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NIEDERLAUSITZ aktuell

Stadt Beeskow enttäuscht von Wirtschaftsminister Christoffers

15:17 Uhr | 27. Januar 2011
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Aus Anlass der gestrigen Sitzung des Regionalen Erkundungsbeirats zur Thematik CCS und des heutigen MOZ-Artikels auf Seite 1 erklärt der Bürgermeister der Stadt Beeskow Frank Steffen: 
 
1. Statement / Ankündigungen des Wirtschaftsministers Christoffers
Im Rahmen der gestrigen Sitzung wurde erklärt, der Hauptbetriebsplan für den Raum Beeskow sei vom LBGR geprüft und für genehmigungsreif befunden worden. Der Hauptbetriebsplan wurde indes noch nicht genehmigt (Stand: 26.01.2011). Um schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen, soll nach Vorstellung des MWE das derzeit von der Stadt Beeskow und vom Wasser- und Abwasserverband Beeskow und Umland (WAZV) begonnene Klageverfahren im Wege eines Eilverfahrens vorab geklärt werden.
 
Gemeint ist hiermit, dass das LBGR – so der Wunsch von Herrn Christoffers – die sofortige Vollziehung der Erkundungsgenehmigung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO anordnen soll. Dann hätten ein Widerspruch und die nun bereits rechtshängigen Klagen von Beeskow und dem WAZV keine aufschiebende Wirkung mehr. Der Hauptbetriebsplan könnte vom LBGR erlassen werden.
Von Interesse dürfte sein, dass gemäß § 80 Abs. 3 VwGO das “besondere (!) öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung” schriftlich zu begründen ist. Wichtig ist, dass eben besondere Gründe vorliegen müssen, die über das so genannte Erlassinteresse hinausgehen.
Die Stadt Beeskow sieht keine besonderen Gründe für den Sofortvollzug. Der Umstand, dass nach Anordnung der sofortigen Vollziehung der Hauptbetriebsplan „eingeschoben“ werden soll, zeigt gerade auf, dass es nicht (nur) um Rechtssicherheit, sondern um das Durchpeitschen des Erkundungsverfahrens geht. Für das angestrebte Eilverfahren ist die Genehmigung des Hauptbetriebsplans überhaupt nicht erforderlich.
Die Stadt wird in den nächsten Tagen in Abstimmung mit der beauftragten Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll über ihre weitere juristische Vorgehensweise entscheiden.
 
2. Ablehnung der Erkundungsmaßnahmen durch den Beirat
Der Beirat hat gestern mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluss gefasst hat:
 
“Der Erkundungsbeirat sieht in der Erkundung nach bisherigen Maßstäben kein geeignetes Verfahren zur Vorbereitung eines möglichen Endlagers. Der Erkundungsbeirat erwartet unter diesem Vorzeichen vom Wirtschaftsministerium und vom Präsidenten des LBGR, dass eine Genehmigung des Hauptbetriebsplans und der Sonderbetriebspläne erst dann erteilt wird, wenn geeignete Ergänzungen das Erkundungskonzept qualifizieren.”
 
Der Beirat hat hiermit klar zum Ausdruck gebracht, dass die ersichtlichen Erkundungsbestrebungen als unzureichend anzusehen sind, um den Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.
3. Stadt Beeskow prüft Ausstieg aus Erkundungs-Beirat
Die Stadtverordnetenversammlung Beeskow wird am 16.02.2011 darüber beraten und entscheiden, ob die Stadt sich weiterhin an den Beratungen des Erkundungsbeirates beteiligt. Mit seiner Entscheidung zum Sofortvollzug und der geplanten Genehmigung des Hauptbetriebsplanes hat der Minister den von ihm selbst angekündigten Weg des Dialogs verlassen und deutlich gemacht, dass ihm die Meinung des Beirates nicht wichtig ist. Das ist ein klares politisches Signal an die von einer möglichen Speicherung betroffenen Kommunen und die dort lebenden Menschen. Obwohl der Beirat in zwei Sitzungen Bedarf zur Nachbesserung des Erkundungskonzeptes angemahnt hat, hat der Minister dies lediglich zu Kenntnis genommen, aber in seine Abwägung nicht mit einbezogen. Unter diesen Umständen ist der Beirat eine Farce und nicht geeignet, um die betroffenen Regionen angemessen zu beteiligen.
4. Grundsätzlicher Dialog zu CCS erforderlich
Ein gesellschaftlicher Dialog über Sinn und Zweck und über die Risiken der Speicherung von CO2 erscheint dringend geboten. Letztlich muss die Frage beantwortet werden, weshalb wir in Deutschland und Europa Treibhausgase unter die Erde pressen wollen, statt ihre Entstehung zu verhindern.

