Das Landesbergbauamt hatte im Juni bestätigt, dass in den Tagebaurandgemeinden Heinersbrück und Jänschwalde die Erdoberfläche um bis zu 12 Zentimeter abgesunken ist. Ursache der Geländeänderungen sei die Regulierung des Grundwassers im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde, die Schädigungen an Bauwerken und der Infrastruktur verursachen kann.
Die Landtagsabgeordnete Monika Schulz-Höpfner (CDU) stellte daraufhin eine Anfrage an die Landesregierung zu den Hintergründen und Konsequenzen dieser Vorkommnisse für die Tagebaurandgemeinden in Brandenburg.
Zu den jetzt vorliegenden Antworten der Landesregierung äußert Monika Schulz-Höpfner:
„Die Beantwortung der Fragen ist von einer unglaublichen Ignoranz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in den Tagebaugebieten gekennzeichnet. So stellt die Landesregierung darauf ab, dass die Benachrichtigung von betroffenen Gemeinde- und Amtsverwaltungen sowie der ortsansässigen Bevölkerung zu den Ergebnissen der Oberflächenvermessungen nicht gesetzlich zwingend vorgesehen ist. Dies empfinde ich als Zumutung. Es ist die Pflicht und ein Frage der Transparenz, die betroffenen Kommunen und Bürger zu informieren. Dabei ist es mir egal, ob dies in informeller Form oder gesetzlich vorgeschrieben geschieht.“
„Die Aussage der Landesregierung, dass durch die Oberflächensenkungen in Folge der Grundwasserabsenkungen keine Schäden zu erwarten sind und bisher auch nicht bekannt geworden sind, wird in den betroffenen Gebieten aber ganz anders erlebt. Diese Landesregierung entlässt den Verursacher der Schäden an Häusern, Grundstücken und Straßen grundsätzlich aus der Entschädigungspflicht. Die Potsdamer Regierung weist den Bürgerinnen und Bürgern die alleinige Verantwortung für die Bewältigung der Auswirkungen von Tagebauen zu und stielt sich selbst aus der Verantwortung.“, so die Abgeordnete weiter.
Antwort zu der Kleinen Anfrage „Oberflächenabsenkung in
Tagebaurandgemeinden“ in der PDF-Datei (Link unten)
Quelle: CDU Wahlkreisbüro, Monika Schulz-Höpfner, MdL
Das Landesbergbauamt hatte im Juni bestätigt, dass in den Tagebaurandgemeinden Heinersbrück und Jänschwalde die Erdoberfläche um bis zu 12 Zentimeter abgesunken ist. Ursache der Geländeänderungen sei die Regulierung des Grundwassers im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde, die Schädigungen an Bauwerken und der Infrastruktur verursachen kann.
Die Landtagsabgeordnete Monika Schulz-Höpfner (CDU) stellte daraufhin eine Anfrage an die Landesregierung zu den Hintergründen und Konsequenzen dieser Vorkommnisse für die Tagebaurandgemeinden in Brandenburg.
Zu den jetzt vorliegenden Antworten der Landesregierung äußert Monika Schulz-Höpfner:
„Die Beantwortung der Fragen ist von einer unglaublichen Ignoranz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in den Tagebaugebieten gekennzeichnet. So stellt die Landesregierung darauf ab, dass die Benachrichtigung von betroffenen Gemeinde- und Amtsverwaltungen sowie der ortsansässigen Bevölkerung zu den Ergebnissen der Oberflächenvermessungen nicht gesetzlich zwingend vorgesehen ist. Dies empfinde ich als Zumutung. Es ist die Pflicht und ein Frage der Transparenz, die betroffenen Kommunen und Bürger zu informieren. Dabei ist es mir egal, ob dies in informeller Form oder gesetzlich vorgeschrieben geschieht.“
„Die Aussage der Landesregierung, dass durch die Oberflächensenkungen in Folge der Grundwasserabsenkungen keine Schäden zu erwarten sind und bisher auch nicht bekannt geworden sind, wird in den betroffenen Gebieten aber ganz anders erlebt. Diese Landesregierung entlässt den Verursacher der Schäden an Häusern, Grundstücken und Straßen grundsätzlich aus der Entschädigungspflicht. Die Potsdamer Regierung weist den Bürgerinnen und Bürgern die alleinige Verantwortung für die Bewältigung der Auswirkungen von Tagebauen zu und stielt sich selbst aus der Verantwortung.“, so die Abgeordnete weiter.
Antwort zu der Kleinen Anfrage „Oberflächenabsenkung in
Tagebaurandgemeinden“ in der PDF-Datei (Link unten)
Quelle: CDU Wahlkreisbüro, Monika Schulz-Höpfner, MdL