Im Rahmen der Großkontrolle auf der BAB 12 bemerkte ein Polizist in einem polnischem Kleintransporter eine Box mit einem Schäferhund und neun Hundewelpen.
Der Fahrer (und Besitzer der Hunde), ein 40-jähriger Pole, gab an, dass es sich bei den Welpen um Staffordshireterrier handelt und er mit den Tieren nur auf der Durchreise in die Niederlande sei. Laut der Hundehalterverordnung zählen die Staffordshireterrier zu den gefährlichen Hunden (sogenannte „Kampfhunde“). Nach dieser Verordnung ist die Zucht, die Einfuhr und die Haltung dieser Hunde in Brandenburg verboten (Ausnahme: Hunde der entsprechenden Rassen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetztes in Brandenburg gelebt haben).
Ein Amtstierarzt kam vor Ort und nahm die Hunde in Augenschein. Da es am Gesundheitszustand der Tiere keine Beanstandungen gab, wurde der Transporter nach Polen zurückgeschickt. Die Ermittlungen zu diesem Sachverhalt dauern derzeit noch an.
Quelle und Foto Polizei FF/LOS
Im Rahmen der Großkontrolle auf der BAB 12 bemerkte ein Polizist in einem polnischem Kleintransporter eine Box mit einem Schäferhund und neun Hundewelpen.
Der Fahrer (und Besitzer der Hunde), ein 40-jähriger Pole, gab an, dass es sich bei den Welpen um Staffordshireterrier handelt und er mit den Tieren nur auf der Durchreise in die Niederlande sei. Laut der Hundehalterverordnung zählen die Staffordshireterrier zu den gefährlichen Hunden (sogenannte „Kampfhunde“). Nach dieser Verordnung ist die Zucht, die Einfuhr und die Haltung dieser Hunde in Brandenburg verboten (Ausnahme: Hunde der entsprechenden Rassen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetztes in Brandenburg gelebt haben).
Ein Amtstierarzt kam vor Ort und nahm die Hunde in Augenschein. Da es am Gesundheitszustand der Tiere keine Beanstandungen gab, wurde der Transporter nach Polen zurückgeschickt. Die Ermittlungen zu diesem Sachverhalt dauern derzeit noch an.
Quelle und Foto Polizei FF/LOS