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Tagesmutter uneinsichtig – Sicherheit der Kinder war nicht gewährleistet

10:33 Uhr | 8. Juli 2009
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Stellungnahme der Fachbereichsleiterin Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Spree-Neiße zu einem Beitrag in einer lokalen Zeitung vom 07.07.2009
Im April 2009 wurde der Landkreis Spree-Neiße durch die Stadtverwaltung Spremberg über den geplanten Umzug der Tagesmutter, Frau Pusch, in ein anderes Gebäude informiert. Um an diesem Standort Kesselstraße 4 in Spremberg zukünftig die Kindertagespflege durchführen zu können, beantragte Frau Pusch eine neue Pflegeerlaubnis für die Betreuung von fünf Kindern bei dem dafür zuständigen Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Spree-Neiße.

Durch die zuständige Mitarbeiterin des Landkreises Spree-Neiße und die Mitarbeiterin der Stadt Spremberg fand daraufhin am 21. April 2009 in Vorbereitung auf die zukünftige Nutzung dieses Gebäudes eine gemeinsame Besichtigung der Räumlichkeiten sowie der Außenanlagen statt.

Während des Besichtigungstermins wurden von den Mitarbeiterinnen sowohl des Landkreises als auch der Stadt Spremberg erhebliche Mängel im Außengelände festgestellt: Es bestand aus ihrer Sicht zum Einen eine große Verletzungsgefahr durch die aus dem Zaun hervorstehenden eisernen Spitzen des Zaunes. Zum Anderen ging ein hohes Gefährdungsrisiko von einer sich auf dem Gelände befindenden nicht gesicherten Regenwanne aus.

Frau Pusch wurde eingehend auf die festgestellten Risiken im Außenbereich hingewiesen. Sie wurde auch hinsichtlich der vorzunehmenden Änderungen zur Beseitigung der Gefahrenquellen bzw. zu einer erforderlichen Abgrenzung des Spielgeländes beraten. Entsprechende Auflagen zur Beseitigung wurden erteilt. Die Erfüllung der Auflagen wurde von Frau Pusch am 21. April 2009 zugesichert.

Am 09. Juni 2009 wurde der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie durch die Stadtverwaltung Spremberg überraschend darüber in Kenntnis gesetzt, dass Frau Pusch bereits seit dem 08. Juni 2009 die Tagespflege in der Kesselstraße durchführt.
Bei dem daraufhin für den 10. Juni 2009 anberaumten Vor-Ort-Termin konnten keine Veränderungen zum April hinsichtlich der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen festgestellt werden, obwohl seit der Auflagenerteilung bereits 7 Wochen vergangen waren. Frau Pusch wurde aus diesem Grund nochmals eine Frist bis zum 16. Juni 2009 zur Beseitigung der Gefährdungen eingeräumt.

Festzustellen ist, dass Frau Pusch bereits im Vorfeld des Umzuges von den Mängeln wusste und ausreichend Zeit zur Beseitigung der Gefahrenquellen hatte. Festzustellen ist aber auch, dass Frau Pusch ihrerseits keine Veranlassung sah, eine Beseitigung der Gefahrenquellen vorzunehmen. Vielmehr zeigte sie überhaupt keine Einsicht in dieser Hinsicht. Die Sicherheit der Kinder stand ihrerseits offensichtlich nicht im Vordergrund.

Bis zum 16. Juni waren wieder keinerlei Veränderungen vorgenommen worden, wie bei dem angekündigten Vor-Ort-Termin festzustellen war. Unter diesen gegebenen Umständen war die Sicherheit der Kinder gefährdet und den Eltern wurde ab dem 17. Juni 2009 ein anderes Kinderbetreuungsangebot empfohlen.

Die Erlaubnis zur Durchführung der Kindertagespflege konnte dann erst am 29. Juni 2009 an Frau Pusch erteilt werden, nachdem sie es nunmehr innerhalb von wenigen Tagen geschafft hat, die für sie „unlösbaren“ Gefahrenquellen zu beseitigen.

