Dem seit mehreren Jahren durch beträchtliche Haushaltsdefizite belasteten Landkreis Spree-Neiße soll mit einer kräftigen Finanzspritze aus dem kommunalen Ausgleichsfonds geholfen werden. Innenminister Dietmar Woidke hat nach entsprechender Prüfung entschieden, den Landkreis mit fast 8,8 Millionen Euro auf seinem Weg aus der finanziellen Notlage zu unterstützen. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Das Innenministerium begründet die vorgesehene Unterstützung in seinem jetzt versandten Bescheid mit dem langjährigen Haushaltsdefizit des Landkreises, der zurückliegend permanent in größerem Umfang Kassenkredite aufnehmen musste. Auch die in den Vorjahren vorübergehend erzielten Überschüsse konnten die finanzielle Notlage des Landkreises lediglich abmildern, aber nicht dauerhaft beseitigen. „Für eine solche Notsituation, wo Kommunen trotz aller Bemühungen finanziell einfach nicht mehr allein auf die Beine kommen, ist der Ausgleichsfonds der kommunalen Solidargemeinschaft vorgesehen. Es versteht sich, dass jede Hilfe aus dem Fonds mit einer umfassenden Prüfung der Finanzlage und der Verpflichtung zu maximalen eigenen Haushaltsanstrengungen der bedachten Kommune verbunden sein muss“, unterstrich Woidke. Im Ergebnis sei klar, dass Spree-Neiße geholfen werden müsse. Der Landkreis kann sich nunmehr innerhalb von vier Wochen zu der angekündigten Zuweisung äußern.
Die Bedarfszuweisung für den Landkreis ist zweckbestimmt und darf allein zum Abbau des Negativsaldos seines Finanzhaushalts verwendet werden. Zu den mit der Zuweisung verbundenen Auflagen gehört auch die Verpflichtung, als Landkreis weitere eigene Konsolidierungsmöglichkeiten zu erschließen. Das Innenministerium verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Fortführung und Intensivierung der kommunalen Zusammenarbeit mit der kreisfreien Stadt Cottbus, auf eine zwingend notwendige ständige Anpassung von Verwaltungsorganisation und Personalbestand an die demografische Entwicklung sowie auf die Ausschöpfung der eigenen Einnahmemöglichkeiten bei der Kreisumlage.
Quelle: Ministerium des Innern
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