Am 6. November 2019 wurden in Guben die Tarifverhandlungen für die rund 80 Beschäftigten der städtischen Gubener Sozialwerke gGmbH aufgenommen. Die Gewerkschaft ver.di hat den Abschluss eines Anwendungstarifvertrages zur Anwendung des im Land Brandenburg für die Sozialwirtschaft und Pflege bestehenden Flächentarifvertrages gefordert. Ein erstes Tarifangebot des Arbeitgebers hat die Gewerkschaft abgelehnt, ein zweiter Verhandlungstermin ist für den 20. November 2019 angesetzt.
Dazu teilte Verdi weiter mit:
Schon am 1. August 2019 hatte die Gewerkschaft ver.di die städtische Gubener Sozialwerke gGmbH, die ein Pflegeheim mit 80 Plätzen, eine Tagespflege und eine ambulante Pflege betreibt, zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Seit dem 1. Januar 2019 gibt es im Land Brandenburg einen Flächentarifvertrag für die Sozialwirtschaft und Pflege, den die Gewerkschaft ver.di mit dem Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. (PTG) verhandelt und abgeschlossen hat. Dieser Flächentarifvertrag für die Sozialwirtschaft und Pflege findet bei Unternehmen der Pflege- und Sozialwirtschaft im Land Brandenburg Anwendung. Dazu gehört auch die Gemeinnützige Gesellschaft für Alten- und Behindertenpflege mbH (GGAB) der Stadt Bernau. Die Pflege- und Krankenkassen erkennen den Flächentarifvertrag bei der Ermittlung der Kosten- und Pflegesätze an. Die städtische Gubener Sozialwerke gGmbH hat den Abschluss eines Anwendungstarifvertrages abgelehnt. Von der städtischen Gubener Sozialwerke gGmbH wurde auch die Mitgliedschaft mit Tarifbindung in dem Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. (PTG) abgelehnt. Bei einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in dem Arbeitgeberverband PTG würde der Flächentarifvertrag automatisch zur Anwendung kommen.
Die Gubener Sozialwerke gGmbH hat der Gewerkschaft am 6. November 2019 ein erstes Tarifangebot zur Entgelterhöhung und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen unterbreitet. Nach rund vierstündigen Verhandlungen konnte noch keine Einigung erzielt werden. Die Gewerkschaft ver.di hat das Tarifangebot der Gubener Sozialwerke gGmbH als unzureichend abgelehnt, weil das Tarifangebot bei den Entgelten und bei der Jahressonderzahlung (beim Weihnachtsgeld) erheblich unter dem Niveau des bestehenden Flächentarifvertrages für die Sozialwirtschaft und Pflege liegt. So soll eine Pflegefachkraft mit 15-jähriger Beschäftigungszeit 12% weniger Entgelt erhalten, als im Flächentarifvertrag für die Sozialwirtschaft und Pflege im Land Brandenburg incl. Schichtzulage und Jahressonderzahlung als Entgelt geregelt ist. Bei einem Pflegehelfer und bei einer Pflegekraft mit einjähriger Ausbildung liegt das Tarifangebot der Arbeitgeberseite zwischen 13% bis 20% unter dem Tarifniveau des Brandenburger Flächentarifvertrages für die Sozialwirtschaft und Pflege (incl. Schichtzulage und Jahressonderzahlung).
Für die Beschäftigten in der untersten Entgeltgruppe liegt das Arbeitgeberangebot zwischen 7% bis 11% unter dem Tarifniveau des Brandenburger Flächentarifvertrages für die Sozialwirtschaft und Pflege. Dabei sollen diese Beschäftigten in den ersten fünf Beschäftigungsjahren noch nicht einmal den ab Januar 2020 gültigen Brandenburger Vergabemindestlohn von 10,68 EUR pro Stunde erhalten, obwohl es sich bei der Gubener Sozialwerke gGmbH um eine städtische Gesellschaft handelt und die städtische Gesellschaft bei der Vergabe von eigenen Aufträgen unter das Brandenburger Vergabegesetz fällt.
red/Presseinfo