Bei der notwendigen Prüfung zur Erlaubniserteilung sollte eigentlich die Sicherheit der Kinder auch im Interesse der Eltern liegen. Es ist deshalb nicht akzeptabel, dass getroffene Vorkehrungen des Landkreises Spree-Neiße zur Sicherheit als „reine Schikane“ bewertet werden.

Die Sicherstellung und Gewährleistung einer gefahrenfreien Betreuung der Kinder ist ein maßgeblicher Aspekt im Erlaubnisverfahren.
In dem Fall, dass ein Kind sich im Außengelände verletzt hätte, kann davon ausgegangen werden, dass Eltern sehr wohl dem Fachbereich fehlendes Verantwortungsbewusstsein vorwerfen würden, weil solche Gefährdungen nicht vorausschauend erkannt worden sind.

Kerstin Schulz
Fachbereichsleiterin Kinder, Jugend und Familie
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Stellungnahme der Fachbereichsleiterin Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Spree-Neiße zu einem Beitrag in einer lokalen Zeitung vom 07.07.2009
Im April 2009 wurde der Landkreis Spree-Neiße durch die Stadtverwaltung Spremberg über den geplanten Umzug der Tagesmutter, Frau Pusch, in ein anderes Gebäude informiert. Um an diesem Standort Kesselstraße 4 in Spremberg zukünftig die Kindertagespflege durchführen zu können, beantragte Frau Pusch eine neue Pflegeerlaubnis für die Betreuung von fünf Kindern bei dem dafür zuständigen Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Spree-Neiße.

Durch die zuständige Mitarbeiterin des Landkreises Spree-Neiße und die Mitarbeiterin der Stadt Spremberg fand daraufhin am 21. April 2009 in Vorbereitung auf die zukünftige Nutzung dieses Gebäudes eine gemeinsame Besichtigung der Räumlichkeiten sowie der Außenanlagen statt.

Während des Besichtigungstermins wurden von den Mitarbeiterinnen sowohl des Landkreises als auch der Stadt Spremberg erhebliche Mängel im Außengelände festgestellt: Es bestand aus ihrer Sicht zum Einen eine große Verletzungsgefahr durch die aus dem Zaun hervorstehenden eisernen Spitzen des Zaunes. Zum Anderen ging ein hohes Gefährdungsrisiko von einer sich auf dem Gelände befindenden nicht gesicherten Regenwanne aus.

Frau Pusch wurde eingehend auf die festgestellten Risiken im Außenbereich hingewiesen. Sie wurde auch hinsichtlich der vorzunehmenden Änderungen zur Beseitigung der Gefahrenquellen bzw. zu einer erforderlichen Abgrenzung des Spielgeländes beraten. Entsprechende Auflagen zur Beseitigung wurden erteilt. Die Erfüllung der Auflagen wurde von Frau Pusch am 21. April 2009 zugesichert.

Am 09. Juni 2009 wurde der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie durch die Stadtverwaltung Spremberg überraschend darüber in Kenntnis gesetzt, dass Frau Pusch bereits seit dem 08. Juni 2009 die Tagespflege in der Kesselstraße durchführt.
Bei dem daraufhin für den 10. Juni 2009 anberaumten Vor-Ort-Termin konnten keine Veränderungen zum April hinsichtlich der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen festgestellt werden, obwohl seit der Auflagenerteilung bereits 7 Wochen vergangen waren. Frau Pusch wurde aus diesem Grund nochmals eine Frist bis zum 16. Juni 2009 zur Beseitigung der Gefährdungen eingeräumt.

Festzustellen ist, dass Frau Pusch bereits im Vorfeld des Umzuges von den Mängeln wusste und ausreichend Zeit zur Beseitigung der Gefahrenquellen hatte. Festzustellen ist aber auch, dass Frau Pusch ihrerseits keine Veranlassung sah, eine Beseitigung der Gefahrenquellen vorzunehmen. Vielmehr zeigte sie überhaupt keine Einsicht in dieser Hinsicht. Die Sicherheit der Kinder stand ihrerseits offensichtlich nicht im Vordergrund.

Bis zum 16. Juni waren wieder keinerlei Veränderungen vorgenommen worden, wie bei dem angekündigten Vor-Ort-Termin festzustellen war. Unter diesen gegebenen Umständen war die Sicherheit der Kinder gefährdet und den Eltern wurde ab dem 17. Juni 2009 ein anderes Kinderbetreuungsangebot empfohlen.

Die Erlaubnis zur Durchführung der Kindertagespflege konnte dann erst am 29. Juni 2009 an Frau Pusch erteilt werden, nachdem sie es nunmehr innerhalb von wenigen Tagen geschafft hat, die für sie „unlösbaren“ Gefahrenquellen zu beseitigen.

Bei der notwendigen Prüfung zur Erlaubniserteilung sollte eigentlich die Sicherheit der Kinder auch im Interesse der Eltern liegen. Es ist deshalb nicht akzeptabel, dass getroffene Vorkehrungen des Landkreises Spree-Neiße zur Sicherheit als „reine Schikane“ bewertet werden.

Die Sicherstellung und Gewährleistung einer gefahrenfreien Betreuung der Kinder ist ein maßgeblicher Aspekt im Erlaubnisverfahren.
In dem Fall, dass ein Kind sich im Außengelände verletzt hätte, kann davon ausgegangen werden, dass Eltern sehr wohl dem Fachbereich fehlendes Verantwortungsbewusstsein vorwerfen würden, weil solche Gefährdungen nicht vorausschauend erkannt worden sind.

Kerstin Schulz
Fachbereichsleiterin Kinder, Jugend und Familie
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Stellungnahme der Fachbereichsleiterin Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Spree-Neiße zu einem Beitrag in einer lokalen Zeitung vom 07.07.2009
Im April 2009 wurde der Landkreis Spree-Neiße durch die Stadtverwaltung Spremberg über den geplanten Umzug der Tagesmutter, Frau Pusch, in ein anderes Gebäude informiert. Um an diesem Standort Kesselstraße 4 in Spremberg zukünftig die Kindertagespflege durchführen zu können, beantragte Frau Pusch eine neue Pflegeerlaubnis für die Betreuung von fünf Kindern bei dem dafür zuständigen Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Spree-Neiße.

Durch die zuständige Mitarbeiterin des Landkreises Spree-Neiße und die Mitarbeiterin der Stadt Spremberg fand daraufhin am 21. April 2009 in Vorbereitung auf die zukünftige Nutzung dieses Gebäudes eine gemeinsame Besichtigung der Räumlichkeiten sowie der Außenanlagen statt.

Während des Besichtigungstermins wurden von den Mitarbeiterinnen sowohl des Landkreises als auch der Stadt Spremberg erhebliche Mängel im Außengelände festgestellt: Es bestand aus ihrer Sicht zum Einen eine große Verletzungsgefahr durch die aus dem Zaun hervorstehenden eisernen Spitzen des Zaunes. Zum Anderen ging ein hohes Gefährdungsrisiko von einer sich auf dem Gelände befindenden nicht gesicherten Regenwanne aus.

Frau Pusch wurde eingehend auf die festgestellten Risiken im Außenbereich hingewiesen. Sie wurde auch hinsichtlich der vorzunehmenden Änderungen zur Beseitigung der Gefahrenquellen bzw. zu einer erforderlichen Abgrenzung des Spielgeländes beraten. Entsprechende Auflagen zur Beseitigung wurden erteilt. Die Erfüllung der Auflagen wurde von Frau Pusch am 21. April 2009 zugesichert.

Am 09. Juni 2009 wurde der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie durch die Stadtverwaltung Spremberg überraschend darüber in Kenntnis gesetzt, dass Frau Pusch bereits seit dem 08. Juni 2009 die Tagespflege in der Kesselstraße durchführt.
Bei dem daraufhin für den 10. Juni 2009 anberaumten Vor-Ort-Termin konnten keine Veränderungen zum April hinsichtlich der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen festgestellt werden, obwohl seit der Auflagenerteilung bereits 7 Wochen vergangen waren. Frau Pusch wurde aus diesem Grund nochmals eine Frist bis zum 16. Juni 2009 zur Beseitigung der Gefährdungen eingeräumt.

