Katzen sind domestizierte Haustiere für die der Mensch die Verantwortung trägt. Immer mehr Katzen in Deutschland verwildern und verelenden infolge unkontrollierter Vermehrung. Sie leiden an Unterernährung, da sie als domestizierte Tiere nicht in der Lage sind, sich selbst und ihre Nachkommen ausreichend allein zu versorgen. Frei lebende Katzen sind sehr häufig Nachkommen von nicht kastrierten privaten Hauskatzen mit Freigang oder von ausgesetzten Katzen. Ihre Überpopulation ist nicht nur tierschutzwidrig, sie kann auch durch zahlreiche Erkrankungen zu einer Infektionsgefahr für private Freigängerkatzen werden.
Die mögliche moralische und hygienische Belästigung der Bevölkerung durch die große Anzahl der Tiere liegt auf der Hand. Eine hohe Katzendichte kann möglicherweise eine Gefährdung für unsere heimischen Wildvögel darstellen, auch wenn deren Lebensräume durch die vom Menschen verursachten Veränderungen grundsätzlich stärker beeinflusst werden.
Wirkungsvolle Maßnahmen gegen eine Überpopulation frei lebender Katzen sind dringend erforderlich. Kastrationsmaßnahmen durch die Tierschutzvereine bringen keinen dauerhaften Erfolg, wenn private Freigängerkatzen immer wieder für Nachwuchs sorgen, der von den Katzenhaltern nicht in Obhut genommen wird.
Aus diesem Grund ist die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht privater Katzen mit Freigang dringend erforderlich, um eine Stabilisierung der Bestandsdichte auf niedrigem Niveau zu erreichen und die Tierheime zu entlasten. Die Überzahl frei lebender Katzen ist ein gesellschaftliches Problem, deren Reduzierung keine Aufgabe der Tierschutzvereine; jedoch unterstützen sie die öffentliche Hand dabei. Die einzige Erfolg versprechende Maßnahme, einer Überpopulation frei laufender Katzen entgegen zu wirken, ist der Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht frei laufender privater Katzen.
Die Stadt Paderborn hat eine solche Verordnung vor fünf Jahren erlassen. Weit über 200 Kommunen in Deutschland sind diesem Beispiel bereits gefolgt, seit Januar 2014 auch Luckenwalde, als erste Kommune in Brandenburg.
Zur Lösung dieses gesellschaftlichen Problems, zum Schutz von Mensch und Tier, müssen auch in Brandenburg weitere Kommunen diesem Beispiel folgen.
Quelle: Tierheim Cottbus
Foto: Archivbild
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