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NIEDERLAUSITZ aktuell

Einmalig in Deutschland – Senftenberger Förderprogramme für Kleinstunternehmen, Ärzte und Existenzgründer

13:35 Uhr | 23. Januar 2014
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Der Wirtschaftsstandort Senftenberg wird in den kommenden Monaten besonders geplante Investitionen bei Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern im gesamten Stadtgebiet mit einer in Deutschland einmaligen Förderung unterstützen. Da derzeit ein besonderer Bedarf der Unternehmen in der Stadt Senftenberg für weitere wichtige Investitionen gegeben ist, sollen ab dem 1. Februar 2014 vier neue kommunale Förderprogramme hierbei unterstützen.
Bürgermeister Andreas Fredrich erklärt dazu: „Die Finanzmittel für diese vier Förderprogramme in Höhe von 200.000 Euro werden im Rahmen einer sehr kurzen und einfachen, leicht verständlichen und für die Unternehmen auch sofort nutzbaren Förderrichtlinie abrufbar sein und bei der Erfüllung der gestellten wirtschaftlichen Ziele des Zuwendungsempfängers weiterhelfen. Selbstverständlich werden diese wirtschaftsförderlichen Aktivitäten bei der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen einen wichtigen Beitrag leisten“.
Gemäß der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Senftenberg tritt ab dem 1. Februar 2014 das Senftenberger Förderprogramm für gewerbliche Investitionen (Fördersumme max. 30 Prozent) und für die Förderung von Investitionen in Barrierefreiheit (Fördersumme max. 50 Prozent) in Kraft. Dabei wird die Stadt Senftenberg diese Vorhaben mit jeweils maximal 7.500 Euro fördern.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens „Bürgerhaushalt“ der Stadt Senftenberg war aus der Bevölkerung vorgeschlagen worden, eine Förderung zur Neuansiedlung von Ärzten einzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg hat deshalb einen Investitionskostenzuschuss für Ärzte, die sich in Senftenberg niederlassen, beschlossen. Hier soll eine Förderung in Höhe von jeweils maximal 10.000 Euro für jede Neuansiedelung ermöglicht werden.
Im Jahr 2011 ist die Stadt Senftenberg mit dem Titel „Qualitätsstadt“ ausgezeichnet worden. Zur Qualitätsstadt gehören über 20 Betriebe, die das Siegel „Service-Qualität Deutschland“ tragen und sich zu besonderen Serviceleistungen gegenüber den Kunden verpflichtet haben. Zur Erhaltung des Status „Q-Stadt Senftenberg 2014“ ist es notwendig, dass sich die Unternehmen erneut zertifizieren lassen und auch neue Unternehmen die Zertifizierung mit der „Service-Qualität Deutschland Stufe I“, beantragen. Die Prüfgebühr für die Zertifizierung wird bis zu 50 Prozent durch die Stadt Senftenberg übernommen.
Die jeweilige Förderrichtlinie ist leicht verständlich, die übersichtlichen Antragsformulare sind von den Handwerkern, Gewerbetreibenden sowie den Ärztinnen und Ärzten in wenigen Minuten ausfüllbar. Mit dem Zuwendungsbescheid kann mit der geplanten Maßnahme sehr zeitnah begonnen werden.
Informationen, Richtlinien und Anträge finden Interessierte hier.
Interessenten steht als Ansprechpartner der Wirtschaftsförderer der Stadt Senftenberg, Frank Neubert, unter Telefon 03573 701-115 oder 0162 400762 gern zur Verfügung.
Quelle: Stadt Senftenberg
Foto: Wikipedia, CC Lizenz, Autor: André Kaiser

Der Wirtschaftsstandort Senftenberg wird in den kommenden Monaten besonders geplante Investitionen bei Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern im gesamten Stadtgebiet mit einer in Deutschland einmaligen Förderung unterstützen. Da derzeit ein besonderer Bedarf der Unternehmen in der Stadt Senftenberg für weitere wichtige Investitionen gegeben ist, sollen ab dem 1. Februar 2014 vier neue kommunale Förderprogramme hierbei unterstützen.
Bürgermeister Andreas Fredrich erklärt dazu: „Die Finanzmittel für diese vier Förderprogramme in Höhe von 200.000 Euro werden im Rahmen einer sehr kurzen und einfachen, leicht verständlichen und für die Unternehmen auch sofort nutzbaren Förderrichtlinie abrufbar sein und bei der Erfüllung der gestellten wirtschaftlichen Ziele des Zuwendungsempfängers weiterhelfen. Selbstverständlich werden diese wirtschaftsförderlichen Aktivitäten bei der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen einen wichtigen Beitrag leisten“.
Gemäß der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Senftenberg tritt ab dem 1. Februar 2014 das Senftenberger Förderprogramm für gewerbliche Investitionen (Fördersumme max. 30 Prozent) und für die Förderung von Investitionen in Barrierefreiheit (Fördersumme max. 50 Prozent) in Kraft. Dabei wird die Stadt Senftenberg diese Vorhaben mit jeweils maximal 7.500 Euro fördern.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens „Bürgerhaushalt“ der Stadt Senftenberg war aus der Bevölkerung vorgeschlagen worden, eine Förderung zur Neuansiedlung von Ärzten einzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg hat deshalb einen Investitionskostenzuschuss für Ärzte, die sich in Senftenberg niederlassen, beschlossen. Hier soll eine Förderung in Höhe von jeweils maximal 10.000 Euro für jede Neuansiedelung ermöglicht werden.
Im Jahr 2011 ist die Stadt Senftenberg mit dem Titel „Qualitätsstadt“ ausgezeichnet worden. Zur Qualitätsstadt gehören über 20 Betriebe, die das Siegel „Service-Qualität Deutschland“ tragen und sich zu besonderen Serviceleistungen gegenüber den Kunden verpflichtet haben. Zur Erhaltung des Status „Q-Stadt Senftenberg 2014“ ist es notwendig, dass sich die Unternehmen erneut zertifizieren lassen und auch neue Unternehmen die Zertifizierung mit der „Service-Qualität Deutschland Stufe I“, beantragen. Die Prüfgebühr für die Zertifizierung wird bis zu 50 Prozent durch die Stadt Senftenberg übernommen.
Die jeweilige Förderrichtlinie ist leicht verständlich, die übersichtlichen Antragsformulare sind von den Handwerkern, Gewerbetreibenden sowie den Ärztinnen und Ärzten in wenigen Minuten ausfüllbar. Mit dem Zuwendungsbescheid kann mit der geplanten Maßnahme sehr zeitnah begonnen werden.
Informationen, Richtlinien und Anträge finden Interessierte hier.
Interessenten steht als Ansprechpartner der Wirtschaftsförderer der Stadt Senftenberg, Frank Neubert, unter Telefon 03573 701-115 oder 0162 400762 gern zur Verfügung.
Quelle: Stadt Senftenberg
Foto: Wikipedia, CC Lizenz, Autor: André Kaiser

Der Wirtschaftsstandort Senftenberg wird in den kommenden Monaten besonders geplante Investitionen bei Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern im gesamten Stadtgebiet mit einer in Deutschland einmaligen Förderung unterstützen. Da derzeit ein besonderer Bedarf der Unternehmen in der Stadt Senftenberg für weitere wichtige Investitionen gegeben ist, sollen ab dem 1. Februar 2014 vier neue kommunale Förderprogramme hierbei unterstützen.
Bürgermeister Andreas Fredrich erklärt dazu: „Die Finanzmittel für diese vier Förderprogramme in Höhe von 200.000 Euro werden im Rahmen einer sehr kurzen und einfachen, leicht verständlichen und für die Unternehmen auch sofort nutzbaren Förderrichtlinie abrufbar sein und bei der Erfüllung der gestellten wirtschaftlichen Ziele des Zuwendungsempfängers weiterhelfen. Selbstverständlich werden diese wirtschaftsförderlichen Aktivitäten bei der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen einen wichtigen Beitrag leisten“.
Gemäß der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Senftenberg tritt ab dem 1. Februar 2014 das Senftenberger Förderprogramm für gewerbliche Investitionen (Fördersumme max. 30 Prozent) und für die Förderung von Investitionen in Barrierefreiheit (Fördersumme max. 50 Prozent) in Kraft. Dabei wird die Stadt Senftenberg diese Vorhaben mit jeweils maximal 7.500 Euro fördern.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens „Bürgerhaushalt“ der Stadt Senftenberg war aus der Bevölkerung vorgeschlagen worden, eine Förderung zur Neuansiedlung von Ärzten einzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg hat deshalb einen Investitionskostenzuschuss für Ärzte, die sich in Senftenberg niederlassen, beschlossen. Hier soll eine Förderung in Höhe von jeweils maximal 10.000 Euro für jede Neuansiedelung ermöglicht werden.
Im Jahr 2011 ist die Stadt Senftenberg mit dem Titel „Qualitätsstadt“ ausgezeichnet worden. Zur Qualitätsstadt gehören über 20 Betriebe, die das Siegel „Service-Qualität Deutschland“ tragen und sich zu besonderen Serviceleistungen gegenüber den Kunden verpflichtet haben. Zur Erhaltung des Status „Q-Stadt Senftenberg 2014“ ist es notwendig, dass sich die Unternehmen erneut zertifizieren lassen und auch neue Unternehmen die Zertifizierung mit der „Service-Qualität Deutschland Stufe I“, beantragen. Die Prüfgebühr für die Zertifizierung wird bis zu 50 Prozent durch die Stadt Senftenberg übernommen.
Die jeweilige Förderrichtlinie ist leicht verständlich, die übersichtlichen Antragsformulare sind von den Handwerkern, Gewerbetreibenden sowie den Ärztinnen und Ärzten in wenigen Minuten ausfüllbar. Mit dem Zuwendungsbescheid kann mit der geplanten Maßnahme sehr zeitnah begonnen werden.
Informationen, Richtlinien und Anträge finden Interessierte hier.
Interessenten steht als Ansprechpartner der Wirtschaftsförderer der Stadt Senftenberg, Frank Neubert, unter Telefon 03573 701-115 oder 0162 400762 gern zur Verfügung.
Quelle: Stadt Senftenberg
Foto: Wikipedia, CC Lizenz, Autor: André Kaiser

Der Wirtschaftsstandort Senftenberg wird in den kommenden Monaten besonders geplante Investitionen bei Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern im gesamten Stadtgebiet mit einer in Deutschland einmaligen Förderung unterstützen. Da derzeit ein besonderer Bedarf der Unternehmen in der Stadt Senftenberg für weitere wichtige Investitionen gegeben ist, sollen ab dem 1. Februar 2014 vier neue kommunale Förderprogramme hierbei unterstützen.
Bürgermeister Andreas Fredrich erklärt dazu: „Die Finanzmittel für diese vier Förderprogramme in Höhe von 200.000 Euro werden im Rahmen einer sehr kurzen und einfachen, leicht verständlichen und für die Unternehmen auch sofort nutzbaren Förderrichtlinie abrufbar sein und bei der Erfüllung der gestellten wirtschaftlichen Ziele des Zuwendungsempfängers weiterhelfen. Selbstverständlich werden diese wirtschaftsförderlichen Aktivitäten bei der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen einen wichtigen Beitrag leisten“.
Gemäß der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Senftenberg tritt ab dem 1. Februar 2014 das Senftenberger Förderprogramm für gewerbliche Investitionen (Fördersumme max. 30 Prozent) und für die Förderung von Investitionen in Barrierefreiheit (Fördersumme max. 50 Prozent) in Kraft. Dabei wird die Stadt Senftenberg diese Vorhaben mit jeweils maximal 7.500 Euro fördern.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens „Bürgerhaushalt“ der Stadt Senftenberg war aus der Bevölkerung vorgeschlagen worden, eine Förderung zur Neuansiedlung von Ärzten einzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg hat deshalb einen Investitionskostenzuschuss für Ärzte, die sich in Senftenberg niederlassen, beschlossen. Hier soll eine Förderung in Höhe von jeweils maximal 10.000 Euro für jede Neuansiedelung ermöglicht werden.
Im Jahr 2011 ist die Stadt Senftenberg mit dem Titel „Qualitätsstadt“ ausgezeichnet worden. Zur Qualitätsstadt gehören über 20 Betriebe, die das Siegel „Service-Qualität Deutschland“ tragen und sich zu besonderen Serviceleistungen gegenüber den Kunden verpflichtet haben. Zur Erhaltung des Status „Q-Stadt Senftenberg 2014“ ist es notwendig, dass sich die Unternehmen erneut zertifizieren lassen und auch neue Unternehmen die Zertifizierung mit der „Service-Qualität Deutschland Stufe I“, beantragen. Die Prüfgebühr für die Zertifizierung wird bis zu 50 Prozent durch die Stadt Senftenberg übernommen.
Die jeweilige Förderrichtlinie ist leicht verständlich, die übersichtlichen Antragsformulare sind von den Handwerkern, Gewerbetreibenden sowie den Ärztinnen und Ärzten in wenigen Minuten ausfüllbar. Mit dem Zuwendungsbescheid kann mit der geplanten Maßnahme sehr zeitnah begonnen werden.
Informationen, Richtlinien und Anträge finden Interessierte hier.
Interessenten steht als Ansprechpartner der Wirtschaftsförderer der Stadt Senftenberg, Frank Neubert, unter Telefon 03573 701-115 oder 0162 400762 gern zur Verfügung.
Quelle: Stadt Senftenberg
Foto: Wikipedia, CC Lizenz, Autor: André Kaiser

Der Wirtschaftsstandort Senftenberg wird in den kommenden Monaten besonders geplante Investitionen bei Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern im gesamten Stadtgebiet mit einer in Deutschland einmaligen Förderung unterstützen. Da derzeit ein besonderer Bedarf der Unternehmen in der Stadt Senftenberg für weitere wichtige Investitionen gegeben ist, sollen ab dem 1. Februar 2014 vier neue kommunale Förderprogramme hierbei unterstützen.
Bürgermeister Andreas Fredrich erklärt dazu: „Die Finanzmittel für diese vier Förderprogramme in Höhe von 200.000 Euro werden im Rahmen einer sehr kurzen und einfachen, leicht verständlichen und für die Unternehmen auch sofort nutzbaren Förderrichtlinie abrufbar sein und bei der Erfüllung der gestellten wirtschaftlichen Ziele des Zuwendungsempfängers weiterhelfen. Selbstverständlich werden diese wirtschaftsförderlichen Aktivitäten bei der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen einen wichtigen Beitrag leisten“.
Gemäß der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Senftenberg tritt ab dem 1. Februar 2014 das Senftenberger Förderprogramm für gewerbliche Investitionen (Fördersumme max. 30 Prozent) und für die Förderung von Investitionen in Barrierefreiheit (Fördersumme max. 50 Prozent) in Kraft. Dabei wird die Stadt Senftenberg diese Vorhaben mit jeweils maximal 7.500 Euro fördern.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens „Bürgerhaushalt“ der Stadt Senftenberg war aus der Bevölkerung vorgeschlagen worden, eine Förderung zur Neuansiedlung von Ärzten einzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg hat deshalb einen Investitionskostenzuschuss für Ärzte, die sich in Senftenberg niederlassen, beschlossen. Hier soll eine Förderung in Höhe von jeweils maximal 10.000 Euro für jede Neuansiedelung ermöglicht werden.
Im Jahr 2011 ist die Stadt Senftenberg mit dem Titel „Qualitätsstadt“ ausgezeichnet worden. Zur Qualitätsstadt gehören über 20 Betriebe, die das Siegel „Service-Qualität Deutschland“ tragen und sich zu besonderen Serviceleistungen gegenüber den Kunden verpflichtet haben. Zur Erhaltung des Status „Q-Stadt Senftenberg 2014“ ist es notwendig, dass sich die Unternehmen erneut zertifizieren lassen und auch neue Unternehmen die Zertifizierung mit der „Service-Qualität Deutschland Stufe I“, beantragen. Die Prüfgebühr für die Zertifizierung wird bis zu 50 Prozent durch die Stadt Senftenberg übernommen.
Die jeweilige Förderrichtlinie ist leicht verständlich, die übersichtlichen Antragsformulare sind von den Handwerkern, Gewerbetreibenden sowie den Ärztinnen und Ärzten in wenigen Minuten ausfüllbar. Mit dem Zuwendungsbescheid kann mit der geplanten Maßnahme sehr zeitnah begonnen werden.
Informationen, Richtlinien und Anträge finden Interessierte hier.
Interessenten steht als Ansprechpartner der Wirtschaftsförderer der Stadt Senftenberg, Frank Neubert, unter Telefon 03573 701-115 oder 0162 400762 gern zur Verfügung.
Quelle: Stadt Senftenberg
Foto: Wikipedia, CC Lizenz, Autor: André Kaiser

Der Wirtschaftsstandort Senftenberg wird in den kommenden Monaten besonders geplante Investitionen bei Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern im gesamten Stadtgebiet mit einer in Deutschland einmaligen Förderung unterstützen. Da derzeit ein besonderer Bedarf der Unternehmen in der Stadt Senftenberg für weitere wichtige Investitionen gegeben ist, sollen ab dem 1. Februar 2014 vier neue kommunale Förderprogramme hierbei unterstützen.
Bürgermeister Andreas Fredrich erklärt dazu: „Die Finanzmittel für diese vier Förderprogramme in Höhe von 200.000 Euro werden im Rahmen einer sehr kurzen und einfachen, leicht verständlichen und für die Unternehmen auch sofort nutzbaren Förderrichtlinie abrufbar sein und bei der Erfüllung der gestellten wirtschaftlichen Ziele des Zuwendungsempfängers weiterhelfen. Selbstverständlich werden diese wirtschaftsförderlichen Aktivitäten bei der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen einen wichtigen Beitrag leisten“.
Gemäß der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Senftenberg tritt ab dem 1. Februar 2014 das Senftenberger Förderprogramm für gewerbliche Investitionen (Fördersumme max. 30 Prozent) und für die Förderung von Investitionen in Barrierefreiheit (Fördersumme max. 50 Prozent) in Kraft. Dabei wird die Stadt Senftenberg diese Vorhaben mit jeweils maximal 7.500 Euro fördern.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens „Bürgerhaushalt“ der Stadt Senftenberg war aus der Bevölkerung vorgeschlagen worden, eine Förderung zur Neuansiedlung von Ärzten einzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg hat deshalb einen Investitionskostenzuschuss für Ärzte, die sich in Senftenberg niederlassen, beschlossen. Hier soll eine Förderung in Höhe von jeweils maximal 10.000 Euro für jede Neuansiedelung ermöglicht werden.
Im Jahr 2011 ist die Stadt Senftenberg mit dem Titel „Qualitätsstadt“ ausgezeichnet worden. Zur Qualitätsstadt gehören über 20 Betriebe, die das Siegel „Service-Qualität Deutschland“ tragen und sich zu besonderen Serviceleistungen gegenüber den Kunden verpflichtet haben. Zur Erhaltung des Status „Q-Stadt Senftenberg 2014“ ist es notwendig, dass sich die Unternehmen erneut zertifizieren lassen und auch neue Unternehmen die Zertifizierung mit der „Service-Qualität Deutschland Stufe I“, beantragen. Die Prüfgebühr für die Zertifizierung wird bis zu 50 Prozent durch die Stadt Senftenberg übernommen.
Die jeweilige Förderrichtlinie ist leicht verständlich, die übersichtlichen Antragsformulare sind von den Handwerkern, Gewerbetreibenden sowie den Ärztinnen und Ärzten in wenigen Minuten ausfüllbar. Mit dem Zuwendungsbescheid kann mit der geplanten Maßnahme sehr zeitnah begonnen werden.
Informationen, Richtlinien und Anträge finden Interessierte hier.
Interessenten steht als Ansprechpartner der Wirtschaftsförderer der Stadt Senftenberg, Frank Neubert, unter Telefon 03573 701-115 oder 0162 400762 gern zur Verfügung.
Quelle: Stadt Senftenberg
Foto: Wikipedia, CC Lizenz, Autor: André Kaiser

Der Wirtschaftsstandort Senftenberg wird in den kommenden Monaten besonders geplante Investitionen bei Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern im gesamten Stadtgebiet mit einer in Deutschland einmaligen Förderung unterstützen. Da derzeit ein besonderer Bedarf der Unternehmen in der Stadt Senftenberg für weitere wichtige Investitionen gegeben ist, sollen ab dem 1. Februar 2014 vier neue kommunale Förderprogramme hierbei unterstützen.
Bürgermeister Andreas Fredrich erklärt dazu: „Die Finanzmittel für diese vier Förderprogramme in Höhe von 200.000 Euro werden im Rahmen einer sehr kurzen und einfachen, leicht verständlichen und für die Unternehmen auch sofort nutzbaren Förderrichtlinie abrufbar sein und bei der Erfüllung der gestellten wirtschaftlichen Ziele des Zuwendungsempfängers weiterhelfen. Selbstverständlich werden diese wirtschaftsförderlichen Aktivitäten bei der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen einen wichtigen Beitrag leisten“.
Gemäß der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Senftenberg tritt ab dem 1. Februar 2014 das Senftenberger Förderprogramm für gewerbliche Investitionen (Fördersumme max. 30 Prozent) und für die Förderung von Investitionen in Barrierefreiheit (Fördersumme max. 50 Prozent) in Kraft. Dabei wird die Stadt Senftenberg diese Vorhaben mit jeweils maximal 7.500 Euro fördern.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens „Bürgerhaushalt“ der Stadt Senftenberg war aus der Bevölkerung vorgeschlagen worden, eine Förderung zur Neuansiedlung von Ärzten einzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg hat deshalb einen Investitionskostenzuschuss für Ärzte, die sich in Senftenberg niederlassen, beschlossen. Hier soll eine Förderung in Höhe von jeweils maximal 10.000 Euro für jede Neuansiedelung ermöglicht werden.
Im Jahr 2011 ist die Stadt Senftenberg mit dem Titel „Qualitätsstadt“ ausgezeichnet worden. Zur Qualitätsstadt gehören über 20 Betriebe, die das Siegel „Service-Qualität Deutschland“ tragen und sich zu besonderen Serviceleistungen gegenüber den Kunden verpflichtet haben. Zur Erhaltung des Status „Q-Stadt Senftenberg 2014“ ist es notwendig, dass sich die Unternehmen erneut zertifizieren lassen und auch neue Unternehmen die Zertifizierung mit der „Service-Qualität Deutschland Stufe I“, beantragen. Die Prüfgebühr für die Zertifizierung wird bis zu 50 Prozent durch die Stadt Senftenberg übernommen.
Die jeweilige Förderrichtlinie ist leicht verständlich, die übersichtlichen Antragsformulare sind von den Handwerkern, Gewerbetreibenden sowie den Ärztinnen und Ärzten in wenigen Minuten ausfüllbar. Mit dem Zuwendungsbescheid kann mit der geplanten Maßnahme sehr zeitnah begonnen werden.
Informationen, Richtlinien und Anträge finden Interessierte hier.
Interessenten steht als Ansprechpartner der Wirtschaftsförderer der Stadt Senftenberg, Frank Neubert, unter Telefon 03573 701-115 oder 0162 400762 gern zur Verfügung.
Quelle: Stadt Senftenberg
Foto: Wikipedia, CC Lizenz, Autor: André Kaiser

Der Wirtschaftsstandort Senftenberg wird in den kommenden Monaten besonders geplante Investitionen bei Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern im gesamten Stadtgebiet mit einer in Deutschland einmaligen Förderung unterstützen. Da derzeit ein besonderer Bedarf der Unternehmen in der Stadt Senftenberg für weitere wichtige Investitionen gegeben ist, sollen ab dem 1. Februar 2014 vier neue kommunale Förderprogramme hierbei unterstützen.
Bürgermeister Andreas Fredrich erklärt dazu: „Die Finanzmittel für diese vier Förderprogramme in Höhe von 200.000 Euro werden im Rahmen einer sehr kurzen und einfachen, leicht verständlichen und für die Unternehmen auch sofort nutzbaren Förderrichtlinie abrufbar sein und bei der Erfüllung der gestellten wirtschaftlichen Ziele des Zuwendungsempfängers weiterhelfen. Selbstverständlich werden diese wirtschaftsförderlichen Aktivitäten bei der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen einen wichtigen Beitrag leisten“.
Gemäß der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Senftenberg tritt ab dem 1. Februar 2014 das Senftenberger Förderprogramm für gewerbliche Investitionen (Fördersumme max. 30 Prozent) und für die Förderung von Investitionen in Barrierefreiheit (Fördersumme max. 50 Prozent) in Kraft. Dabei wird die Stadt Senftenberg diese Vorhaben mit jeweils maximal 7.500 Euro fördern.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens „Bürgerhaushalt“ der Stadt Senftenberg war aus der Bevölkerung vorgeschlagen worden, eine Förderung zur Neuansiedlung von Ärzten einzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg hat deshalb einen Investitionskostenzuschuss für Ärzte, die sich in Senftenberg niederlassen, beschlossen. Hier soll eine Förderung in Höhe von jeweils maximal 10.000 Euro für jede Neuansiedelung ermöglicht werden.
Im Jahr 2011 ist die Stadt Senftenberg mit dem Titel „Qualitätsstadt“ ausgezeichnet worden. Zur Qualitätsstadt gehören über 20 Betriebe, die das Siegel „Service-Qualität Deutschland“ tragen und sich zu besonderen Serviceleistungen gegenüber den Kunden verpflichtet haben. Zur Erhaltung des Status „Q-Stadt Senftenberg 2014“ ist es notwendig, dass sich die Unternehmen erneut zertifizieren lassen und auch neue Unternehmen die Zertifizierung mit der „Service-Qualität Deutschland Stufe I“, beantragen. Die Prüfgebühr für die Zertifizierung wird bis zu 50 Prozent durch die Stadt Senftenberg übernommen.
Die jeweilige Förderrichtlinie ist leicht verständlich, die übersichtlichen Antragsformulare sind von den Handwerkern, Gewerbetreibenden sowie den Ärztinnen und Ärzten in wenigen Minuten ausfüllbar. Mit dem Zuwendungsbescheid kann mit der geplanten Maßnahme sehr zeitnah begonnen werden.
Informationen, Richtlinien und Anträge finden Interessierte hier.
Interessenten steht als Ansprechpartner der Wirtschaftsförderer der Stadt Senftenberg, Frank Neubert, unter Telefon 03573 701-115 oder 0162 400762 gern zur Verfügung.
Quelle: Stadt Senftenberg
Foto: Wikipedia, CC Lizenz, Autor: André Kaiser

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