Mit der Ankündigung von Verbraucherschutzministerin Anita Tack, die bisherigen Landeszuschüsse für die Tierkörperbeseitigung zu streichen, zeigt sich der Landkreis Oberspreewald-Lausitz alles andere als einverstanden. „Der hier zu erwartende finanzielle Druck könnte zu illegalen Entsorgungen führen.“ betont Landrat Siegurd Heinze. „Tierkörperbeseitigung ist gleichzeitig auch Tierseuchenbekämpfung und damit Aufgabe der Gemeinschaft und nicht des Einzelnen.“ erklärt der Landrat weiter. Dieser Verpflichtung ist sich der Landkreis OSL bewusst und stellt jährlich rund 80 000 Euro für die Tierkörperbeseitigung zur Verfügung.
Ein Entwurf für eine Gesetzesänderung sieht vor, die bisher auch in anderen Bundesländern übliche geteilte Finanzierung durch Land, Landkreis und Besitzer des Tierkörpers aufzulösen und die vollständigen Kosten der Tierkörperbeseitigung den Besitzern aufzuerlegen. Damit würden auf die Landwirte in Brandenburg und des Landkreises OSL höhere finanzielle Belastungen zukommen, was einen Wettbewerbsnachteil darstellt. Nach Ansicht des Landkreises sollte die bisherige Praxis beibehalten und die Kosten der Tierkörperbeseitigung auf mehrere Schultern verteilt werden.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Mit der Ankündigung von Verbraucherschutzministerin Anita Tack, die bisherigen Landeszuschüsse für die Tierkörperbeseitigung zu streichen, zeigt sich der Landkreis Oberspreewald-Lausitz alles andere als einverstanden. „Der hier zu erwartende finanzielle Druck könnte zu illegalen Entsorgungen führen.“ betont Landrat Siegurd Heinze. „Tierkörperbeseitigung ist gleichzeitig auch Tierseuchenbekämpfung und damit Aufgabe der Gemeinschaft und nicht des Einzelnen.“ erklärt der Landrat weiter. Dieser Verpflichtung ist sich der Landkreis OSL bewusst und stellt jährlich rund 80 000 Euro für die Tierkörperbeseitigung zur Verfügung.
Ein Entwurf für eine Gesetzesänderung sieht vor, die bisher auch in anderen Bundesländern übliche geteilte Finanzierung durch Land, Landkreis und Besitzer des Tierkörpers aufzulösen und die vollständigen Kosten der Tierkörperbeseitigung den Besitzern aufzuerlegen. Damit würden auf die Landwirte in Brandenburg und des Landkreises OSL höhere finanzielle Belastungen zukommen, was einen Wettbewerbsnachteil darstellt. Nach Ansicht des Landkreises sollte die bisherige Praxis beibehalten und die Kosten der Tierkörperbeseitigung auf mehrere Schultern verteilt werden.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz