Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Guben haben gestern über einen Wahleinspruch zur Kommunalwahl 2014 entschieden. Der Beschlusstext, der von den Fraktionen Wir Gubener Bürger, GUB-SPN, die Linke, CDU und SPD eingebracht wurde, im Wortlaut:
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Einwendungen sind unbegründet.
- Die Feststellung des Wahlleiters der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Guben vom 20.06.2014, dass das Mandat von Herrn Klaus-Dieter Hübner auf Grund der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Guben 2014 gemäß § 51 Abs. 2 s. 2 BbgKWahlG kraft Gesetzes als abgelehnt gilt, weil das Dienstverhältnis von Herrn Klaus-Dieter Hübner als Bürgermeister und kommunaler Wahlbeamter gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG mit dem Mandat als Stadtverordneter unvereinbar ist und Herr Klaus-Dieter Hübner nicht die Beendigung des Dienstverhältnisses angezeigt hat, ist rechtens.
Diesem Beschluss stimmten 18 Stadtverordnete zu, vier stimmten dagegen. Stimmenthaltungen gab es nicht.




