Bereits im Dezember 2014 hatte der Kreistag des Landkreises Oberspreewald- Lausitz die Wiederaufnahme der Auszahlung einer Pauschale an lizenzierte Übungsleiter im Bereich Sport beschlossen. 65 000 Euro pro Jahr wurden in der Planung für den Doppelhaushalt 2015 und 2016 entsprechend berücksichtigt. Mit der Genehmigung des Haushalts und der jüngst erfolgten endgültigen Freigabe der finanziellen Mittel durch den Kreiskämmerer können entsprechende Bewilligungen gemäß der geltenden Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Oberspreewald-Lausitz nunmehr auf den Weg gebracht werden.
125 entsprechende Anträge wurden durch die Sportvereine im Landkreis bislang beim Landkreis eingereicht und werden derzeit durch das Schulverwaltungs- und Kulturamt der Kreisverwaltung als bewilligendes Fachamt mit Unterstützung des Kreissportbundes geprüft. Wie mitgeteilt wird, erfolgt die Auszahlung der Fördermittel voraussichtlich bereits im kommenden Monat.
Die Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde 2001 vom Kreistag beschlossen und letztmalig 2005 angepasst. Das Dokument kann unter www.osl-online.de heruntergeladen werden.
Die Auszahlung der Mittel stellt keine Pflichtaufgabe des Landkreises dar und gilt daher als sogenannte „freiwillige Leistung”. Die angespannte Haushaltssituation und damit einhergehende strenge Auflagen seitens des Innenministeriums des Landes
Brandenburg hatten zur Folge, dass in den vergangenen Jahren keine Pauschale ausgezahlt worden ist. Trotz einer Entspannung der Situation bleibt die Zielstellung auch weiterhin, alle Anstrengungen auf einen frühestmöglichen gesetzlichen Haushaltsausgleich zu richten. „Die Kreisverwaltung ist gewillt, den eingeschlagenen Kurs fortzusetzen und in seinen Konsolidierungsbemühungen nicht nachzulassen”, heißt es. Die Förderung der Übungsleiter wurde auf mehrheitlichen Wunsch des Kreistages als Zeichen der Anerkennung des Ehrenamtes wieder mit in die Haushaltsplanung aufgenommen.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz