Das Land Brandenburg gewährt Auszubildenden, die im Land Brandenburg in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, Zuschüsse zu den Kosten der Unterkunft und Verpflegung bei auswärtiger Unterbringung während des Besuches der Berufsschule.
Diese Zuschüsse können von den Personensorgeberechtigten bzw. volljährigen Auszubildenden beim jeweiligen Landkreis, in dem der Ausbildungsbetrieb/Ausbildungsstätte sich befindet, beantragt werden. Für die Beantragung sind die dafür vorgesehenen Formulare zu verwenden. Diese erhalten Sie beim jeweiligen Schulverwaltungsamt des Landkreises bzw. unter www.lkspn.de.
Mit diesem Antragsformular und den darauf genannten Unterlagen werden bis zum 01. April jedes Jahres für das vorangegangene gesamte 1. Schulhalbjahr und bis zum 01. Oktober jedes Jahres für das vorangegangene gesamte 2. Schulhalbjahr bei dem zuständigen Schulverwaltungsamt die Zuschüsse beantragt.
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Quelle: Fachbereich Schule und Kultur des Landkreises Spree-Neiße















