Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz können sich ab sofort Laptops ausleihen. Das gab der Landkreis bekannt. Insgesamt 170 Laptops stehen demzufolge kostenfrei jeweils für die Dauer eines Schuljahres zur Nutzung bereit. Unterstützt werden sollen vor allem diejenigen, die aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse nicht über ein eigenes Endgerät für den Distanzunterricht verfügen. Die Antragsunterlagen sind auf der Homepage des Landkreises zu finden.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz teilte dazu mit:
Schülerinnen und Schüler mit sozialen oder wirtschaftlichen Nachteilen, die an einer allgemeinbildenden oder beruflichen Schule in Trägerschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz lernen, können im Rahmen des „Ausstattungsprogramms für mobile Endgeräte“ Anträge zur Ausleihe eines Laptops stellen. Darauf weist die Kreisverwaltung in ihrer Zuständigkeit für die Gymnasien, Förderschulen und das Oberstufenzentrum Lausitz hin.
170 Laptops
Die aus dem Sofortausstattungsprogramm des Bundes und des Landes Brandenburg finanzierten 170 Laptops stellt der Landkreis, der mit der Umsetzung des Programms an seinen Schulen betraut ist, kostenfrei jeweils für die Dauer eines Schuljahres zur Nutzung bereit. Es sollen Schülerinnen und Schüler unterstützt werden, welche auf Grund ihrer persönlichen Verhältnisse nicht über ein eigenes Endgerät zur Teilnahme am Distanzunterricht verfügen.
Keine Zusatzkosten
Die Leihgeräte sind mit dem Microsoft Office-Paket ausgestattet und verfügen über einen Virenscanner mit erweiterten Schutzfunktionen. Für die Ausleihenden fallen keine Zusatzkosten an. Nach Abschluss eines Leihvertrages werden die Geräte ausgegeben.
Die Schülerinnen und Schüler wurden über ihre Schulen Anfang Februar zum Start der Antragstellung informiert. Anträge für den Geräteverleih für das laufende Schuljahr 2020/2021 können noch bis zum 12. März gestellt werden. Der unterschriebene Antrag inklusive Anlagen ist per Post beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Schulverwaltungs- und Kulturamt, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, einzureichen. Die Antragsunterlagen sind auf der Homepage des Landkreises unter www.osl-online.de, Menüpunkt „Leben und Wohnen“ – „Bildung und Schulen“ zu finden.
Vorrangig antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler bzw. deren Sorgeberechtigte mit einem besonderen Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte. Dies umfasst die Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II/ SGB VIII/ SGB XII, Bildungs- und Teilhabeleistungen, Wohngeldleistungen sowie Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Es können auch Anträge gestellt werden, wenn keine Sozialleistungen bezogen werden. In diesem Fall ist kurz zu begründen, warum ein Leihgerät benötigt wird.
Red. / Presseinfo
Bild: Landkreis/Werner