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BUND beantragt Berufungszulassung gegen die Wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagebau Welzow Süd I

13:01 Uhr | 9. April 2013
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Nach intensiver Analyse des Urteils des Verwaltungsgerichts Cottbus in der Klage gegen die Wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagbau Welzow Süd I hat sich der BUND Brandenburg gemeinsam mit Greenpeace entschlossen, die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu beantragen.
Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte die Klage des BUND Brandenburg abgewiesen, die grundsätzliche Argumentation des BUND aber bestätigt. Demnach seien die Bewirtschaftungsziele des Wasserhaushaltsgesetzes, insbesondere das Verschlechterungsverbot, zu beachten. Das Cottbuser Verwaltungsgericht folgte dem BUND aber nicht in der Ansicht, dass auch eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot in diesem Fall nicht statthaft sei.
„Nach intensiver Auseinandersetzung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus sind uns große Zweifel in Bezug auf die Richtigkeit dieses Urteils gekommen“, so Axel Kruschat, Landesgeschäftsführer des BUND Brandenburg. Das Gericht bestätigt, dass die vom BUND vorgeschlagene Dichtwandvariante zu einer geringeren Grundwasserinanspruchnahme führt, lässt aber eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verschlechterungsverbot trotzdem zu. Dies ist vor allem deshalb zu hinterfragen, weil nicht alle Maßnahmen zur Minimierung der Grundwasserentnahme getroffen worden sind. Erst mit der Anordnung aller wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen, mit denen die Verschlechterung des Grundwasserköpers so klein wie möglich gehalten werden kann, ist eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot im Wasserhaushaltsgesetz möglich.
„Mit unserer alternativen Dichtwandroute gibt es eine Möglichkeit, den Grundwasserkörper mengenmäßig besser zu schützen. Dies hat das Verwaltungsgericht Cottbus sogar im Grunde anerkannt“, so Kruschat weiter. Außerdem werden vom Bergamt nicht alle Maßnahmen gefordert, die zur Minimierung der Verockerung von Flüssen wie der Spree notwendig sind, obwohl diese Maßnahmen für Vattenfall wirtschaftlich zumutbar wären. Hierfür geeignete Maßnahmen werden etwa im Braunkohletagebau im Rheinischen Revier bereits seit Jahren angewandt.
„Mit der aktuellen Diskussion über die Verockerung der Spree im Hintergrund ist es nicht zu verstehen, warum das Landesbergamt nicht alle Möglichkeiten gegen die Braunfärbung der Spree nutzt,“ so Gerald Neubauer von Greenpeace. „Mit der jetzigen Wasserrechtlichen Erlaubnis werden zudem die Eisen- und Sulfatbelastungen im Grundwasser für die nächsten 200 Jahre geschaffen und alle aktuellen Bemühungen zur Reduktion der Verockerung zunichte gemacht.“
Die Klage, welche von Greenpeace unterstützt wird, geht damit in die nächste Runde.
Foto: Archivbild

Nach intensiver Analyse des Urteils des Verwaltungsgerichts Cottbus in der Klage gegen die Wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagbau Welzow Süd I hat sich der BUND Brandenburg gemeinsam mit Greenpeace entschlossen, die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu beantragen.
Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte die Klage des BUND Brandenburg abgewiesen, die grundsätzliche Argumentation des BUND aber bestätigt. Demnach seien die Bewirtschaftungsziele des Wasserhaushaltsgesetzes, insbesondere das Verschlechterungsverbot, zu beachten. Das Cottbuser Verwaltungsgericht folgte dem BUND aber nicht in der Ansicht, dass auch eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot in diesem Fall nicht statthaft sei.
„Nach intensiver Auseinandersetzung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus sind uns große Zweifel in Bezug auf die Richtigkeit dieses Urteils gekommen“, so Axel Kruschat, Landesgeschäftsführer des BUND Brandenburg. Das Gericht bestätigt, dass die vom BUND vorgeschlagene Dichtwandvariante zu einer geringeren Grundwasserinanspruchnahme führt, lässt aber eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verschlechterungsverbot trotzdem zu. Dies ist vor allem deshalb zu hinterfragen, weil nicht alle Maßnahmen zur Minimierung der Grundwasserentnahme getroffen worden sind. Erst mit der Anordnung aller wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen, mit denen die Verschlechterung des Grundwasserköpers so klein wie möglich gehalten werden kann, ist eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot im Wasserhaushaltsgesetz möglich.
„Mit unserer alternativen Dichtwandroute gibt es eine Möglichkeit, den Grundwasserkörper mengenmäßig besser zu schützen. Dies hat das Verwaltungsgericht Cottbus sogar im Grunde anerkannt“, so Kruschat weiter. Außerdem werden vom Bergamt nicht alle Maßnahmen gefordert, die zur Minimierung der Verockerung von Flüssen wie der Spree notwendig sind, obwohl diese Maßnahmen für Vattenfall wirtschaftlich zumutbar wären. Hierfür geeignete Maßnahmen werden etwa im Braunkohletagebau im Rheinischen Revier bereits seit Jahren angewandt.
„Mit der aktuellen Diskussion über die Verockerung der Spree im Hintergrund ist es nicht zu verstehen, warum das Landesbergamt nicht alle Möglichkeiten gegen die Braunfärbung der Spree nutzt,“ so Gerald Neubauer von Greenpeace. „Mit der jetzigen Wasserrechtlichen Erlaubnis werden zudem die Eisen- und Sulfatbelastungen im Grundwasser für die nächsten 200 Jahre geschaffen und alle aktuellen Bemühungen zur Reduktion der Verockerung zunichte gemacht.“
Die Klage, welche von Greenpeace unterstützt wird, geht damit in die nächste Runde.
Foto: Archivbild

Nach intensiver Analyse des Urteils des Verwaltungsgerichts Cottbus in der Klage gegen die Wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagbau Welzow Süd I hat sich der BUND Brandenburg gemeinsam mit Greenpeace entschlossen, die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu beantragen.
Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte die Klage des BUND Brandenburg abgewiesen, die grundsätzliche Argumentation des BUND aber bestätigt. Demnach seien die Bewirtschaftungsziele des Wasserhaushaltsgesetzes, insbesondere das Verschlechterungsverbot, zu beachten. Das Cottbuser Verwaltungsgericht folgte dem BUND aber nicht in der Ansicht, dass auch eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot in diesem Fall nicht statthaft sei.
„Nach intensiver Auseinandersetzung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus sind uns große Zweifel in Bezug auf die Richtigkeit dieses Urteils gekommen“, so Axel Kruschat, Landesgeschäftsführer des BUND Brandenburg. Das Gericht bestätigt, dass die vom BUND vorgeschlagene Dichtwandvariante zu einer geringeren Grundwasserinanspruchnahme führt, lässt aber eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verschlechterungsverbot trotzdem zu. Dies ist vor allem deshalb zu hinterfragen, weil nicht alle Maßnahmen zur Minimierung der Grundwasserentnahme getroffen worden sind. Erst mit der Anordnung aller wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen, mit denen die Verschlechterung des Grundwasserköpers so klein wie möglich gehalten werden kann, ist eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot im Wasserhaushaltsgesetz möglich.
„Mit unserer alternativen Dichtwandroute gibt es eine Möglichkeit, den Grundwasserkörper mengenmäßig besser zu schützen. Dies hat das Verwaltungsgericht Cottbus sogar im Grunde anerkannt“, so Kruschat weiter. Außerdem werden vom Bergamt nicht alle Maßnahmen gefordert, die zur Minimierung der Verockerung von Flüssen wie der Spree notwendig sind, obwohl diese Maßnahmen für Vattenfall wirtschaftlich zumutbar wären. Hierfür geeignete Maßnahmen werden etwa im Braunkohletagebau im Rheinischen Revier bereits seit Jahren angewandt.
„Mit der aktuellen Diskussion über die Verockerung der Spree im Hintergrund ist es nicht zu verstehen, warum das Landesbergamt nicht alle Möglichkeiten gegen die Braunfärbung der Spree nutzt,“ so Gerald Neubauer von Greenpeace. „Mit der jetzigen Wasserrechtlichen Erlaubnis werden zudem die Eisen- und Sulfatbelastungen im Grundwasser für die nächsten 200 Jahre geschaffen und alle aktuellen Bemühungen zur Reduktion der Verockerung zunichte gemacht.“
Die Klage, welche von Greenpeace unterstützt wird, geht damit in die nächste Runde.
Foto: Archivbild

Nach intensiver Analyse des Urteils des Verwaltungsgerichts Cottbus in der Klage gegen die Wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagbau Welzow Süd I hat sich der BUND Brandenburg gemeinsam mit Greenpeace entschlossen, die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu beantragen.
Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte die Klage des BUND Brandenburg abgewiesen, die grundsätzliche Argumentation des BUND aber bestätigt. Demnach seien die Bewirtschaftungsziele des Wasserhaushaltsgesetzes, insbesondere das Verschlechterungsverbot, zu beachten. Das Cottbuser Verwaltungsgericht folgte dem BUND aber nicht in der Ansicht, dass auch eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot in diesem Fall nicht statthaft sei.
„Nach intensiver Auseinandersetzung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus sind uns große Zweifel in Bezug auf die Richtigkeit dieses Urteils gekommen“, so Axel Kruschat, Landesgeschäftsführer des BUND Brandenburg. Das Gericht bestätigt, dass die vom BUND vorgeschlagene Dichtwandvariante zu einer geringeren Grundwasserinanspruchnahme führt, lässt aber eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verschlechterungsverbot trotzdem zu. Dies ist vor allem deshalb zu hinterfragen, weil nicht alle Maßnahmen zur Minimierung der Grundwasserentnahme getroffen worden sind. Erst mit der Anordnung aller wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen, mit denen die Verschlechterung des Grundwasserköpers so klein wie möglich gehalten werden kann, ist eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot im Wasserhaushaltsgesetz möglich.
„Mit unserer alternativen Dichtwandroute gibt es eine Möglichkeit, den Grundwasserkörper mengenmäßig besser zu schützen. Dies hat das Verwaltungsgericht Cottbus sogar im Grunde anerkannt“, so Kruschat weiter. Außerdem werden vom Bergamt nicht alle Maßnahmen gefordert, die zur Minimierung der Verockerung von Flüssen wie der Spree notwendig sind, obwohl diese Maßnahmen für Vattenfall wirtschaftlich zumutbar wären. Hierfür geeignete Maßnahmen werden etwa im Braunkohletagebau im Rheinischen Revier bereits seit Jahren angewandt.
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