Wie alljährlich im Herbst, wird auch in diesem Jahr der Mühlgraben wieder abgelassen. Das Ablassen des Mühlgrabens erfolgt in der 41. und 42. Kalenderwoche.
In diesem Zeitraum können von den Grundstückseigentümern die Böschungen des Mühlgrabens instand gesetzt, aber auch das Schneiden von Buschwerk und Bäumen im Uferbereich durchgeführt werden.
Foto: Sandra Mattner
Quelle: Stadt Forst (Lausitz)