Infolge des Grundwasserwiederanstieges muss die L 60 zwischen Lauchhammer/Kostebrau und Lichterfeld sowie abschnittsweise zwischen Kostebrau und Schipkau in den kommenden Jahren grundhaft ausgebaut werden.
Im ersten Bauabschnitt zwischen der Abfahrt zur Kompostieranlage RUBIN (Wolfsberge) und dem bereits gesicherten Abschnitt südwestlich des Bergheider Sees beginnen weitere Sicherungsarbeiten der von der LMBV beauftragten Firmen am 10. April 2012. Hier werden in der ersten Phase Tieflagen im Straßenbereich und angrenzend zur Straße aufgefüllt und der Straßenkörper zurückgebaut, erläuterte der zuständige LMBV-Projektmanager Michael Matthes.
Dazu müssen rund eine Million Kubikmeter Boden transportiert werden. Mit Beginn dieser Arbeiten ist eine – illegale – Durchfahrt durch den bereits gesperrten Straßenabschnitt künftig nicht mehr ratsam und möglich, unterstrich Pressesprecher Dr. Steinhuber. Auch die bisher durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises Elbe-Elster erteilten zweckgebundenen Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Straßenteilabschnitte verlieren ihre Gültigkeit.
Quelle: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Infolge des Grundwasserwiederanstieges muss die L 60 zwischen Lauchhammer/Kostebrau und Lichterfeld sowie abschnittsweise zwischen Kostebrau und Schipkau in den kommenden Jahren grundhaft ausgebaut werden.
Im ersten Bauabschnitt zwischen der Abfahrt zur Kompostieranlage RUBIN (Wolfsberge) und dem bereits gesicherten Abschnitt südwestlich des Bergheider Sees beginnen weitere Sicherungsarbeiten der von der LMBV beauftragten Firmen am 10. April 2012. Hier werden in der ersten Phase Tieflagen im Straßenbereich und angrenzend zur Straße aufgefüllt und der Straßenkörper zurückgebaut, erläuterte der zuständige LMBV-Projektmanager Michael Matthes.
Dazu müssen rund eine Million Kubikmeter Boden transportiert werden. Mit Beginn dieser Arbeiten ist eine – illegale – Durchfahrt durch den bereits gesperrten Straßenabschnitt künftig nicht mehr ratsam und möglich, unterstrich Pressesprecher Dr. Steinhuber. Auch die bisher durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises Elbe-Elster erteilten zweckgebundenen Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Straßenteilabschnitte verlieren ihre Gültigkeit.
Quelle: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Infolge des Grundwasserwiederanstieges muss die L 60 zwischen Lauchhammer/Kostebrau und Lichterfeld sowie abschnittsweise zwischen Kostebrau und Schipkau in den kommenden Jahren grundhaft ausgebaut werden.
Im ersten Bauabschnitt zwischen der Abfahrt zur Kompostieranlage RUBIN (Wolfsberge) und dem bereits gesicherten Abschnitt südwestlich des Bergheider Sees beginnen weitere Sicherungsarbeiten der von der LMBV beauftragten Firmen am 10. April 2012. Hier werden in der ersten Phase Tieflagen im Straßenbereich und angrenzend zur Straße aufgefüllt und der Straßenkörper zurückgebaut, erläuterte der zuständige LMBV-Projektmanager Michael Matthes.
Dazu müssen rund eine Million Kubikmeter Boden transportiert werden. Mit Beginn dieser Arbeiten ist eine – illegale – Durchfahrt durch den bereits gesperrten Straßenabschnitt künftig nicht mehr ratsam und möglich, unterstrich Pressesprecher Dr. Steinhuber. Auch die bisher durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises Elbe-Elster erteilten zweckgebundenen Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Straßenteilabschnitte verlieren ihre Gültigkeit.
Quelle: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Infolge des Grundwasserwiederanstieges muss die L 60 zwischen Lauchhammer/Kostebrau und Lichterfeld sowie abschnittsweise zwischen Kostebrau und Schipkau in den kommenden Jahren grundhaft ausgebaut werden.
Im ersten Bauabschnitt zwischen der Abfahrt zur Kompostieranlage RUBIN (Wolfsberge) und dem bereits gesicherten Abschnitt südwestlich des Bergheider Sees beginnen weitere Sicherungsarbeiten der von der LMBV beauftragten Firmen am 10. April 2012. Hier werden in der ersten Phase Tieflagen im Straßenbereich und angrenzend zur Straße aufgefüllt und der Straßenkörper zurückgebaut, erläuterte der zuständige LMBV-Projektmanager Michael Matthes.
Dazu müssen rund eine Million Kubikmeter Boden transportiert werden. Mit Beginn dieser Arbeiten ist eine – illegale – Durchfahrt durch den bereits gesperrten Straßenabschnitt künftig nicht mehr ratsam und möglich, unterstrich Pressesprecher Dr. Steinhuber. Auch die bisher durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises Elbe-Elster erteilten zweckgebundenen Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Straßenteilabschnitte verlieren ihre Gültigkeit.
Quelle: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH