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NIEDERLAUSITZ aktuell

Hundekot auf Spielplätzen. Spremberg appeliert an Hundebesitzer

9:34 Uhr | 4. Februar 2014
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Durch „anstößige Hundekegel“ auf Gehwegen, Grünflächen und sogar in den Sandkästen der Kinderspielplätze werden viele Mitbürger verärgert. Immer wieder beschweren sich Bürger bei der Stadtverwaltung über diese „Tretminen“.
Aus diesem Grund möchte die örtliche Ordnungsbehörde unter dem Motto:
„Für eine saubere Stadt Spremberg“ folgenden Appell an alle Hundehalter richten:
Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen! Wenn Ihr Hund sein Häufchen auf die öffentliche Straße oder in eine öffentliche Grünanlage setzt, sind Sie als Hundehalter verpflichtet diese Hinterlassenschaften zu beseitigen. Bedienen Sie sich hierzu einfacher Utensilien. Mittels einer kleinen Plastiktüte oder einem Hundekotbeutel kann der Hundekot nach erledigtem „Geschäft“ aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Hundekotbeutel sind während der Öffnungszeiten an der Information im Rathaus oder im Bürgerbüro im Bürgerhaus erhältlich.
Aus gegebenem Anlass wird außerdem auf folgende, wichtige Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehV) vom 16. Juni 2004 hingewiesen, die durch Hundehalter zu beachten sind:
Die Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätze ist verboten.
In umfriedeten oder anderweitig begrenzten, der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen sowie in Einkaufszentren, Fußgängerzo­nen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht Lei­nenzwang, ebenso bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäu­sern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen, aber auch bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten und sons­tigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln ist jedem Hund ein Maulkorb anzulegen.
Verstöße gegen die vorgenannten Regeln stellen nicht nur ein Ärgernis dar, sondern können auch als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Die örtliche Ordnungsbehörde führt hierzu verstärkt Kontrollen durch. Die unbelehrbaren Hundehalter werden durch entsprechende Maßnahmen auf Ihr Fehlverhalten hingewiesen.
Bei gegenseitiger Rücksichtnahme können Hundehalter und auch Mitbür­ger ohne Vierbeiner auf Dauer gut miteinander auskommen.
Quelle: Stadt Spremberg
Foto: Wikipedia, CC 2.5 Lizenz, Autor: Stephan Czuratis

Durch „anstößige Hundekegel“ auf Gehwegen, Grünflächen und sogar in den Sandkästen der Kinderspielplätze werden viele Mitbürger verärgert. Immer wieder beschweren sich Bürger bei der Stadtverwaltung über diese „Tretminen“.
Aus diesem Grund möchte die örtliche Ordnungsbehörde unter dem Motto:
„Für eine saubere Stadt Spremberg“ folgenden Appell an alle Hundehalter richten:
Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen! Wenn Ihr Hund sein Häufchen auf die öffentliche Straße oder in eine öffentliche Grünanlage setzt, sind Sie als Hundehalter verpflichtet diese Hinterlassenschaften zu beseitigen. Bedienen Sie sich hierzu einfacher Utensilien. Mittels einer kleinen Plastiktüte oder einem Hundekotbeutel kann der Hundekot nach erledigtem „Geschäft“ aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Hundekotbeutel sind während der Öffnungszeiten an der Information im Rathaus oder im Bürgerbüro im Bürgerhaus erhältlich.
Aus gegebenem Anlass wird außerdem auf folgende, wichtige Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehV) vom 16. Juni 2004 hingewiesen, die durch Hundehalter zu beachten sind:
Die Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätze ist verboten.
In umfriedeten oder anderweitig begrenzten, der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen sowie in Einkaufszentren, Fußgängerzo­nen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht Lei­nenzwang, ebenso bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäu­sern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen, aber auch bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten und sons­tigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln ist jedem Hund ein Maulkorb anzulegen.
Verstöße gegen die vorgenannten Regeln stellen nicht nur ein Ärgernis dar, sondern können auch als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Die örtliche Ordnungsbehörde führt hierzu verstärkt Kontrollen durch. Die unbelehrbaren Hundehalter werden durch entsprechende Maßnahmen auf Ihr Fehlverhalten hingewiesen.
Bei gegenseitiger Rücksichtnahme können Hundehalter und auch Mitbür­ger ohne Vierbeiner auf Dauer gut miteinander auskommen.
Quelle: Stadt Spremberg
Foto: Wikipedia, CC 2.5 Lizenz, Autor: Stephan Czuratis

Durch „anstößige Hundekegel“ auf Gehwegen, Grünflächen und sogar in den Sandkästen der Kinderspielplätze werden viele Mitbürger verärgert. Immer wieder beschweren sich Bürger bei der Stadtverwaltung über diese „Tretminen“.
Aus diesem Grund möchte die örtliche Ordnungsbehörde unter dem Motto:
„Für eine saubere Stadt Spremberg“ folgenden Appell an alle Hundehalter richten:
Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen! Wenn Ihr Hund sein Häufchen auf die öffentliche Straße oder in eine öffentliche Grünanlage setzt, sind Sie als Hundehalter verpflichtet diese Hinterlassenschaften zu beseitigen. Bedienen Sie sich hierzu einfacher Utensilien. Mittels einer kleinen Plastiktüte oder einem Hundekotbeutel kann der Hundekot nach erledigtem „Geschäft“ aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Hundekotbeutel sind während der Öffnungszeiten an der Information im Rathaus oder im Bürgerbüro im Bürgerhaus erhältlich.
Aus gegebenem Anlass wird außerdem auf folgende, wichtige Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehV) vom 16. Juni 2004 hingewiesen, die durch Hundehalter zu beachten sind:
Die Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätze ist verboten.
In umfriedeten oder anderweitig begrenzten, der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen sowie in Einkaufszentren, Fußgängerzo­nen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht Lei­nenzwang, ebenso bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäu­sern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen, aber auch bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten und sons­tigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln ist jedem Hund ein Maulkorb anzulegen.
Verstöße gegen die vorgenannten Regeln stellen nicht nur ein Ärgernis dar, sondern können auch als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Die örtliche Ordnungsbehörde führt hierzu verstärkt Kontrollen durch. Die unbelehrbaren Hundehalter werden durch entsprechende Maßnahmen auf Ihr Fehlverhalten hingewiesen.
Bei gegenseitiger Rücksichtnahme können Hundehalter und auch Mitbür­ger ohne Vierbeiner auf Dauer gut miteinander auskommen.
Quelle: Stadt Spremberg
Foto: Wikipedia, CC 2.5 Lizenz, Autor: Stephan Czuratis

Durch „anstößige Hundekegel“ auf Gehwegen, Grünflächen und sogar in den Sandkästen der Kinderspielplätze werden viele Mitbürger verärgert. Immer wieder beschweren sich Bürger bei der Stadtverwaltung über diese „Tretminen“.
Aus diesem Grund möchte die örtliche Ordnungsbehörde unter dem Motto:
„Für eine saubere Stadt Spremberg“ folgenden Appell an alle Hundehalter richten:
Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen! Wenn Ihr Hund sein Häufchen auf die öffentliche Straße oder in eine öffentliche Grünanlage setzt, sind Sie als Hundehalter verpflichtet diese Hinterlassenschaften zu beseitigen. Bedienen Sie sich hierzu einfacher Utensilien. Mittels einer kleinen Plastiktüte oder einem Hundekotbeutel kann der Hundekot nach erledigtem „Geschäft“ aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Hundekotbeutel sind während der Öffnungszeiten an der Information im Rathaus oder im Bürgerbüro im Bürgerhaus erhältlich.
Aus gegebenem Anlass wird außerdem auf folgende, wichtige Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehV) vom 16. Juni 2004 hingewiesen, die durch Hundehalter zu beachten sind:
Die Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätze ist verboten.
In umfriedeten oder anderweitig begrenzten, der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen sowie in Einkaufszentren, Fußgängerzo­nen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht Lei­nenzwang, ebenso bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäu­sern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen, aber auch bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten und sons­tigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln ist jedem Hund ein Maulkorb anzulegen.
Verstöße gegen die vorgenannten Regeln stellen nicht nur ein Ärgernis dar, sondern können auch als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Die örtliche Ordnungsbehörde führt hierzu verstärkt Kontrollen durch. Die unbelehrbaren Hundehalter werden durch entsprechende Maßnahmen auf Ihr Fehlverhalten hingewiesen.
Bei gegenseitiger Rücksichtnahme können Hundehalter und auch Mitbür­ger ohne Vierbeiner auf Dauer gut miteinander auskommen.
Quelle: Stadt Spremberg
Foto: Wikipedia, CC 2.5 Lizenz, Autor: Stephan Czuratis

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