20:11 Uhr, 26.04.2020 | Ab Montag Maskenpflicht in Brandenburg. Die wichtigsten Antworten
Ab dem morgigen Montag (27. April) ist im ganzen Land Brandenburg das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie für Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr Pflicht. „Viren werden durch Tröpfchen beim Husten, Niesen und Sprechen übertragen. Mund-Nasen-Bedeckungen können das Versprühen von erregerhaltigen Tröpfchen reduzieren und damit andere Menschen schützen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung darf auf keinen Fall ein trügerisches Sicherheitsgefühl erzeugen. Abstandsgebot und Hygieneregeln müssen weiter strikt eingehalten werden“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher am Sonntag.
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19:37 Uhr, 26.04.2020 | Landkreis Dahme-Spreewald informiert zur Corona-Lage
Sas Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald informiert am heutigen Sonntag, dass zwei Patienten aus einem Seniorenheim derzeit stationär behandelt werden. Die beiden Patienten wurden im Krankenhaus bei der Aufnahme auf das Coronavirus (Covid-19) positiv getestet. Das Gesundheitsamt hat sich sofort ein Bild der Lage vor Ort verschafft und Maßnahmen ergriffen. Es wurden beim Personal des Wohnbereiches im Seniorenheim und bei Mitbewohnern Rachenabstriche entnommen. Die Ergebnisse werden frühestens morgen erwartet. „Die erforderlichen Hygienemaßnahmen in der Einrichtung sind nach RKI-Vorgaben vollumfänglich umgesetzt worden“, teilt Amtsärztin Dr. Astrid Schumann mit. „Wir werden die Öffentlichkeit weiterhin informiert halten. Näheres können wir aber erst sagen, wenn die Testergebnisse vorliegen“, sagt Dahme-Spreewalds Vize-Landrätin und Stabsleiterin Susanne Rieckhof.
Zur aktuellen Lage im Landkreis
In Dahme-Spreewald sind mittlerweile 105 nachgewiesene Covid-19-Erkrankte genesen. Vom Labor bestätigt wurden 181 positive Fälle der Corona-Infektion im Kreisgebiet: in Königs Wusterhausen (53), Zeuthen (20), Lübben (18), Schönefeld (14), Wildau (12), Mittenwalde (11), Amt Schenkenländchen (12), Gemeinde Heidesee (8), Gemeinde Bestensee (6), Amt Unterspreewald (5), Gemeinde Schulzendorf (5), Stadt Luckau (5), Amt Lieberose/Oberspreewald (4), Gemeinde Märkische Heide (5), Eichwalde (2), und Gemeinde Heideblick (1). Leider sind insgesamt sechs Todesfälle zu beklagen. Drei Personen befinden sich in stationärer Behandlung, die übrigen in häuslicher Isolation. Es sind 157 Quarantänen verhängt worden und 225 als Verdachtsfall eingestufte Personen warten auf ein Testergebnis.
17:25 Uhr, 26.04.2020 | Insgesamt 2.780 bestätigte COVID-19-Fälle in Brandenburg statistisch erfasst
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 42 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 2.780 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 26.04.2020, 10:00 Uhr). Aktuell sind 199 Personen in stationärer Behandlung, davon werden 26 intensivmedizinisch beatmet.
In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen circa 1.835 Menschen (+15 im Vergleich zum Vortag) als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019. Bei der Berechnung dieser Zahl wird davon ausgegangen, dass alle ambulanten COVID-19-Fälle in häuslicher Quarantäne, die 14 Tage nach der Meldung des positiven Befundes symptomfrei sind, als genesen gelten. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Landkreis / kreisfreie Stadt | Neue bestätigte Fälle im | Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär Stand: 26.04., 10:00 Uhr | Inzidenz Bestätigte Fälle je 100.000 Einwohner | Sterbefälle Wohnortprinzip |
Barnim | +6 | 355 | 194,2 | 18 |
Brandenburg a. d. Havel | 0 | 55 | 76,3 | 0 |
Cottbus | 0 | 39 | 38,9 | 0 |
Dahme-Spreewald | +7 | 181 | 107,1 | 6 |
Elbe-Elster | 0 | 73 | 71,1 | 3 |
Frankfurt (Oder) | +1 | 25 | 43,2 | 0 |
Havelland | 0 | 150 | 92,6 | 5 |
Märkisch-Oderland | 0 | 173 | 89,0 | 2 |
Oberhavel | 0 | 261 | 123,6 | 6 |
Oberspreewald-Lausitz | 0 | 42 | 38,0 | 2 |
Oder-Spree | +1 | 119 | 66,6 | 2 |
Ostprignitz-Ruppin | 0 | 59 | 59,5 | 2 |
Potsdam | 0 | 571 | 320,6 | 42 |
Potsdam-Mittelmark | +22 | 434 | 202,2 | 31 |
Prignitz | 0 | 23 | 30,1 | 0 |
Spree-Neiße | +5 | 62 | 54,2 | 0 |
Teltow-Fläming | 0 | 123 | 73,1 | 8 |
Uckermark | 0 | 35 | 29,3 | 1 |
Brandenburg gesamt | +42 | 2.780 | 110,7 | 128 |
12:20 Uhr, 26.04.2020 | Cottbuser Verwaltungsstab definiert Maskenpflicht-Ausnahmen
Der Verwaltungsstab der Stadt Cottbus hat ergänzend zur aktuellen Eindämmungsverordnung – die u.a. das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend regelt – Ausnahmen für die Stadt Cottbus/Chóśebuz definiert. Diese sind in der vom Land erlassenen Verordnung nur teilweise erfasst. Ausnahmen gelten mit Wirksamkeit der Verordnung ab Montag, 27.04.2020 für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, Menschen mit Behinderung oder aus medizinischen Gründen, z.B. bei Asthma, COPD u. ä., für die das Tragen einer Maske unzumutbar ist , Gehörlose bzw. stark hörgeschädigte Menschen und deren Begleitpersonen, die auf das „Mundbild“ zu Zwecken der Kommunikation angewiesen sind.
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