Die Generalbundesanwaltschaft hat in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland am heutigen Mittwoch zwei Männer wegen des dringenden Verdachts der Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigungen festnehmen lassen. Den Beschuldigten, einem russischen und einem deutschen Staatsangehörigen, wird vorgeworfen, seit 2016 in leitender Funktion eines Vereins unter anderem Versorgungsgüter, Medizinprodukte und Drohnen an prorussische Milizionäre der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk weitergeleitet zu haben. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft leitete einer der Beschuldigten mehr als 14.000 Euro in die Gebiete, während der andere mehrfach in den Donbass reiste und an der Organisation sowie Verteilung von Lieferungen beteiligt gewesen sein soll.
Bei den „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ handelt es sich nach Angaben der Generalbundesanwaltschaft um pro-russische Gruppierungen, die ab Frühjahr 2014 die Kontrolle über die ukrainischen Verwaltungsbezirke Donezk und Lugansk mit dem Ziel der Loslösung von der Ukraine beanspruchten und sich intensive Auseinandersetzungen mit den ukrainischen Streitkräften lieferten. Dabei, so die Generalbundesanwaltschaft weiter, setzten die Gruppierungen immer wieder auch Gewalt gegen die Zivilbevölkerung ein. Sie wurden Ende 2022 in die Befehlsstrukturen der russischen Streitkräfte eingegliedert.
Festnahmen in Brandenburg nach Haftbefehlen des Bundesgerichtshofs
Wie die Generalbundesanwaltschaft mitteilt, wurden am heutigen Dienstag, 21. Januar 2026, zwei Beschuldigte aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs festgenommen. Die Haftbefehle datieren vom 12. Januar 2026.
Bei den Festgenommenen handelt es sich um den russischen Staatsangehörigen Suren A. sowie den deutschen Staatsangehörigen Falko H. Die Festnahmen erfolgten in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland in Brandenburg. Beamte des Bundeskriminalamtes führten die Maßnahmen durch. Parallel dazu wurden Räumlichkeiten der Beschuldigten durchsucht.
Den beiden Beschuldigten wird die Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigungen in mehreren Fällen vorgeworfen. Die Ermittlungen stützen sich auf den Verdacht nach § 129a Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 5 sowie § 129b Absatz 1 Satz 1 und 2 des Strafgesetzbuches.
Vorwurf der Unterstützung der „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft nahmen Suren A. und Falko H. seit dem Jahr 2016 herausgehobene Stellungen in einem Verein ein. Dieser Verein organisierte den Transport von Versorgungsgütern und Medizinprodukten, aber auch von Drohnen in den Donbass. Die Transporte kamen Milizionären der sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ zugute.
Bei den „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ handelt es sich laut Pressemitteilung um pro-russische Gruppierungen. Diese beanspruchten ab dem Frühjahr 2014 die Kontrolle über die ukrainischen Verwaltungsbezirke Donezk und Lugansk mit dem Ziel der Loslösung von der Ukraine. In diesem Zusammenhang lieferten sie sich intensive Auseinandersetzungen mit den ukrainischen Streitkräften.
Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft setzten die Gruppierungen dabei wiederholt auch Gewalt gegen die Zivilbevölkerung ein. Ende des Jahres 2022 wurden sie in die Befehlsstrukturen der russischen Streitkräfte eingegliedert.
Finanzielle und logistische Unterstützung im Fokus der Ermittlungen
Dem Beschuldigten Suren A. wird vorgeworfen, Vereinsgelder in Höhe von mehr als 14.000 Euro an die „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ weitergeleitet zu haben. Darüber hinaus soll er Gütertransporte für die dortigen Milizen finanziert haben.
Falko H. wird nach Angaben der Bundesanwaltschaft zur Last gelegt, mehrfach in den Donbass gereist zu sein. Dort führte er Gespräche mit Vertretern der „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ und nahm Lieferaufträge entgegen. Zudem soll er regelmäßig an der Verteilung der transportierten Güter vor Ort mitgewirkt haben.
Die beiden Beschuldigten sollen am morgigen Tag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dieser wird die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden.
Bereits am 27. Mai 2025 waren im Auftrag der Bundesanwaltschaft die Wohnung einer weiteren beschuldigten Person im Landkreis Dahme-Spreewald sowie weitere Objekte in Berlin und Brandenburg durchsucht worden.
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Red. / Presseinformation





