Die am 13.02.2017 erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung – Bekanntmachung des Sperrbezirks und Beobachtungsgebietsverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest- wird aufgehoben. Diese Verfügung tritt am 12.03.2017 in Kraft.
Die Aufstallungsanordnung, verfügt am 25.11.2016, bleibt hiervon unberührt und gilt weiterhin im gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz.
Hinweis
Das Beobachtungsgebiet umfasste den Ortsteil Sedlitz, die Ortslage Lieske und den Gemeindeteil Kleinkoschen.
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Gegen die Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
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pm/red
Foto: Martin Schemm, www.pixelio.de




