Keine Erlaubnis vorhanden
Der Fahrer des belgischen Kleintransporters konnte die notwendigen Erlaubnisse für den Transport der Pyrotechnik nicht vorlegen. Am Fahrzeug befand sich keine Gefahrgutkennzeichnung für einen solchen Transport. Die Pyrotechnik wurde sichergestellt und gegen den Fahrer des Kleintransporters ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Bereits 60 Verfahren nur im Oktober
Im Monat Oktober 2020 sind bereits 60 Steuerstrafverfahren wegen des Mitbringens von Pyrotechnik eingeleitet worden. Das Sprengstoffgesetz regelt den Umgang und den Verkehr sowie die Einfuhr und die Durchfuhr von Pyrotechnik.