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NIEDERLAUSITZ aktuell

Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen 01.05. – 07.05.2020

21:20 Uhr | 7. Mai 2020
Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen 01.05. - 07.05.2020

Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen 01.05. - 07.05.2020

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Am 15. April hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirusausbreitung schrittweise zu lockern. Die Kontaktbeschränkungen bleiben vorerst bis zum 5.Juni 2020 bestehen. (Übersicht zur aktuellen Brandenburger Verordnung -> hier entlang). In Brandenburg wurden bisher 3.173 Infektionen (kumulativ)  nachgewiesen und 162 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus gemeldet. In diesem Artikel informieren wir seit dem 13.03.20 über aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen aus der Lausitzer und speziell Südbrandenburger Region.

Allgemeine Verhaltenstipps, Kontaktstellen und Hinweise gibt es in der Meldung des Gesundheitsministeriums -> hier entlang.

Nachrichtenübersicht per E-Mail

Die tägliche Nachrichtenübersicht am Abend könnt ihr ab sofort auch als E-Mail-Rückblick erhalten. Wir verschicken sie jeden Tag zwischen 20 und 21 Uhr. Einfach mit Vor- und Zunamen unter [email protected] anmelden. Ihr erhaltet eine Bestätigung und ab sofort bis auf Widerruf den Nachrichtenüberblick kompakt als E-Mail.

Weitere Artikel zum Thema Coronavirus in der Lausitz

 

Die aktuelle Woche

Die Woche vom 08.05. – 14.05.2020

Die Woche vom 01.05. – 07.05.2020

Die Woche vom 24.04. – 30.04.2020

Die Woche vom 17.04. – 23.04.2020

Die Woche vom 10.04. – 16.04.2020

Die Woche vom 03.04. – 09.04.2020

Die Woche vom 27.03. – 02.04.2020

Die Woche vom 20.03. – 26.03.2020

Die Woche vom 13.03. – 19.03.2020

 

Wochenüberblick 01.05. – 07.05.2020

 

19:28 Uhr, 07.05.2020 | Dahme-Spreewald meldet achten Todesfall // Wieder Ticketverkauf in Bussen ab Montag

Das Gesundheitsamt Dahme-Spreewald bestätigte am heutigen Donnerstag den nunmehr achten Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus im Landkreis Dahme-Spreewald. Es handelt sich um eine 83-jährige Frau, die im Achenbach-Krankenhaus in Königs Wusterhausen verstarb. Die Covid-19-Patientin litt an Vorerkrankungen und war dorthin aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes aus dem Königs Wusterhausener AWO-Seniorenheim verlegt worden. Dahme-Spreewalds Landrat Stephan Loge spricht den Angehörigen der Verstorbenen sein aufrichtiges Beileid aus. In dem AWO-Seniorenheim erkrankten vor 10 Tagen 23 Personen an Covid-19, davon 15 Bewohner und 6 Mitarbeiter. Ein Patient verstarb leider in der letzten Woche. In dieser Woche sind bisher keine Neuinfektionen im Seniorenheim festgestellt worden.

Zur aktuellen Lage im Landkreis

Zur derzeitigen Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 im Landkreis informiert das Gesundheitsamt wie folgt: In Dahme-Spreewald sind mittlerweile 133 nachgewiesene Covid-19-Erkrankte genesen. Vom Labor bestätigt wurden 238 positive Fälle der Corona-Infektion im Kreisgebiet. Königs Wusterhausen (Erkrankte 76/Genesene 34), Zeuthen (20/17), Lübben (18/18), Schönefeld (44/12), Wildau (12/7), Amt Schenkenländchen (12/9), Mittenwalde (12/9), Gemeinde Heidesee (9/4), Gemeinde Bestensee (6/4), Amt Unterspreewald (5/5), Gemeinde Schulzendorf (5/4), Stadt Luckau (5/0), Gemeinde Märkische Heide (5/3), Amt Lieberose/Oberspreewald (5/4), Eichwalde (3/2) und Gemeinde Heideblick (1/1). Leider sind derzeit insgesamt acht Todesfälle zu beklagen. Vier Personen befinden sich in stationärer Behandlung. Insgesamt 93 Personen sind derzeit tatsächlich erkrankt. Es sind 181 Personen in Quarantäne und 345 als Verdachtsfall eingestufte Personen warten auf ein Testergebnis.

Verwaltungsstab tagte heute

Der Verwaltungsstab Dahme-Spreewald sieht gespannt der weiteren Lockerung der Eindämmungsverordnung entgegen. Am 8. Mai tritt das Brandenburger Kabinett zusammen und wird über die weiteren Schritte beraten. „In der Telefonschaltkonferenz zwischen Bund und Ländern wurde gestern festgelegt, dass weitere vorsichtige Öffnungen stattfinden werden. Vorausgesetzt ist natürlich die Entwicklung des Infektionsgeschehens. Wichtig ist hier die Regionalisierung der Maßnahmen. Die Länder erhalten in diesem Zuge mehr Entscheidungsbefugnisse, um schrittweise in die Normalität des Lebens vor Ort zurückzukehren“, informierte Vize-Landrätin und Stabsleiterin Susanne Rieckhof. Nach heutigem Stand sollen ab Samstag, dem 9. Mai beispielsweise die Spielplätze wieder geöffnet werden. Des Weiteren ist geplant, dass die Beschränkung der Verkaufsflächen auf 800 m² aufgehoben werden soll. Dies allerdings nur unter Beachtung der geltenden Kontakt- und Hygieneregeln. „Näheres können wir allerdings noch nicht sagen. Wir warten die morgige Kabinettssitzung der Landesregierung ab“, so Susanne Rieckhof. Zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für medizinische Bedarfe hat sich der Krisen-Stab erneut einen Überblick verschafft. Der Bestand von Mundschutz, Masken und Desinfektionsmitteln ist zum jetzigen Zeitpunkt gedeckt. „Die Beschaffung von Schutzkitteln stellt derzeit aufgrund der hohen Nachfrage das größte Problem dar, wobei noch keine Unterversorgung besteht“, sagt Ordnungsamtsleiterin Silvia Enders.

Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald (RVS)

Die Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald (RVS) wird ab Montag, dem 11. Mai den Fahrscheinverkauf in den Bussen wieder aufnehmen. Ab diesem Datum gilt der Zustieg nur noch über die vordere Tür. Für Fahrgäste besteht strikte Maskentragepflicht.

 

18:51 Uhr, 07.05.2020 | Lübben: Wechselmodell für Notbetreuung nur für kurze Zeit

Die Kita-Notbetreuung in kommunalen Lübbener Kitas wird ab Montag zunächst als „Wechselmodell“ organisiert. Dieses sieht vor, dass Anspruchsberechtigte ihre Kinder fünf Tage in die Kita bringen und fünf Tage zu Hause lassen. D.h., ist ein Kind am Montag für die Gruppe eingeteilt, die in der Kita betreut wird, wird es ab Montag wie gewohnt in die Kita gebracht. Ist das Kind in der anderen Gruppe eingeteilt, muss es zu Hause bleiben. Die Kita eines freien Trägers verfährt bereits nach diesem Schema.

Die Stadtverwaltung ist sich jedoch bewusst, dass dies kein Modell auf Dauer ist. Zahlreiche Rückmeldungen von Eltern und Arbeitgebern haben dies gezeigt. Deshalb soll das Wechselmodell so schnell wie möglich innerhalb der kommenden Woche durch eine vollumfängliche Betreuung für alle Anspruchsberechtigten abgelöst werden.

Dazu hat die Stadtverwaltung am Donnerstag und Freitag intensive und erfolgreiche Gespräche mit dem Landkreis und dem Bildungsministerium geführt. Damit und mit den Neuerungen der neuen Eindämmungsverordnung vom 8. Mai ist es nun möglich, Gruppen in moderatem Maße zu vergrößern, unkompliziert weitere Räume und weiteres Personal für die Betreuung zu akquirieren und dennoch im Einklang mit den gesetzlichen Maßgaben (Hygienevorschriften, Betriebs- und Beschäftigungserlaubnisse) zu handeln. Bei allen Bemühungen bleibt es oberstes Ziel, alle Anspruchsberechtigten fair mit Kita-Plätzen zu versorgen und den als Eltern Planungssicherheit zu geben – bei Einhaltung der notwendigen Hygienestandards und größtmöglichem Schutz der Gesundheit aller Beteiligten.

Dabei steht die Stadt Lübben als Verwaltungs- und Gesundheitsstandort vor ganz besonderen Herausforderungen: Viele Eltern arbeiten in systemrelevanten Berufen, deshalb überstieg zuletzt die Zahl der Anspruchsberechtigten die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze (unter den Bedingungen der aktuellen Hygienestandards). An der Bereitstellung weiterer Plätze wird, wie oben beschrieben, gearbeitet. Sobald die Lösungen vorliegen, wird nach einem neuen Betreuungsmodell gearbeitet.

Darüber hinaus steht die Verwaltung im engen Kontakt mit dem Landkreis und der Landesregierung, um auf die besondere Lage bei der Kinderbetreuung hinzuweisen und Nachbesserungen bei den gesetzlichen Grundlagen einzufordern.

 

17:35 Uhr, 07.05.2020 | Landesrat der Lehrkräfte spricht sich für 10.Klasse-Prüfungen in Brandenburg aus

Die Prüfungen in Klasse 10 stehen kurz bevor. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Der Landesrat der Lehrkräfte spricht sich für die Durchführungen der Prüfungen in Klasse 10 aus. Dafür gibt es eine Reihe von Argumenten, die letztlich alle den Fokus darauf setzen, dass die Schülerinnen und Schüler auch in dieser besonderen Situation die Möglichkeit erhalten sollen, ihre Kompetenzen unter Beweis stellen zu dürfen und nach einem bestmöglichen Abschluss zu streben. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen:

1. Seit Beginn des Schuljahres wird darauf hingearbeitet.
2. Im Homeschooling gab es ganz gezielt Übungsaufgaben speziell für die Prüfungen.
3. Die Schülerinnen und Schüler mussten zum Teil erst wieder gedanklich zurückfinden und sind im jetzigen Präsenzunterricht sehr motiviert.
4. Der ganze Fokus des Unterrichts seit 27.4. liegt auf den Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch. An den Schulen finden jetzt pro Woche mehr Stunden in den prüfungsrelevanten Fächern statt als die Kontingentstundentafel vorsieht – so lässt sich noch ein wenig aufholen.

5. Viele Schülerinnen und Schüler zeigen sich froh darüber, nur in den kleinen Gruppen jetzt intensiv an ihren „Baustellen“ zu arbeiten. An den „freien“ Tagen arbeiten sie selbstständig an den Aufgaben zu Hause weiter.
6. Der größte Teil der zu vermittelnden Unterrichtsinhalte war bis zu den Schulschließungen vermittelt, denn die ursprünglichen Termine für die schriftlichen Prüfungen standen fast bevor. Man befand sich schon fast in der gezielten Übungsphase.

7. Wir geben den Schülerinnen und Schülern auch Ideen zum Organisieren ihres Selbststudiums. Die Eigenverantwortung für das Lernen und selbstständige Arbeiten daheim bleibt aber in ihrer Hand.
8. Die „10er“ halten sich weitgehend an die neuen Hygieneregeln in den Schulen.
9. Wenn die Abiturprüfungen stattfinden können, deren Wirkung (Erfolg oder Misserfolg) mindestens genau so viel Einfluss auf die in Folge erreichbare Ausbildung/ das Studium haben – warum Prüfung 10 dann nicht?
10. Eine Benachteiligung gegenüber Berliner Schülerinnen und Schülern zu sehen, die die Prüfung nicht ablegen müssen, impliziert, dass Brandenburger Schülerinnen und Schüler durch Prüfungen ihre Leistungen grundsätzlich verschlechtern – wir vertrauen in ihre Zielstrebigkeit und ihre Leistungen.

Wir als Lehrerinnen und Lehrer würden es nicht befürworten, die MSA-Prüfungen jetzt noch abzusagen oder die Teilnahme den Eltern und Schülern freizustellen. So viel intensiven Unterricht in den Hauptfächern hatten unsere Schülerinnen und Schüler in den letzten Wochen vor den Prüfungen nie zuvor.

16:09 Uhr, 07.05.2020 | Stadtwerke Forst öffnen wieder Kundenbüros

Die neuen Regelungen im Umgang mit dem Coronavirus machen es möglich: Ab Montag, 11.05.2020, sind die Stadtwerke Forst wieder persönlich für ihre Kunden da. Der Kundenservice in der Euloer Straße 90 öffnet täglich um 9 Uhr. Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass auch im Kundenservice die allgemeinen Hygieneregeln gelten. Dazu zählen neben dem Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken die Desinfektion der Hände und die Einhaltung des Abstandsgebotes. Telefonisch sind die Kundenberater der Stadtwerke weiterhin unter der Tel. Nr. 03562 950-295 erreichbar. Noch bequemer und rund um die Uhr ist im Übrigen der Online-Service auf www.stadtwerke-forst.de zu erreichen. Viele Anliegen zu Versorgungsverträgen lassen sich darüber von zu Hause oder unterwegs erledigen.

Neue Öffnungszeiten der Stadtwerke:

Montag            9:00 – 16:00 Uhr

Dienstag           9:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch           9:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag      9:00 – 17:00 Uhr

Freitag             9:00 – 13:00 Uhr

 

14:22 Uhr, 07.05.2020 | Cottbus: Musiker des Landespolizeiorchester Brandenburg spielen für Ärzte, Pfleger und Patienten [Video]

 Musiker des Brandenburger Landespolizeiorchesters sind derzeit auch in Cottbus unterwegs, um Patienten, Bewohnern und dem Personal in Pflegeheimen sowie im Carl-Thiem-Klinikum eine kleine musikalische Auszeit zu bescheren. Das CTK teilte dazu mit: Seit fast 8 Wochen kein Besuch, keinen persönlichen Zuspruch am Krankenbett durch Familie und Freunde. Die Patienten in den Krankenhäusern gehören zu den Personengruppen, die am schwersten unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden. Das Carl-Thiem-Klinikum hat viel getan, um ihnen die Zeit der „Isolation“ zu erleichtern. Mit Tablets können die Patienten ihre Angehörigen sprechen und dabei sehen, über das Patientenfernsehen werden „Mutmacher-Botschaften“ von Menschen aus der Region ausgestrahlt.

Eindrücke und kurze Statements gibt es im Video zu sehen :

 

 

13:46 Uhr, 07.05.2020 | Spremberg: Lockerungen zur Durchführung von Eheschließungen

Eheschließungen sind im Standesamt Spremberg/Welzow nach wie vor möglich und werden am Standort des Standesamtes Spremberg/Welzow im Trauzimmer der Stadtverwaltung Spremberg durchgeführt. Aufgrund der geltenden allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln ist die Zahl der Gäste zur Eheschließung auf 10 Personen begrenzt. Zum Personenkreis, welche als Gäste zur Eheschließung zugelassen werden, zählen zwei Trauzeugen gem. § 1312 Abs. 1 S. 2 BGB und die Eltern, Kinder und Geschwister der Eheschließenden bzw. eines Eheschließenden. Im Einzelfall können weitere Gäste zu den Eheschließungen vom Standesamt zugelassen werden, wenn weiterhin die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Die Zahl der Gäste bleibt aber auf 10 Personen begrenzt.

Die Anmeldung einer Eheschließung, die bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen auch kurzfristig durchgeführt werden kann, erfolgt vorab telefonisch beim Standesamt zur Abstimmung des weiteren Verfahrens sowie zu den vorzulegenden Unterlagen. Das Standesamt Spremberg/Welzow ist während der allgemeinen Sprechzeiten der Stadtverwaltung Spremberg unter der Telefonnummer 03563/340-340 erreichbar.

Darüber hinaus sind im Standesamt Spremberg/Welzow auch alle Vorkehrungen dahingehend getroffen, um die für das Personenstandswesen gesetzlich geregelten Vorgaben auch während der aktuellen Krise im notwendigen Umfang vollumfänglich zu erfüllen. Die betrifft neben den Trauungen auch die Beurkundung von Geburten, Sterbefällen sowie die Ausstellung von Bescheinigungen über die Zurückstellung einer Beurkundung und zwingend erforderliche Vaterschaftsanerkennungen.

 

12:29 Uhr, 07.05.2020 | Cottbus: Unveränderte Fallzahlen

In der Stadt Cottbus/Chóśebuz gibt es aktuell keine neuen labordiagnostisch bestätigten Corona-Infektionen (Stand: 07.05.2020, 12:00 Uhr).  Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid 19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz ist unverändert – kumuliert sind 39 Fälle registriert. Damit gibt es bei der Zahl der bestätigten Fälle seit dem 12.04.2020 keine Zuwächse. Als genesen eingestuft sind 39 Personen. Insgesamt stehen derzeit 14 Personen unter häuslicher Quarantäne, zwei weniger als am Mittwoch.  Im Carl-Thiem-Klinikum wird derzeit kein Patient wegen der Corona-Infektion stationär betreut (alle Angaben: Stand 07.05.2020, 12:00 Uhr).

Per 07.05.2020 sind insgesamt 1938 Kinder in der Notbetreuung, davon 1874 im Bereich Kita/Hort. Insgesamt gibt es in Cottbus/Chóśebuz 7.055 Plätze. Das entspricht einer Betreuungsquote von 26,56 Prozent. Im Bereich Kindertagespflege (insgesamt 206 Betreuungsverträge) werden per 07.05.2020 insgesamt 64 Kinder in der Notbetreuung versorgt. Das entspricht einer Quote von 31,07 Prozent. Von 48 Kindertagespflegestellen sind 32 geöffnet

 

11:15 Uhr, 07.05.2020 | Aktuelle Fallzahlen aus Brandenburg 

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 32 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 3.078 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 07.05.2020, 08:00 Uhr). Aktuell sind 128 Personen in stationärer Behandlung, davon werden 14 intensiv-medizinisch beatmet. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen circa 2.420 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+60 im Vergleich zum Vortag).

Landkreis /
kreisfreie Stadt

Neue bestätigte Fälle im
24-h-Vergleich

Zahl bestätigter Fälle

ambulant + stationär
kumuliert ab 10. Kalenderwoche

Stand: 07.05., 08:00 Uhr

7-Tage-Inzidenz
pro 100.000 Einwohner

Inzidenz

Bestätigte Fälle je 100.000 Einwohner

kumuliert

Sterbefälle

Wohnortprinzip

kumuliert

Barnim

+8

393

12,6

215,0

26

Brandenburg a. d. H.

0

59

4,2

81,8

0

Cottbus

0

39

0,0

38,9

0

Dahme-Spreewald

+1

238

20,7

140,8

8

Elbe-Elster

+1

74

1,0

72,1

3

Frankfurt (Oder)

0

28

1,7

48,4

0

Havelland

0

162

4,9

100,1

6

Märkisch-Oderland

0

198

7,7

101,9

4

Oberhavel

+7

284

9,0

134,4

7

Oberspreewald-Lausitz

0

43

0,9

38,9

2

Oder-Spree

0

128

3,9

71,6

2

Ostprignitz-Ruppin

0

72

3,0

72,7

1

Potsdam

+6

613

13,5

344,2

46

Potsdam-Mittelmark

+9

488

20,5

227,3

39

Prignitz

0

24

1,3

31,4

0

Spree-Neiße

0

63

0,0

55,1

0

Teltow-Fläming

0

136

4,2

80,8

11

Uckermark

0

36

0,8

30,1

1

Brandenburg gesamt

+32

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Der Interministerielle Koordinierungsstab „Corona“ hat ein sogenanntes Dashboard für das Land Brandenburg online geschalten, auf dem täglich aktualisiert die relevanten Corona-Daten übersichtlich mit Diagrammen und Grafiken dargestellt werden. Das Corona-Dashboard ist mit diesem Link direkt erreichbar: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.

Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Kreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Corona-Lage im Land ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind daher unvermeidbar.

Hinweise zu Genesenen: Bei der LAVG-Berechnung der Genesenen wird davon ausgegangen, dass alle ambulanten COVID-19-Fälle in häuslicher Quarantäne, die 14 Tage nach der Meldung des positiven Befundes symptomfrei sind, als genesen gelten. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.

Die kumulierte Inzidenz umfasst alle bisher gemeldeten bestätigten Fälle in Brandenburg pro 100.000 Einwohner und die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner.

