Im Prozess um mehrere schwere Diebstähle in Guben und Lübbenau wurde der Angeklagte gestern zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. So hat das Landgericht Cottbus entschieden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Jahr 2014 zum einen in Supermärkten Schnaps und elektrische Gegenstände im Wert von über 300 Euro geklaut und zum anderen in einem Unternehmen mit einem Messer das Verkaufspersonal bedroht hatte.
Das Landgericht Cottbus teilte dazu mit:
Der Angeklagte ist wegen Diebstahls in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung und versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden.
Hintergrund zum Tatvorgang
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, an einem der Tattage im Zeitraum vom 13.10.2014 bis 04.12.2014 die Geschäftsräume eines Unternehmens betreten zu haben, um dort unter Vorhalt eines Messers Bargeld zu erlangen. Da Bargeld nicht vorhanden war, soll er Zubehörteile für eine Wasserpfeife entwendet haben, um diese für sich zu verwenden. In drei weiteren Fällen soll der Angeklagte aus den Auslagen von Supermärkten Schnaps und elektrische Gegenstände im Wert von insgesamt über 300,00 € entnommen und diese sodann in seiner Bekleidung bzw. in den mitgeführten Taschen versteckt haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen. In einem der Fälle soll sich ihm ein Zeuge in den Weg gestellt haben. Um dennoch mit dem Diebesgut zu entkommen, soll der Angeklagte mit den beiden Flaschen, die er zu dem Zeitpunkt in den Händen hielt, in Richtung Kopf des Zeugen geschlagen haben. Dem Zeugen soll es gelungen sein, die Schläge abzuwehren und den Angeklagten zu überwältigen.
Red.