliste für investive Hilfen ist die „Nordanbindung IGOS 2. Teilabschnitt“ mit einer Summe in Höhe von 543.600,00 Euro enthalten. Diese Summe entspricht dem Eigenanteil, den die Stadt aufzubringen hat. Mit der Zuweisung vom Land kann der Haushalt der Stadt maßgeblich entlastet werden.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt
Am Donnerstag verkündete Innenminister Dietmar Woidke, dass es ab diesem Jahr erstmals möglich ist, auch Investitionen der Kommunen aus dem Ausgleichsfonds des Finanzausgleichgesetzes zu fördern (FAG § 16). Der Fonds gilt als sogenannter „Nothilfetopf“ für finanziell notleidende und hoch verschuldete Kommunen.
Dazu wurde auch eine vorläufige Liste kommunaler Projekte veröffentlicht. In der Positivliste für investive Hilfen ist die „Nordanbindung IGOS 2. Teilabschnitt“ mit einer Summe in Höhe von 543.600,00 Euro enthalten. Diese Summe entspricht dem Eigenanteil, den die Stadt aufzubringen hat. Mit der Zuweisung vom Land kann der Haushalt der Stadt maßgeblich entlastet werden.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt