Die „Gubener Stadtwache“ ist die zweifelhafte Organisation einer Bürgerwehr unter Missbrauch der städtischen Beschäftigten!
Der Personalrat wurde vor der Entscheidung zur Einrichtung der „Gubener Stadtwache“ in keinster Weise unterrichtet und beteiligt, obwohl beabsichtigt ist, hier ausschließlich städtische Beschäftigte einzusetzen. Damit ist die Maßnahme schlichtweg rechtswidrig und durch den amtierenden Bürgermeister zurückzunehmen .
Städtische Beschäftigte sind durch den permanenten Personalabbau trotz gestiegener kommunaler Aufgaben extrem belastet. Dies drückt sich durch einen enorm hohen Krankenstand im öffentlichen Dienst aus. So besteht in der öffentlichen Verwaltung mit der höchste Krankenstand . Dies dürfte in der Gubener Stadtverwaltung nicht anders sein!
Bei der Organisation der „Stadtwache“ werden die Grundpflichten des Arbeitgebers beim Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten missachtet . Mit dem Personalrat wurden bislang keine Beratungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für betroffene Beschäftigte durchgeführt.
Die unlängst veröffentlichte Sonderauswertung des DGB-Index-Gute-Arbeit für die öffentliche Verwaltung stellen insbesondere die widersprüchlichen Anforderungen und die Arbeitsintensität als besonders negative und belastende Faktoren der Arbeit heraus . Dies ist übrigens eine von vielen Ursachen für den hohen Krankenstand (siehe oben).
Neben der gestiegenen Arbeitsintensität sehen sich die Beschäftigten auch einer erhöhten Aggression und Gewalt konfrontiert . Statt Präventionsmaßnahmen zu etablieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten deutlich zu verbessern, werden die Beschäftigten der Aggression und Gewalt durch die Einführung einer „Stadtwache“ und „Streifengänge“ noch ausgesetzt. Unverantwortlich ist die Aussage von Herr Mahro in der Bild-Zeitung: „Nach dem Jedermanns-Recht können sie Straftäter verfolgen und festhalten, bis die Polizei kommt. Was sie zum Selbstschutz einpacken, überlasse ich ihnen. Außer Schusswaffen ist da viel erlaubt …“
Die Organisation einer Stadtwache ist sicher ein richtiger Schritt zur Herstellung von Ordnung und Sicherheit in der Stadt Guben, aber in erster Linie eine weitere Ausgestaltung des kommunalen Ordnungsdienstes. Dazu bedarf es einer ausreichenden personellen Ausstattung, einer entsprechenden Ausbildung und Ausrüstung sowie Maßnahmen eines effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes unter Beteiligung der Beschäftigten und des Personalrates! Die Organisation einer Bürgerwehr unter dem Deckmantel einer „Stadtwache“ ist sicher der falsche Weg und unverantwortlich!
Der „Freiwilligkeitsvorbehalt“ ändert an den o.g. Tatsachen nichts!
Wir fordern den amtierenden Bürgermeister auf, das Vorhaben „Stadtwache“ zu stoppen und die Organisation der Aufgabenerweiterung des kommunalen Ordnungsdienstes ordentlich unter Beteiligung des Personalrates zu beraten und vorzubereiten!
Quelle: ver.di-Bezirk Cottbus