In der Lausitz wird seit Jahren über Strukturwandel gesprochen, über neue Arbeitsplätze und über die Frage, was vom eigenen Ersparten bleibt, wenn Preise steigen und Tagesgeldzinsen wieder sinken.
Viele Haushalte in der Region haben inzwischen ein ETF-Depot, und manche fragen sich, ob ein kleiner Teil des Geldes auch in Kredite an Privatpersonen und Unternehmen fließen sollte. Wer im Netz nach einer p2p platform sucht, landet schnell bei Vergleichsportalen, die Dutzende Anbieter mit Renditen von zehn Prozent und mehr auflisten. Diese Zahlen sind verlockend, sagen aber wenig darüber, wie sicher das Geld tatsächlich ist. Entscheidend sind Aufsicht, Geschäftsmodell, Transparenz und die Frage, was im Ernstfall passiert. Dieser Beitrag zeigt, worauf es bei der Auswahl ankommt und welche Rolle solche Kredite in einem Depot spielen können.
Was hinter dem Modell steckt
Bei Kreditmarktplätzen leihen Anleger Geld an Verbraucher oder kleine Firmen, meist in Osteuropa, im Baltikum oder in Südeuropa. Häufig vergibt nicht die Plattform selbst den Kredit, sondern ein sogenannter Kreditanbahner, ein Finanzunternehmen vor Ort. Der Anleger erwirbt dann Forderungen oder Rechte an diesen Krediten und erhält monatlich Zinsen. Mindestbeträge liegen oft bei zehn bis fünfzig Euro pro Kredit.
Die beworbenen Renditen bewegen sich je nach Anbieter zwischen etwa neun und fünfzehn Prozent im Jahr. Sie sind keine Zusage, sondern ein Durchschnitt der Zinsen, die aktuell angeboten werden. Was am Ende auf dem Konto ankommt, hängt von Ausfällen, Verzögerungen und davon ab, wie viel Geld ungenutzt auf dem Verrechnungskonto liegt.
Wer beaufsichtigt den Anbieter?
Das ist die wichtigste Frage, und die Antworten unterscheiden sich erheblich. Seit November 2023 müssen Schwarmfinanzierungsplattformen in der EU nach der europäischen Crowdfunding-Verordnung (ECSP) zugelassen sein. In Deutschland ist die BaFin zuständig, im Ausland die jeweilige nationale Aufsicht. Eine solche Zulassung verlangt standardisierte Informationsblätter, getrennte Kundengelder, einen Kenntnistest für unerfahrene Anleger und eine viertägige Bedenkzeit. Eine Entschädigungseinrichtung gibt es dabei nicht.
Einige Anbieter sind als Wertpapierfirma nach MiFID II zugelassen. Dann greift ein nationales Anlegerentschädigungssystem, das meist 90 Prozent der Ansprüche bis 20.000 Euro abdeckt, allerdings nur, wenn die Firma selbst Kundengelder oder Wertpapiere nicht zurückgeben kann. Gegen den Ausfall des Kreditnehmers schützt auch das nicht.
Daneben gibt es Plattformen, die etwa in der Schweiz nur einer Selbstregulierungsorganisation für Geldwäscheprävention angeschlossen sind, und solche ganz ohne Aufsicht. Für Anleger heißt das: weniger Schutz, mehr Eigenverantwortung. Die Zulassung sollte man nicht auf der Website des Anbieters prüfen, sondern im öffentlichen ESMA-Register oder bei der zuständigen Behörde. Auch die Warnlisten der BaFin und die internationale Datenbank I-SCAN der IOSCO lohnen einen Blick.
Wie belastbar ist die Erfolgsbilanz?
Eine Plattform, die drei Jahre am Markt ist und kaum Ausfälle meldet, hat noch keine echte Krise erlebt. Aussagekräftiger ist, wie ein Anbieter mit Problemen umgegangen ist. Als Russland 2022 die Ukraine überfiel, saßen einige Marktplätze auf eingefrorenen Krediten in Millionenhöhe. Manche haben diese Beträge über Jahre vollständig zurückgezahlt, andere nur teilweise.
AusbildungAusbildung Elektroniker (m/w/d) - Energie- und GebäudetechnikElektroanlagenbau Alsdorf GmbH · FinsterwaldeZur Stelle →Alle 398 Stellen in Südbrandenburg →Hilfreich sind drei Kennzahlen: das insgesamt vermittelte Volumen, der Anteil der Kredite, die sich aktuell im Inkasso oder in Verzug befinden, und die tatsächlich realisierten Verluste nach Abschluss der Beitreibung. Wer nur eine Ausfallquote von null Prozent ausweist, aber große Summen „in Verwertung“ führt, erzählt nicht die ganze Geschichte.
Was ist die Rückkaufgarantie wert?
Viele Anbieter werben mit einer Rückkaufgarantie: Ist ein Kredit mehr als 60 Tage im Verzug, kauft der Kreditanbahner ihn samt Zinsen zurück. Das klingt nach Sicherheit, ist aber nur ein vertragliches Versprechen dieses Unternehmens. Gerät der Anbahner selbst in Schwierigkeiten, ist die Garantie wenig wert. Diese Erfahrung haben Anleger im Pandemiejahr 2020 gemacht, als mehrere Kreditgeber gleichzeitig ausfielen.
Ein Blick lohnt sich daher auf die Konzentration: Stammen 80 Prozent der Kredite von einer einzigen Unternehmensgruppe, hängt das Ergebnis an deren Bilanz. Ebenso wichtig ist, ob Plattform und Kreditanbahner gesellschaftsrechtlich verbunden sind.
Bilanzen und Prüfberichte
Seriöse Anbieter veröffentlichen ihre Jahresabschlüsse. Entscheidend sind drei Details: Wer hat geprüft, wann wurde veröffentlicht, und für welche Gesellschaft gilt der Bericht? Ein Abschluss, der mehr als ein Jahr nach dem Stichtag erscheint, ist ein Warnsignal. Ebenso, wenn nur eine Tochtergesellschaft geprüft wurde und die Plattform selbst nicht.
Wie komme ich wieder an mein Geld?
Manche Plattformen bieten einen Zweitmarkt, auf dem Kredite vor Fälligkeit verkauft werden können, oft mit Abschlag. Andere binden das Geld bis zum Laufzeitende, bei Unternehmenskrediten nicht selten zwei Jahre oder länger. In Krisenzeiten verschwinden Käufer am Zweitmarkt genau dann, wenn alle verkaufen wollen. Geld, das man in absehbarer Zeit braucht, gehört deshalb nicht in solche Anlagen.
Steuern sind einfacher als gedacht, aber nicht automatisch
Zinsen aus Privatkrediten sind in Deutschland Kapitalerträge. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Paare gilt auch hier.
Der Haken: Ausländische Plattformen führen in der Regel keine deutsche Steuer ab. Die Erträge müssen daher in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Für Ausfälle gibt es eine gute Nachricht: Die frühere Begrenzung der Verlustverrechnung bei Forderungsausfällen auf 20.000 Euro im Jahr wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 rückwirkend abgeschafft. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, sollte man mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein klären.
Wie viel ist sinnvoll?
Finanzplaner empfehlen meist eine klare Reihenfolge. Zuerst ein Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben auf dem Tagesgeldkonto, das durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro geschützt ist. Dann der langfristige Vermögensaufbau, etwa mit breit gestreuten ETFs. Erst danach kommt eine Beimischung riskanterer Anlagen in Frage.
Ein Rechenbeispiel: Ein Sparer aus Cottbus legt 3.000 Euro an, verteilt auf zwei Anbieter und 60 Kredite zu je 50 Euro. Fällt ein Kredit komplett aus, verliert er 50 Euro, weniger als zwei Prozent des Einsatzes. Hätte er dieselbe Summe in drei Krediten zu je 1.000 Euro angelegt, würde derselbe Ausfall ein Drittel kosten. Viele erfahrene Anleger halten diesen Baustein bei höchstens fünf bis zehn Prozent des Gesamtvermögens.
Fazit für die Praxis
Privatkredite über Online-Marktplätze können ein Depot ergänzen, ersetzen aber weder Tagesgeld noch ETF. Wer einsteigen will, sollte mit einem kleinen Betrag beginnen, die Zulassung selbst überprüfen, auf mehrere Anbieter streuen und die Zinsen im Blick behalten. Ein halbes Jahr Beobachtung verrät oft mehr über einen Anbieter als jede Werbeseite: wie pünktlich gezahlt wird, wie offen über Verzögerungen informiert wird und wie schnell eine Auszahlung auf dem eigenen Konto landet.
Hinweis: Investitionen in Privatkredite über Online-Plattformen sind mit Risiken verbunden, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Vergangene Renditen sind keine Garantie für die Zukunft. Dieser Beitrag stellt keine Anlageberatung dar.
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Foto: Bastian Riccardi / Pexels