Aus Anlass der gestrigen Sitzung des Regionalen Erkundungsbeirats zur Thematik CCS und des heutigen MOZ-Artikels auf Seite 1 erklärt der Bürgermeister der Stadt Beeskow Frank Steffen: 
 
1. Statement / Ankündigungen des Wirtschaftsministers Christoffers
Im Rahmen der gestrigen Sitzung wurde erklärt, der Hauptbetriebsplan für den Raum Beeskow sei vom LBGR geprüft und für genehmigungsreif befunden worden. Der Hauptbetriebsplan wurde indes noch nicht genehmigt (Stand: 26.01.2011). Um schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen, soll nach Vorstellung des MWE das derzeit von der Stadt Beeskow und vom Wasser- und Abwasserverband Beeskow und Umland (WAZV) begonnene Klageverfahren im Wege eines Eilverfahrens vorab geklärt werden.
 
Gemeint ist hiermit, dass das LBGR – so der Wunsch von Herrn Christoffers – die sofortige Vollziehung der Erkundungsgenehmigung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO anordnen soll. Dann hätten ein Widerspruch und die nun bereits rechtshängigen Klagen von Beeskow und dem WAZV keine aufschiebende Wirkung mehr. Der Hauptbetriebsplan könnte vom LBGR erlassen werden.
Von Interesse dürfte sein, dass gemäß § 80 Abs. 3 VwGO das “besondere (!) öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung” schriftlich zu begründen ist. Wichtig ist, dass eben besondere Gründe vorliegen müssen, die über das so genannte Erlassinteresse hinausgehen.
Die Stadt Beeskow sieht keine besonderen Gründe für den Sofortvollzug. Der Umstand, dass nach Anordnung der sofortigen Vollziehung der Hauptbetriebsplan „eingeschoben“ werden soll, zeigt gerade auf, dass es nicht (nur) um Rechtssicherheit, sondern um das Durchpeitschen des Erkundungsverfahrens geht. Für das angestrebte Eilverfahren ist die Genehmigung des Hauptbetriebsplans überhaupt nicht erforderlich.
Die Stadt wird in den nächsten Tagen in Abstimmung mit der beauftragten Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll über ihre weitere juristische Vorgehensweise entscheiden.
 
2. Ablehnung der Erkundungsmaßnahmen durch den Beirat
Der Beirat hat gestern mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluss gefasst hat:
 
“Der Erkundungsbeirat sieht in der Erkundung nach bisherigen Maßstäben kein geeignetes Verfahren zur Vorbereitung eines möglichen Endlagers. Der Erkundungsbeirat erwartet unter diesem Vorzeichen vom Wirtschaftsministerium und vom Präsidenten des LBGR, dass eine Genehmigung des Hauptbetriebsplans und der Sonderbetriebspläne erst dann erteilt wird, wenn geeignete Ergänzungen das Erkundungskonzept qualifizieren.”
 
Der Beirat hat hiermit klar zum Ausdruck gebracht, dass die ersichtlichen Erkundungsbestrebungen als unzureichend anzusehen sind, um den Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.
3. Stadt Beeskow prüft Ausstieg aus Erkundungs-Beirat
Die Stadtverordnetenversammlung Beeskow wird am 16.02.2011 darüber beraten und entscheiden, ob die Stadt sich weiterhin an den Beratungen des Erkundungsbeirates beteiligt. Mit seiner Entscheidung zum Sofortvollzug und der geplanten Genehmigung des Hauptbetriebsplanes hat der Minister den von ihm selbst angekündigten Weg des Dialogs verlassen und deutlich gemacht, dass ihm die Meinung des Beirates nicht wichtig ist. Das ist ein klares politisches Signal an die von einer möglichen Speicherung betroffenen Kommunen und die dort lebenden Menschen. Obwohl der Beirat in zwei Sitzungen Bedarf zur Nachbesserung des Erkundungskonzeptes angemahnt hat, hat der Minister dies lediglich zu Kenntnis genommen, aber in seine Abwägung nicht mit einbezogen. Unter diesen Umständen ist der Beirat eine Farce und nicht geeignet, um die betroffenen Regionen angemessen zu beteiligen.
4. Grundsätzlicher Dialog zu CCS erforderlich
Ein gesellschaftlicher Dialog über Sinn und Zweck und über die Risiken der Speicherung von CO2 erscheint dringend geboten. Letztlich muss die Frage beantwortet werden, weshalb wir in Deutschland und Europa Treibhausgase unter die Erde pressen wollen, statt ihre Entstehung zu verhindern.

Aus Anlass der gestrigen Sitzung des Regionalen Erkundungsbeirats zur Thematik CCS und des heutigen MOZ-Artikels auf Seite 1 erklärt der Bürgermeister der Stadt Beeskow Frank Steffen: 
 
1. Statement / Ankündigungen des Wirtschaftsministers Christoffers
Im Rahmen der gestrigen Sitzung wurde erklärt, der Hauptbetriebsplan für den Raum Beeskow sei vom LBGR geprüft und für genehmigungsreif befunden worden. Der Hauptbetriebsplan wurde indes noch nicht genehmigt (Stand: 26.01.2011). Um schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen, soll nach Vorstellung des MWE das derzeit von der Stadt Beeskow und vom Wasser- und Abwasserverband Beeskow und Umland (WAZV) begonnene Klageverfahren im Wege eines Eilverfahrens vorab geklärt werden.
 
Gemeint ist hiermit, dass das LBGR – so der Wunsch von Herrn Christoffers – die sofortige Vollziehung der Erkundungsgenehmigung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO anordnen soll. Dann hätten ein Widerspruch und die nun bereits rechtshängigen Klagen von Beeskow und dem WAZV keine aufschiebende Wirkung mehr. Der Hauptbetriebsplan könnte vom LBGR erlassen werden.
Von Interesse dürfte sein, dass gemäß § 80 Abs. 3 VwGO das “besondere (!) öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung” schriftlich zu begründen ist. Wichtig ist, dass eben besondere Gründe vorliegen müssen, die über das so genannte Erlassinteresse hinausgehen.
Die Stadt Beeskow sieht keine besonderen Gründe für den Sofortvollzug. Der Umstand, dass nach Anordnung der sofortigen Vollziehung der Hauptbetriebsplan „eingeschoben“ werden soll, zeigt gerade auf, dass es nicht (nur) um Rechtssicherheit, sondern um das Durchpeitschen des Erkundungsverfahrens geht. Für das angestrebte Eilverfahren ist die Genehmigung des Hauptbetriebsplans überhaupt nicht erforderlich.
Die Stadt wird in den nächsten Tagen in Abstimmung mit der beauftragten Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll über ihre weitere juristische Vorgehensweise entscheiden.
 
2. Ablehnung der Erkundungsmaßnahmen durch den Beirat
Der Beirat hat gestern mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluss gefasst hat:
 
“Der Erkundungsbeirat sieht in der Erkundung nach bisherigen Maßstäben kein geeignetes Verfahren zur Vorbereitung eines möglichen Endlagers. Der Erkundungsbeirat erwartet unter diesem Vorzeichen vom Wirtschaftsministerium und vom Präsidenten des LBGR, dass eine Genehmigung des Hauptbetriebsplans und der Sonderbetriebspläne erst dann erteilt wird, wenn geeignete Ergänzungen das Erkundungskonzept qualifizieren.”
 
Der Beirat hat hiermit klar zum Ausdruck gebracht, dass die ersichtlichen Erkundungsbestrebungen als unzureichend anzusehen sind, um den Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.
3. Stadt Beeskow prüft Ausstieg aus Erkundungs-Beirat
Die Stadtverordnetenversammlung Beeskow wird am 16.02.2011 darüber beraten und entscheiden, ob die Stadt sich weiterhin an den Beratungen des Erkundungsbeirates beteiligt. Mit seiner Entscheidung zum Sofortvollzug und der geplanten Genehmigung des Hauptbetriebsplanes hat der Minister den von ihm selbst angekündigten Weg des Dialogs verlassen und deutlich gemacht, dass ihm die Meinung des Beirates nicht wichtig ist. Das ist ein klares politisches Signal an die von einer möglichen Speicherung betroffenen Kommunen und die dort lebenden Menschen. Obwohl der Beirat in zwei Sitzungen Bedarf zur Nachbesserung des Erkundungskonzeptes angemahnt hat, hat der Minister dies lediglich zu Kenntnis genommen, aber in seine Abwägung nicht mit einbezogen. Unter diesen Umständen ist der Beirat eine Farce und nicht geeignet, um die betroffenen Regionen angemessen zu beteiligen.
4. Grundsätzlicher Dialog zu CCS erforderlich
Ein gesellschaftlicher Dialog über Sinn und Zweck und über die Risiken der Speicherung von CO2 erscheint dringend geboten. Letztlich muss die Frage beantwortet werden, weshalb wir in Deutschland und Europa Treibhausgase unter die Erde pressen wollen, statt ihre Entstehung zu verhindern.

Aus Anlass der gestrigen Sitzung des Regionalen Erkundungsbeirats zur Thematik CCS und des heutigen MOZ-Artikels auf Seite 1 erklärt der Bürgermeister der Stadt Beeskow Frank Steffen: 
 
1. Statement / Ankündigungen des Wirtschaftsministers Christoffers
Im Rahmen der gestrigen Sitzung wurde erklärt, der Hauptbetriebsplan für den Raum Beeskow sei vom LBGR geprüft und für genehmigungsreif befunden worden. Der Hauptbetriebsplan wurde indes noch nicht genehmigt (Stand: 26.01.2011). Um schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen, soll nach Vorstellung des MWE das derzeit von der Stadt Beeskow und vom Wasser- und Abwasserverband Beeskow und Umland (WAZV) begonnene Klageverfahren im Wege eines Eilverfahrens vorab geklärt werden.
 
Gemeint ist hiermit, dass das LBGR – so der Wunsch von Herrn Christoffers – die sofortige Vollziehung der Erkundungsgenehmigung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO anordnen soll. Dann hätten ein Widerspruch und die nun bereits rechtshängigen Klagen von Beeskow und dem WAZV keine aufschiebende Wirkung mehr. Der Hauptbetriebsplan könnte vom LBGR erlassen werden.
Von Interesse dürfte sein, dass gemäß § 80 Abs. 3 VwGO das “besondere (!) öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung” schriftlich zu begründen ist. Wichtig ist, dass eben besondere Gründe vorliegen müssen, die über das so genannte Erlassinteresse hinausgehen.
Die Stadt Beeskow sieht keine besonderen Gründe für den Sofortvollzug. Der Umstand, dass nach Anordnung der sofortigen Vollziehung der Hauptbetriebsplan „eingeschoben“ werden soll, zeigt gerade auf, dass es nicht (nur) um Rechtssicherheit, sondern um das Durchpeitschen des Erkundungsverfahrens geht. Für das angestrebte Eilverfahren ist die Genehmigung des Hauptbetriebsplans überhaupt nicht erforderlich.
Die Stadt wird in den nächsten Tagen in Abstimmung mit der beauftragten Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll über ihre weitere juristische Vorgehensweise entscheiden.
 
2. Ablehnung der Erkundungsmaßnahmen durch den Beirat
Der Beirat hat gestern mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluss gefasst hat:
 
“Der Erkundungsbeirat sieht in der Erkundung nach bisherigen Maßstäben kein geeignetes Verfahren zur Vorbereitung eines möglichen Endlagers. Der Erkundungsbeirat erwartet unter diesem Vorzeichen vom Wirtschaftsministerium und vom Präsidenten des LBGR, dass eine Genehmigung des Hauptbetriebsplans und der Sonderbetriebspläne erst dann erteilt wird, wenn geeignete Ergänzungen das Erkundungskonzept qualifizieren.”
 
Der Beirat hat hiermit klar zum Ausdruck gebracht, dass die ersichtlichen Erkundungsbestrebungen als unzureichend anzusehen sind, um den Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.
3. Stadt Beeskow prüft Ausstieg aus Erkundungs-Beirat
Die Stadtverordnetenversammlung Beeskow wird am 16.02.2011 darüber beraten und entscheiden, ob die Stadt sich weiterhin an den Beratungen des Erkundungsbeirates beteiligt. Mit seiner Entscheidung zum Sofortvollzug und der geplanten Genehmigung des Hauptbetriebsplanes hat der Minister den von ihm selbst angekündigten Weg des Dialogs verlassen und deutlich gemacht, dass ihm die Meinung des Beirates nicht wichtig ist. Das ist ein klares politisches Signal an die von einer möglichen Speicherung betroffenen Kommunen und die dort lebenden Menschen. Obwohl der Beirat in zwei Sitzungen Bedarf zur Nachbesserung des Erkundungskonzeptes angemahnt hat, hat der Minister dies lediglich zu Kenntnis genommen, aber in seine Abwägung nicht mit einbezogen. Unter diesen Umständen ist der Beirat eine Farce und nicht geeignet, um die betroffenen Regionen angemessen zu beteiligen.
4. Grundsätzlicher Dialog zu CCS erforderlich
Ein gesellschaftlicher Dialog über Sinn und Zweck und über die Risiken der Speicherung von CO2 erscheint dringend geboten. Letztlich muss die Frage beantwortet werden, weshalb wir in Deutschland und Europa Treibhausgase unter die Erde pressen wollen, statt ihre Entstehung zu verhindern.

Aus Anlass der gestrigen Sitzung des Regionalen Erkundungsbeirats zur Thematik CCS und des heutigen MOZ-Artikels auf Seite 1 erklärt der Bürgermeister der Stadt Beeskow Frank Steffen: 
 
1. Statement / Ankündigungen des Wirtschaftsministers Christoffers
Im Rahmen der gestrigen Sitzung wurde erklärt, der Hauptbetriebsplan für den Raum Beeskow sei vom LBGR geprüft und für genehmigungsreif befunden worden. Der Hauptbetriebsplan wurde indes noch nicht genehmigt (Stand: 26.01.2011). Um schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen, soll nach Vorstellung des MWE das derzeit von der Stadt Beeskow und vom Wasser- und Abwasserverband Beeskow und Umland (WAZV) begonnene Klageverfahren im Wege eines Eilverfahrens vorab geklärt werden.
 
Gemeint ist hiermit, dass das LBGR – so der Wunsch von Herrn Christoffers – die sofortige Vollziehung der Erkundungsgenehmigung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO anordnen soll. Dann hätten ein Widerspruch und die nun bereits rechtshängigen Klagen von Beeskow und dem WAZV keine aufschiebende Wirkung mehr. Der Hauptbetriebsplan könnte vom LBGR erlassen werden.
Von Interesse dürfte sein, dass gemäß § 80 Abs. 3 VwGO das “besondere (!) öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung” schriftlich zu begründen ist. Wichtig ist, dass eben besondere Gründe vorliegen müssen, die über das so genannte Erlassinteresse hinausgehen.
Die Stadt Beeskow sieht keine besonderen Gründe für den Sofortvollzug. Der Umstand, dass nach Anordnung der sofortigen Vollziehung der Hauptbetriebsplan „eingeschoben“ werden soll, zeigt gerade auf, dass es nicht (nur) um Rechtssicherheit, sondern um das Durchpeitschen des Erkundungsverfahrens geht. Für das angestrebte Eilverfahren ist die Genehmigung des Hauptbetriebsplans überhaupt nicht erforderlich.
Die Stadt wird in den nächsten Tagen in Abstimmung mit der beauftragten Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll über ihre weitere juristische Vorgehensweise entscheiden.
 
2. Ablehnung der Erkundungsmaßnahmen durch den Beirat
Der Beirat hat gestern mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluss gefasst hat:
 
“Der Erkundungsbeirat sieht in der Erkundung nach bisherigen Maßstäben kein geeignetes Verfahren zur Vorbereitung eines möglichen Endlagers. Der Erkundungsbeirat erwartet unter diesem Vorzeichen vom Wirtschaftsministerium und vom Präsidenten des LBGR, dass eine Genehmigung des Hauptbetriebsplans und der Sonderbetriebspläne erst dann erteilt wird, wenn geeignete Ergänzungen das Erkundungskonzept qualifizieren.”
 
Der Beirat hat hiermit klar zum Ausdruck gebracht, dass die ersichtlichen Erkundungsbestrebungen als unzureichend anzusehen sind, um den Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.
3. Stadt Beeskow prüft Ausstieg aus Erkundungs-Beirat
Die Stadtverordnetenversammlung Beeskow wird am 16.02.2011 darüber beraten und entscheiden, ob die Stadt sich weiterhin an den Beratungen des Erkundungsbeirates beteiligt. Mit seiner Entscheidung zum Sofortvollzug und der geplanten Genehmigung des Hauptbetriebsplanes hat der Minister den von ihm selbst angekündigten Weg des Dialogs verlassen und deutlich gemacht, dass ihm die Meinung des Beirates nicht wichtig ist. Das ist ein klares politisches Signal an die von einer möglichen Speicherung betroffenen Kommunen und die dort lebenden Menschen. Obwohl der Beirat in zwei Sitzungen Bedarf zur Nachbesserung des Erkundungskonzeptes angemahnt hat, hat der Minister dies lediglich zu Kenntnis genommen, aber in seine Abwägung nicht mit einbezogen. Unter diesen Umständen ist der Beirat eine Farce und nicht geeignet, um die betroffenen Regionen angemessen zu beteiligen.
4. Grundsätzlicher Dialog zu CCS erforderlich
Ein gesellschaftlicher Dialog über Sinn und Zweck und über die Risiken der Speicherung von CO2 erscheint dringend geboten. Letztlich muss die Frage beantwortet werden, weshalb wir in Deutschland und Europa Treibhausgase unter die Erde pressen wollen, statt ihre Entstehung zu verhindern.

Aus Anlass der gestrigen Sitzung des Regionalen Erkundungsbeirats zur Thematik CCS und des heutigen MOZ-Artikels auf Seite 1 erklärt der Bürgermeister der Stadt Beeskow Frank Steffen: 
 
1. Statement / Ankündigungen des Wirtschaftsministers Christoffers
Im Rahmen der gestrigen Sitzung wurde erklärt, der Hauptbetriebsplan für den Raum Beeskow sei vom LBGR geprüft und für genehmigungsreif befunden worden. Der Hauptbetriebsplan wurde indes noch nicht genehmigt (Stand: 26.01.2011). Um schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen, soll nach Vorstellung des MWE das derzeit von der Stadt Beeskow und vom Wasser- und Abwasserverband Beeskow und Umland (WAZV) begonnene Klageverfahren im Wege eines Eilverfahrens vorab geklärt werden.
 
Gemeint ist hiermit, dass das LBGR – so der Wunsch von Herrn Christoffers – die sofortige Vollziehung der Erkundungsgenehmigung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO anordnen soll. Dann hätten ein Widerspruch und die nun bereits rechtshängigen Klagen von Beeskow und dem WAZV keine aufschiebende Wirkung mehr. Der Hauptbetriebsplan könnte vom LBGR erlassen werden.
Von Interesse dürfte sein, dass gemäß § 80 Abs. 3 VwGO das “besondere (!) öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung” schriftlich zu begründen ist. Wichtig ist, dass eben besondere Gründe vorliegen müssen, die über das so genannte Erlassinteresse hinausgehen.
Die Stadt Beeskow sieht keine besonderen Gründe für den Sofortvollzug. Der Umstand, dass nach Anordnung der sofortigen Vollziehung der Hauptbetriebsplan „eingeschoben“ werden soll, zeigt gerade auf, dass es nicht (nur) um Rechtssicherheit, sondern um das Durchpeitschen des Erkundungsverfahrens geht. Für das angestrebte Eilverfahren ist die Genehmigung des Hauptbetriebsplans überhaupt nicht erforderlich.
Die Stadt wird in den nächsten Tagen in Abstimmung mit der beauftragten Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll über ihre weitere juristische Vorgehensweise entscheiden.
 
2. Ablehnung der Erkundungsmaßnahmen durch den Beirat
Der Beirat hat gestern mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluss gefasst hat:
 
“Der Erkundungsbeirat sieht in der Erkundung nach bisherigen Maßstäben kein geeignetes Verfahren zur Vorbereitung eines möglichen Endlagers. Der Erkundungsbeirat erwartet unter diesem Vorzeichen vom Wirtschaftsministerium und vom Präsidenten des LBGR, dass eine Genehmigung des Hauptbetriebsplans und der Sonderbetriebspläne erst dann erteilt wird, wenn geeignete Ergänzungen das Erkundungskonzept qualifizieren.”
 
Der Beirat hat hiermit klar zum Ausdruck gebracht, dass die ersichtlichen Erkundungsbestrebungen als unzureichend anzusehen sind, um den Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.
3. Stadt Beeskow prüft Ausstieg aus Erkundungs-Beirat
Die Stadtverordnetenversammlung Beeskow wird am 16.02.2011 darüber beraten und entscheiden, ob die Stadt sich weiterhin an den Beratungen des Erkundungsbeirates beteiligt. Mit seiner Entscheidung zum Sofortvollzug und der geplanten Genehmigung des Hauptbetriebsplanes hat der Minister den von ihm selbst angekündigten Weg des Dialogs verlassen und deutlich gemacht, dass ihm die Meinung des Beirates nicht wichtig ist. Das ist ein klares politisches Signal an die von einer möglichen Speicherung betroffenen Kommunen und die dort lebenden Menschen. Obwohl der Beirat in zwei Sitzungen Bedarf zur Nachbesserung des Erkundungskonzeptes angemahnt hat, hat der Minister dies lediglich zu Kenntnis genommen, aber in seine Abwägung nicht mit einbezogen. Unter diesen Umständen ist der Beirat eine Farce und nicht geeignet, um die betroffenen Regionen angemessen zu beteiligen.
4. Grundsätzlicher Dialog zu CCS erforderlich
Ein gesellschaftlicher Dialog über Sinn und Zweck und über die Risiken der Speicherung von CO2 erscheint dringend geboten. Letztlich muss die Frage beantwortet werden, weshalb wir in Deutschland und Europa Treibhausgase unter die Erde pressen wollen, statt ihre Entstehung zu verhindern.

Aus Anlass der gestrigen Sitzung des Regionalen Erkundungsbeirats zur Thematik CCS und des heutigen MOZ-Artikels auf Seite 1 erklärt der Bürgermeister der Stadt Beeskow Frank Steffen: 
 
1. Statement / Ankündigungen des Wirtschaftsministers Christoffers
Im Rahmen der gestrigen Sitzung wurde erklärt, der Hauptbetriebsplan für den Raum Beeskow sei vom LBGR geprüft und für genehmigungsreif befunden worden. Der Hauptbetriebsplan wurde indes noch nicht genehmigt (Stand: 26.01.2011). Um schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen, soll nach Vorstellung des MWE das derzeit von der Stadt Beeskow und vom Wasser- und Abwasserverband Beeskow und Umland (WAZV) begonnene Klageverfahren im Wege eines Eilverfahrens vorab geklärt werden.
 
Gemeint ist hiermit, dass das LBGR – so der Wunsch von Herrn Christoffers – die sofortige Vollziehung der Erkundungsgenehmigung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO anordnen soll. Dann hätten ein Widerspruch und die nun bereits rechtshängigen Klagen von Beeskow und dem WAZV keine aufschiebende Wirkung mehr. Der Hauptbetriebsplan könnte vom LBGR erlassen werden.
Von Interesse dürfte sein, dass gemäß § 80 Abs. 3 VwGO das “besondere (!) öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung” schriftlich zu begründen ist. Wichtig ist, dass eben besondere Gründe vorliegen müssen, die über das so genannte Erlassinteresse hinausgehen.
Die Stadt Beeskow sieht keine besonderen Gründe für den Sofortvollzug. Der Umstand, dass nach Anordnung der sofortigen Vollziehung der Hauptbetriebsplan „eingeschoben“ werden soll, zeigt gerade auf, dass es nicht (nur) um Rechtssicherheit, sondern um das Durchpeitschen des Erkundungsverfahrens geht. Für das angestrebte Eilverfahren ist die Genehmigung des Hauptbetriebsplans überhaupt nicht erforderlich.
Die Stadt wird in den nächsten Tagen in Abstimmung mit der beauftragten Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll über ihre weitere juristische Vorgehensweise entscheiden.
 
2. Ablehnung der Erkundungsmaßnahmen durch den Beirat
Der Beirat hat gestern mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluss gefasst hat:
 
“Der Erkundungsbeirat sieht in der Erkundung nach bisherigen Maßstäben kein geeignetes Verfahren zur Vorbereitung eines möglichen Endlagers. Der Erkundungsbeirat erwartet unter diesem Vorzeichen vom Wirtschaftsministerium und vom Präsidenten des LBGR, dass eine Genehmigung des Hauptbetriebsplans und der Sonderbetriebspläne erst dann erteilt wird, wenn geeignete Ergänzungen das Erkundungskonzept qualifizieren.”
 
Der Beirat hat hiermit klar zum Ausdruck gebracht, dass die ersichtlichen Erkundungsbestrebungen als unzureichend anzusehen sind, um den Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.
3. Stadt Beeskow prüft Ausstieg aus Erkundungs-Beirat
Die Stadtverordnetenversammlung Beeskow wird am 16.02.2011 darüber beraten und entscheiden, ob die Stadt sich weiterhin an den Beratungen des Erkundungsbeirates beteiligt. Mit seiner Entscheidung zum Sofortvollzug und der geplanten Genehmigung des Hauptbetriebsplanes hat der Minister den von ihm selbst angekündigten Weg des Dialogs verlassen und deutlich gemacht, dass ihm die Meinung des Beirates nicht wichtig ist. Das ist ein klares politisches Signal an die von einer möglichen Speicherung betroffenen Kommunen und die dort lebenden Menschen. Obwohl der Beirat in zwei Sitzungen Bedarf zur Nachbesserung des Erkundungskonzeptes angemahnt hat, hat der Minister dies lediglich zu Kenntnis genommen, aber in seine Abwägung nicht mit einbezogen. Unter diesen Umständen ist der Beirat eine Farce und nicht geeignet, um die betroffenen Regionen angemessen zu beteiligen.
4. Grundsätzlicher Dialog zu CCS erforderlich
Ein gesellschaftlicher Dialog über Sinn und Zweck und über die Risiken der Speicherung von CO2 erscheint dringend geboten. Letztlich muss die Frage beantwortet werden, weshalb wir in Deutschland und Europa Treibhausgase unter die Erde pressen wollen, statt ihre Entstehung zu verhindern.

Aus Anlass der gestrigen Sitzung des Regionalen Erkundungsbeirats zur Thematik CCS und des heutigen MOZ-Artikels auf Seite 1 erklärt der Bürgermeister der Stadt Beeskow Frank Steffen: 
 
1. Statement / Ankündigungen des Wirtschaftsministers Christoffers
Im Rahmen der gestrigen Sitzung wurde erklärt, der Hauptbetriebsplan für den Raum Beeskow sei vom LBGR geprüft und für genehmigungsreif befunden worden. Der Hauptbetriebsplan wurde indes noch nicht genehmigt (Stand: 26.01.2011). Um schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen, soll nach Vorstellung des MWE das derzeit von der Stadt Beeskow und vom Wasser- und Abwasserverband Beeskow und Umland (WAZV) begonnene Klageverfahren im Wege eines Eilverfahrens vorab geklärt werden.
 
