Gemäß VAGBbg §3 sind die Ämter und amtsfreien Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte zur Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden sowie bei der Prüfung der förmlichen Voraussetzungen von Volksinitiativen verpflichtet. Lt. §14 sind durch die Abstimmungsbehörden das Verfahren und die Regularien “in ortsüblicher Weise” bekannt zu machen.
So auch im Rahmen des Volksbegehrens “Hochschulen erhalten”.
Im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 7 vom 20. Februar 2013, S. 423 gab der Landeswahlleiter Herr Küpper, bekannt, dass das Volksbegehren vom 10.April 2013 bis zum 09.Oktober 2013 durchzuführen sei. Genug Zeit also für Gemeinden und Städte, sich darauf vorzubereiten.
Einige Orte bieten die Möglichkeit online Briefabstimmungsunterlagen anzufordern, oder haben die Öffnungszeiten der Abstimmungsbüros in den Gemeinden bakannt gegeben.
Hier einige Beispiele:
Eine Onlinebeantragung der Unterlagen ist bisher hier möglich:
Cottbus
Spremberg
Potsdam
Eisenhüttenstadt
Amt Burg
Königs Wusterhausen
oder auch hier nachzulesen.
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