Festzustellen ist, dass Frau Pusch bereits im Vorfeld des Umzuges von den Mängeln wusste und ausreichend Zeit zur Beseitigung der Gefahrenquellen hatte. Festzustellen ist aber auch, dass Frau Pusch ihrerseits keine Veranlassung sah, eine Beseitigung der Gefahrenquellen vorzunehmen. Vielmehr zeigte sie überhaupt keine Einsicht in dieser Hinsicht. Die Sicherheit der Kinder stand ihrerseits offensichtlich nicht im Vordergrund.

Bis zum 16. Juni waren wieder keinerlei Veränderungen vorgenommen worden, wie bei dem angekündigten Vor-Ort-Termin festzustellen war. Unter diesen gegebenen Umständen war die Sicherheit der Kinder gefährdet und den Eltern wurde ab dem 17. Juni 2009 ein anderes Kinderbetreuungsangebot empfohlen.

Die Erlaubnis zur Durchführung der Kindertagespflege konnte dann erst am 29. Juni 2009 an Frau Pusch erteilt werden, nachdem sie es nunmehr innerhalb von wenigen Tagen geschafft hat, die für sie „unlösbaren“ Gefahrenquellen zu beseitigen.

Bei der notwendigen Prüfung zur Erlaubniserteilung sollte eigentlich die Sicherheit der Kinder auch im Interesse der Eltern liegen. Es ist deshalb nicht akzeptabel, dass getroffene Vorkehrungen des Landkreises Spree-Neiße zur Sicherheit als „reine Schikane“ bewertet werden.

Die Sicherstellung und Gewährleistung einer gefahrenfreien Betreuung der Kinder ist ein maßgeblicher Aspekt im Erlaubnisverfahren.
In dem Fall, dass ein Kind sich im Außengelände verletzt hätte, kann davon ausgegangen werden, dass Eltern sehr wohl dem Fachbereich fehlendes Verantwortungsbewusstsein vorwerfen würden, weil solche Gefährdungen nicht vorausschauend erkannt worden sind.

Kerstin Schulz
Fachbereichsleiterin Kinder, Jugend und Familie
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

Stellungnahme der Fachbereichsleiterin Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Spree-Neiße zu einem Beitrag in einer lokalen Zeitung vom 07.07.2009
Im April 2009 wurde der Landkreis Spree-Neiße durch die Stadtverwaltung Spremberg über den geplanten Umzug der Tagesmutter, Frau Pusch, in ein anderes Gebäude informiert. Um an diesem Standort Kesselstraße 4 in Spremberg zukünftig die Kindertagespflege durchführen zu können, beantragte Frau Pusch eine neue Pflegeerlaubnis für die Betreuung von fünf Kindern bei dem dafür zuständigen Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Spree-Neiße.

Durch die zuständige Mitarbeiterin des Landkreises Spree-Neiße und die Mitarbeiterin der Stadt Spremberg fand daraufhin am 21. April 2009 in Vorbereitung auf die zukünftige Nutzung dieses Gebäudes eine gemeinsame Besichtigung der Räumlichkeiten sowie der Außenanlagen statt.

Während des Besichtigungstermins wurden von den Mitarbeiterinnen sowohl des Landkreises als auch der Stadt Spremberg erhebliche Mängel im Außengelände festgestellt: Es bestand aus ihrer Sicht zum Einen eine große Verletzungsgefahr durch die aus dem Zaun hervorstehenden eisernen Spitzen des Zaunes. Zum Anderen ging ein hohes Gefährdungsrisiko von einer sich auf dem Gelände befindenden nicht gesicherten Regenwanne aus.

Frau Pusch wurde eingehend auf die festgestellten Risiken im Außenbereich hingewiesen. Sie wurde auch hinsichtlich der vorzunehmenden Änderungen zur Beseitigung der Gefahrenquellen bzw. zu einer erforderlichen Abgrenzung des Spielgeländes beraten. Entsprechende Auflagen zur Beseitigung wurden erteilt. Die Erfüllung der Auflagen wurde von Frau Pusch am 21. April 2009 zugesichert.

Am 09. Juni 2009 wurde der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie durch die Stadtverwaltung Spremberg überraschend darüber in Kenntnis gesetzt, dass Frau Pusch bereits seit dem 08. Juni 2009 die Tagespflege in der Kesselstraße durchführt.
Bei dem daraufhin für den 10. Juni 2009 anberaumten Vor-Ort-Termin konnten keine Veränderungen zum April hinsichtlich der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen festgestellt werden, obwohl seit der Auflagenerteilung bereits 7 Wochen vergangen waren. Frau Pusch wurde aus diesem Grund nochmals eine Frist bis zum 16. Juni 2009 zur Beseitigung der Gefährdungen eingeräumt.

Festzustellen ist, dass Frau Pusch bereits im Vorfeld des Umzuges von den Mängeln wusste und ausreichend Zeit zur Beseitigung der Gefahrenquellen hatte. Festzustellen ist aber auch, dass Frau Pusch ihrerseits keine Veranlassung sah, eine Beseitigung der Gefahrenquellen vorzunehmen. Vielmehr zeigte sie überhaupt keine Einsicht in dieser Hinsicht. Die Sicherheit der Kinder stand ihrerseits offensichtlich nicht im Vordergrund.

Bis zum 16. Juni waren wieder keinerlei Veränderungen vorgenommen worden, wie bei dem angekündigten Vor-Ort-Termin festzustellen war. Unter diesen gegebenen Umständen war die Sicherheit der Kinder gefährdet und den Eltern wurde ab dem 17. Juni 2009 ein anderes Kinderbetreuungsangebot empfohlen.

Die Erlaubnis zur Durchführung der Kindertagespflege konnte dann erst am 29. Juni 2009 an Frau Pusch erteilt werden, nachdem sie es nunmehr innerhalb von wenigen Tagen geschafft hat, die für sie „unlösbaren“ Gefahrenquellen zu beseitigen.

Bei der notwendigen Prüfung zur Erlaubniserteilung sollte eigentlich die Sicherheit der Kinder auch im Interesse der Eltern liegen. Es ist deshalb nicht akzeptabel, dass getroffene Vorkehrungen des Landkreises Spree-Neiße zur Sicherheit als „reine Schikane“ bewertet werden.

Die Sicherstellung und Gewährleistung einer gefahrenfreien Betreuung der Kinder ist ein maßgeblicher Aspekt im Erlaubnisverfahren.
In dem Fall, dass ein Kind sich im Außengelände verletzt hätte, kann davon ausgegangen werden, dass Eltern sehr wohl dem Fachbereich fehlendes Verantwortungsbewusstsein vorwerfen würden, weil solche Gefährdungen nicht vorausschauend erkannt worden sind.

Kerstin Schulz
Fachbereichsleiterin Kinder, Jugend und Familie
Quelle: Landkreis Spree-Neiße

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Cottbus | Restaurant "Zur Kutzeburger Mühle" startet Juli-Aktion für Rentner
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Mit gutem Essen, entspannter Atmosphäre und einer besonderen Aktion startet das Restaurant „Zur Kutzeburger Mühle“ in Cottbus-Gallinchen in den Juli: Rentnerinnen und Rentner sind an zwei Tagen in der Woche ...eingeladen, ausgewählte Gerichte zum halben Preis zu genießen. Immer montags und donnerstags stehen fünf beliebte Klassiker wie beispielsweise Schnitzel mit Bratkartoffeln, Sülze oder auch der Kutzeburger Gulasch zur Wahl. „Rentner haben ja wirklich meist nicht die finanziellen Kapazitäten, so oft essen zu gehen. Und da habe ich gedacht, es ist ein toller Punkt, um ihnen mal was Gutes zu bieten“, sagt Inhaberin Joanne Bramer am NL-Mikrofon. Das Angebot gilt vorerst den gesamten Juli über.

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