Gemeint ist hiermit, dass das LBGR – so der Wunsch von Herrn Christoffers – die sofortige Vollziehung der Erkundungsgenehmigung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO anordnen soll. Dann hätten ein Widerspruch und die nun bereits rechtshängigen Klagen von Beeskow und dem WAZV keine aufschiebende Wirkung mehr. Der Hauptbetriebsplan könnte vom LBGR erlassen werden.
Von Interesse dürfte sein, dass gemäß § 80 Abs. 3 VwGO das “besondere (!) öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung” schriftlich zu begründen ist. Wichtig ist, dass eben besondere Gründe vorliegen müssen, die über das so genannte Erlassinteresse hinausgehen.
Die Stadt Beeskow sieht keine besonderen Gründe für den Sofortvollzug. Der Umstand, dass nach Anordnung der sofortigen Vollziehung der Hauptbetriebsplan „eingeschoben“ werden soll, zeigt gerade auf, dass es nicht (nur) um Rechtssicherheit, sondern um das Durchpeitschen des Erkundungsverfahrens geht. Für das angestrebte Eilverfahren ist die Genehmigung des Hauptbetriebsplans überhaupt nicht erforderlich.
Die Stadt wird in den nächsten Tagen in Abstimmung mit der beauftragten Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll über ihre weitere juristische Vorgehensweise entscheiden.
 
2. Ablehnung der Erkundungsmaßnahmen durch den Beirat
Der Beirat hat gestern mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluss gefasst hat:
 
“Der Erkundungsbeirat sieht in der Erkundung nach bisherigen Maßstäben kein geeignetes Verfahren zur Vorbereitung eines möglichen Endlagers. Der Erkundungsbeirat erwartet unter diesem Vorzeichen vom Wirtschaftsministerium und vom Präsidenten des LBGR, dass eine Genehmigung des Hauptbetriebsplans und der Sonderbetriebspläne erst dann erteilt wird, wenn geeignete Ergänzungen das Erkundungskonzept qualifizieren.”
 
Der Beirat hat hiermit klar zum Ausdruck gebracht, dass die ersichtlichen Erkundungsbestrebungen als unzureichend anzusehen sind, um den Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.
3. Stadt Beeskow prüft Ausstieg aus Erkundungs-Beirat
Die Stadtverordnetenversammlung Beeskow wird am 16.02.2011 darüber beraten und entscheiden, ob die Stadt sich weiterhin an den Beratungen des Erkundungsbeirates beteiligt. Mit seiner Entscheidung zum Sofortvollzug und der geplanten Genehmigung des Hauptbetriebsplanes hat der Minister den von ihm selbst angekündigten Weg des Dialogs verlassen und deutlich gemacht, dass ihm die Meinung des Beirates nicht wichtig ist. Das ist ein klares politisches Signal an die von einer möglichen Speicherung betroffenen Kommunen und die dort lebenden Menschen. Obwohl der Beirat in zwei Sitzungen Bedarf zur Nachbesserung des Erkundungskonzeptes angemahnt hat, hat der Minister dies lediglich zu Kenntnis genommen, aber in seine Abwägung nicht mit einbezogen. Unter diesen Umständen ist der Beirat eine Farce und nicht geeignet, um die betroffenen Regionen angemessen zu beteiligen.
4. Grundsätzlicher Dialog zu CCS erforderlich
Ein gesellschaftlicher Dialog über Sinn und Zweck und über die Risiken der Speicherung von CO2 erscheint dringend geboten. Letztlich muss die Frage beantwortet werden, weshalb wir in Deutschland und Europa Treibhausgase unter die Erde pressen wollen, statt ihre Entstehung zu verhindern.

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Vor insgesamt knapp 1.000 Besuchern sind drei Formationen des „Jazz Dance Club Cottbus e.V.“ an beiden Tagen des Wochenendes zu ihren Liga-Wettbewerben angetreten. Dabei haben die „Jazzy Steps“ (Foto: Emma ...Stiller und Präsident Robinski) zum vierten mal in dieser Saison Platz eins belegt und sich damit für die Deutsche Meisterschaft in Bielefeld (28.Juni) qualifiziert.

Beim letzten Wettbewerb der Regionalliga konnten sich die „Jazzy Elements“ den dritten Platz in der Abschusstabelle sichern, bevor am Sonntag die „Jazzy Beats“ an der Reihe waren. Sie tanzten sich in der Jugendverbandsliga erstmals in dieser Saison auf Platz eins und hielten damit alle Chancen aufrecht, sich über das letzte Turnier nächste Woche in Schöningen für die Regionalligameisterschaft zu empfehlen und dort sogar des DM-Tickert zu ertanzen.

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