 

10:25 Uhr, 07.05.2020 | Gesundheitsministerium: Weitere 21,4 Millionen Euro aus Rettungsschirm für Krankenhäuser in Brandenburg 

Die Brandenburger Krankenhäuser haben jetzt zum vierten Mal Geld aus dem Corona-Rettungsschirm des Bundes ausgezahlt bekommen. Das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), das für die Auszahlung in Brandenburg administrativ zuständig ist, hat nach einer Bedarfsabfrage eine Summe von 21,4 Millionen Euro an 50 Krankenhäuser ausgezahlt. Damit wurden für den Zeitraum 16. März bis 19. April 2020 insgesamt 97,5 Millionen Euro ausgezahlt.

Krankenhäuser erhalten einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coranavirus-Infektion frei zu halten. Für jedes Bett, das dadurch im Zeitraum vom 16. März bis zum 30. September 2020 nicht belegt wird, erhalten die Krankenhäuser eine Pauschale in Höhe von 560 Euro pro Tag. Außerdem gibt es einen Bonus von 50.000 Euro für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen.

Seit Anfang Mai sollen die Krankenhäuser im Land Brandenburg die stationäre Versorgung wieder stärker für Patientinnen und Patienten, die nicht an COVID-19 erkrankt sind, schrittweise öffnen. Das hat Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher den Krankenhäusern per Brief, der vor einer Woche vom Gesundheitsministerium verschickt wurde, empfohlen. So soll ein Teil der Krankenhauskapazitäten wieder für dringliche planbare Leistungen genutzt werden.

Alle Öffnungen stehen aber unter dem Vorbehalt, dass das Krankenhaus organisatorische Maßnahmen trifft, um sowohl ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch ihre Patientinnen und Patienten vor einer Ansteckung mit COVID-19 schützen. In allen Fällen der Wiederaufnahme der Regelversorgung muss hausindividuell ein Maximum der Infektionsprävention auch in Bezug zur räumlichen Trennung der Behandlungsbereiche gewährleistet sein. Denn es ist wichtig, dass die COVID-19 Patientinnen und Patienten in abgetrennten Bereichen des Krankenhauses versorgt werden. Dabei ist auch das Personal entsprechend einzuteilen, um das Ausbreitungsrisiko zu minimieren.

 

09:32 Uhr, 07.05.2020 | IHKs Brandenburg: Politik muss Verantwortung für schnellstmöglichen Neustart übernehmen 

Die Industrie- und Handelskammern Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam begrüßen die heutigen Bund-Länder-Abstimmungen zu weiteren Lockerungen und die Übertragung der Verantwortung dafür an die Länder. Für den Tourismus und die Gastronomie fordert die regionale Wirtschaft nun von der Landesregierung eine klare Perspektive für die Wiederöffnung. Brandenburg hat jetzt die Chance zu zeigen, was möglich ist mit Natur, Weite und Wasser zwischen Spreewald, Uckermark, Fläming und Seenland. Die stufenweise Rückkehr der Schüler an die Schulen bis zu den Sommerferien entlastet die Familien und stellt dafür die Arbeitsfähigkeit der Brandenburger Wirtschaft und Verwaltung langsam wieder her. Mit der Regelung zur erweiterten Notbetreuung ist ein weiterer Schritt getan. Zugleich ist es wichtig, dass den Arbeitnehmern mit Kleinkindern nun klar aufgezeigt wird, wann die Kitas regulär wieder öffnen werden.
 
Dazu Peter Heydenbluth für die Brandenburgs IHKs: „Die Landesregierung muss jetzt gerade bei dem für Brandenburg strukturprägenden Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe Farbe bekennen und Profil zeigen. Das ist unter klaren Hygiene- und Sicherheitsauflagen vertretbar. Ein Neustart in den nächsten Tagen sollte unbedingt ermöglicht werden, um ein vertrauensvolles Signal an die Branche zu senden und eine klare Perspektive aufzuzeigen für die Unternehmen, die das Sommergeschäft zur wirtschaftlichen Erholung brauchen, und für Privatpersonen, die ihren Urlaub jetzt verlässlich in Brandenburg planen möchten.“ Eine stufenweise Erhöhung der Auslastung im Beherbergungsgewerbe sei der richtige Einstieg mit dem Ziel der Maximalauslastung bis Ferienbeginn. Das Gleiche gelte für Restaurants, so Heydenbluth. „Gastwirte, Campingplatzbetreiber, Hoteliers, Ferienhausvermieter und Reiseveranstalter stehen in den Startlöchern und sind auf die strikte Umsetzung der Sicherheitsauflagen vorbereitet.“

Das Kippen der 800-Quadratmeter-Regelung für Verkaufsflächen im Einzelhandel und die damit verbundene Öffnung und Gleichbehandlung aller Geschäfte unter Auflagen begrüßen die drei Kammern ausdrücklich. Sie fordern aber weiterhin die flexible Handhabe bei den Sonntags- und Feiertagsöffnungen. „Eine Liberalisierung und Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten muss bis mindestens Ende 2021 erfolgen, um den Händlern die Möglichkeit zu geben, entfallene Einnahmen wieder reinzuholen. Schließlich werden viel mehr Menschen in diesem Sommer in unserem Land bleiben oder es besuchen. Diese Kundschaft müssen unsere Betriebe aus Handel und Tourismus bestmöglich bedienen können“, sagt Peter Heydenbluth.

 

08:47 Uhr, 07.05.2020 | Cottbusverkehr Kundeninformation am Hauptbahnhof öffnet wieder

Ab dem 9. Mai 2020 öffnet die Kundeninformation am Cottbuser Hauptbahnhof wieder samstags. Somit sind beide Kundenzentren der Cottbusverkehr GmbH nun wieder zu den regulären Öffnungszeiten offen. Das Kundenzentrum in der Stadtpromenade ist von Montag bis Freitag von 07:30 bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Kundeninformation am Hauptbahnhof öffnet von Montag bis Freitag von 07:30 bis 17:30 Uhr und am Samstag von 08:30 bis 13:30 Uhr.

 

08:44 Uhr, 07.05.2020 | Rathaus Eisenhüttenstadt mit eingeschränktem Besucherverkehr

Das Rathaus ist im eingeschränkten Besucherverkehr durch die Lockerungen im Zusammenhang mit der Entwicklung der COVID-19-Pandemie seit 27. April wieder zugänglich. Die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt bietet Termine für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt an.

Wer ein dringendes, unaufschiebbares Anliegen hat, kann sich zwecks Terminvereinbarung an die Sekretariate der jeweiligen Fachbereiche wenden. Die Besucherinnen und Besucher werden zum vereinbarten Termin vom Empfang im Rathaus an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Fachbereiche weitervermittelt. Diese Regelung bleibt bis auf weiteres bestehen.

Diese Maßnahme geschieht als Vorsorge für die Bevölkerung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses. Unter der Rufnummer (03364) 566-0 können erforderliche Abstimmungen mit den betreffenden Sachbearbeitern direkt vermittelt werden. Weitere Ansprechpartner sind im Organigramm auf der Homepage der Stadt Eisenhüttenstadt hinterlegt.

Die Servicetelefonnummer (03364) 566-120 bleibt für Anfragen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vorbehalten und ist ab 20.Kalenderwoche zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo. – Do. 8 bis 16 Uhr und Fr., 8 bis 14 Uhr.

 

08:41 Uhr, 07.05.2020 | Aktuelle Lage in Spree-Neiße

Coronafälle Landkreis Spree-Neiße vom 07.05.2020:
Bestätigte Fälle: 63
Veränderung zum Vortag: 0
In Quarantäne: 37
davon stationäre Behandlung: 2
davon geheilt: 51

 

07:15 Uhr, 07.05.2020 | Spremberger Bismarckturm öffnet ab 9. Mai

Die Bismarckturm-Saison beginnt am 9. Mai 2020.

Dauerausstellung „Der Georgenberg und sein Turm“

Öffnungszeiten vom 9. Mai bis 31. Oktober 2020

mittwochs                                            9:00 Uhr – 12:00 Uhr

samstags, sonntags, feiertags           14:00 Uhr – 18:00 Uhr

ab 1. Oktober                                     14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes wird empfohlen. Der Besuch des Turmes ist für 2 Personen bzw. für die im eigenen Hausstand lebenden Personen gleichzeitig gestattet. Sonderöffnungszeiten entfallen. Vorerst werden bis zum 31. August 2020 keine Gruppenanmeldungen angenommen.

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