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Oberspreewald-Lausitz: Landrat beanstandet Kreistagsbeschluss zur Bargeldauszahlung an Asylbewerber

12:47 Uhr | 2. April 2012
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Landrat Siegurd Heinze hat den jüngsten Kreistagsbeschluss zur Auszahlung von Geldleistungen statt Gutscheinen an zentral untergebrachte Asylbewerber beanstandet.
Nach der Rechtsauffassung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist der Kreistag formal nicht befugt, einen solchen Beschluss zu fassen. Das Asylbewerberleistungsgesetz, in dem der Umgang mit Geld- und Sachleistungen für Asylbewerber geregelt ist, ist ein Bundesgesetz, weshalb der Kreistag nicht entscheidungsbefugt ist.
„Das Bundesgesetz regelt eindeutig die Leistungen für Asylbewerber und ich halte mich an Recht und Gesetz und beanstande aus diesem Grund den Beschluss des Kreistages.“ erläutert Landrat Siegurd Heinze das Vorgehen.
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 15. März beschlossen, zentral untergebrachten Asylbewerbern zukünftig Bargeld statt Sachleistungen auszuzahlen. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt hingegen, dass Asylbewerber, die in Gemeinschaftseinrichtungen leben, Sachleistungen erhalten.
Bei einer Beanstandung der Beschlussvorlage ist laut Kommunalverfassung über diese Vorlage in der nächsten Sitzung erneut zu entscheiden. Das bedeutet, dass über die beanstandete Beschlussvorlage in der nächsten Kreistagssitzung am 21. Juni namentlich abgestimmt wird.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Landrat Siegurd Heinze hat den jüngsten Kreistagsbeschluss zur Auszahlung von Geldleistungen statt Gutscheinen an zentral untergebrachte Asylbewerber beanstandet.
Nach der Rechtsauffassung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist der Kreistag formal nicht befugt, einen solchen Beschluss zu fassen. Das Asylbewerberleistungsgesetz, in dem der Umgang mit Geld- und Sachleistungen für Asylbewerber geregelt ist, ist ein Bundesgesetz, weshalb der Kreistag nicht entscheidungsbefugt ist.
„Das Bundesgesetz regelt eindeutig die Leistungen für Asylbewerber und ich halte mich an Recht und Gesetz und beanstande aus diesem Grund den Beschluss des Kreistages.“ erläutert Landrat Siegurd Heinze das Vorgehen.
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 15. März beschlossen, zentral untergebrachten Asylbewerbern zukünftig Bargeld statt Sachleistungen auszuzahlen. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt hingegen, dass Asylbewerber, die in Gemeinschaftseinrichtungen leben, Sachleistungen erhalten.
Bei einer Beanstandung der Beschlussvorlage ist laut Kommunalverfassung über diese Vorlage in der nächsten Sitzung erneut zu entscheiden. Das bedeutet, dass über die beanstandete Beschlussvorlage in der nächsten Kreistagssitzung am 21. Juni namentlich abgestimmt wird.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Landrat Siegurd Heinze hat den jüngsten Kreistagsbeschluss zur Auszahlung von Geldleistungen statt Gutscheinen an zentral untergebrachte Asylbewerber beanstandet.
Nach der Rechtsauffassung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist der Kreistag formal nicht befugt, einen solchen Beschluss zu fassen. Das Asylbewerberleistungsgesetz, in dem der Umgang mit Geld- und Sachleistungen für Asylbewerber geregelt ist, ist ein Bundesgesetz, weshalb der Kreistag nicht entscheidungsbefugt ist.
„Das Bundesgesetz regelt eindeutig die Leistungen für Asylbewerber und ich halte mich an Recht und Gesetz und beanstande aus diesem Grund den Beschluss des Kreistages.“ erläutert Landrat Siegurd Heinze das Vorgehen.
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 15. März beschlossen, zentral untergebrachten Asylbewerbern zukünftig Bargeld statt Sachleistungen auszuzahlen. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt hingegen, dass Asylbewerber, die in Gemeinschaftseinrichtungen leben, Sachleistungen erhalten.
Bei einer Beanstandung der Beschlussvorlage ist laut Kommunalverfassung über diese Vorlage in der nächsten Sitzung erneut zu entscheiden. Das bedeutet, dass über die beanstandete Beschlussvorlage in der nächsten Kreistagssitzung am 21. Juni namentlich abgestimmt wird.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Landrat Siegurd Heinze hat den jüngsten Kreistagsbeschluss zur Auszahlung von Geldleistungen statt Gutscheinen an zentral untergebrachte Asylbewerber beanstandet.
Nach der Rechtsauffassung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist der Kreistag formal nicht befugt, einen solchen Beschluss zu fassen. Das Asylbewerberleistungsgesetz, in dem der Umgang mit Geld- und Sachleistungen für Asylbewerber geregelt ist, ist ein Bundesgesetz, weshalb der Kreistag nicht entscheidungsbefugt ist.
„Das Bundesgesetz regelt eindeutig die Leistungen für Asylbewerber und ich halte mich an Recht und Gesetz und beanstande aus diesem Grund den Beschluss des Kreistages.“ erläutert Landrat Siegurd Heinze das Vorgehen.
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 15. März beschlossen, zentral untergebrachten Asylbewerbern zukünftig Bargeld statt Sachleistungen auszuzahlen. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt hingegen, dass Asylbewerber, die in Gemeinschaftseinrichtungen leben, Sachleistungen erhalten.
Bei einer Beanstandung der Beschlussvorlage ist laut Kommunalverfassung über diese Vorlage in der nächsten Sitzung erneut zu entscheiden. Das bedeutet, dass über die beanstandete Beschlussvorlage in der nächsten Kreistagssitzung am 21. Juni namentlich abgestimmt wird.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Landrat Siegurd Heinze hat den jüngsten Kreistagsbeschluss zur Auszahlung von Geldleistungen statt Gutscheinen an zentral untergebrachte Asylbewerber beanstandet.
Nach der Rechtsauffassung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist der Kreistag formal nicht befugt, einen solchen Beschluss zu fassen. Das Asylbewerberleistungsgesetz, in dem der Umgang mit Geld- und Sachleistungen für Asylbewerber geregelt ist, ist ein Bundesgesetz, weshalb der Kreistag nicht entscheidungsbefugt ist.
„Das Bundesgesetz regelt eindeutig die Leistungen für Asylbewerber und ich halte mich an Recht und Gesetz und beanstande aus diesem Grund den Beschluss des Kreistages.“ erläutert Landrat Siegurd Heinze das Vorgehen.
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 15. März beschlossen, zentral untergebrachten Asylbewerbern zukünftig Bargeld statt Sachleistungen auszuzahlen. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt hingegen, dass Asylbewerber, die in Gemeinschaftseinrichtungen leben, Sachleistungen erhalten.
Bei einer Beanstandung der Beschlussvorlage ist laut Kommunalverfassung über diese Vorlage in der nächsten Sitzung erneut zu entscheiden. Das bedeutet, dass über die beanstandete Beschlussvorlage in der nächsten Kreistagssitzung am 21. Juni namentlich abgestimmt wird.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Landrat Siegurd Heinze hat den jüngsten Kreistagsbeschluss zur Auszahlung von Geldleistungen statt Gutscheinen an zentral untergebrachte Asylbewerber beanstandet.
Nach der Rechtsauffassung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist der Kreistag formal nicht befugt, einen solchen Beschluss zu fassen. Das Asylbewerberleistungsgesetz, in dem der Umgang mit Geld- und Sachleistungen für Asylbewerber geregelt ist, ist ein Bundesgesetz, weshalb der Kreistag nicht entscheidungsbefugt ist.
„Das Bundesgesetz regelt eindeutig die Leistungen für Asylbewerber und ich halte mich an Recht und Gesetz und beanstande aus diesem Grund den Beschluss des Kreistages.“ erläutert Landrat Siegurd Heinze das Vorgehen.
Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 15. März beschlossen, zentral untergebrachten Asylbewerbern zukünftig Bargeld statt Sachleistungen auszuzahlen. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt hingegen, dass Asylbewerber, die in Gemeinschaftseinrichtungen leben, Sachleistungen erhalten.
Bei einer Beanstandung der Beschlussvorlage ist laut Kommunalverfassung über diese Vorlage in der nächsten Sitzung erneut zu entscheiden. Das bedeutet, dass über die beanstandete Beschlussvorlage in der nächsten Kreistagssitzung am 21. Juni namentlich abgestimmt wird.
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